Krankengeld-Berechnung mit dem Krankengeldrechner

Neuer Rechner: Nutzen Sie für die Berechnung Ihres Krankengelds unseren neuen Krankengeldrechner.

Krankengeld-Berechnung

Krankengeldrechner

Jetzt neu: Einfache Krankengeld-Berechnung mit unserem Krankengeldrechner!

Die Berechnung von Krankengeld ist unter Berück­sichtigung aller individuellen Besonder­heiten nicht ganz einfach, kann aber mit unserem Kranken­geld­rechner gut abgeschätzt werden.

Die Krankengeld-Berechnung in unserem Rechner folgt folgenden drei Regeln des § 47 Sozial­gesetz­buch V (Gesetz­liche Kranken­versicherung):

Berechnung Krankengeld - Regel 1: Das tägliche Krankengeld beträgt 70 % des Regel­ent­gelts, welches durch die Beitrags­bemessungs­grenze (52.200 € in 2017) nach oben begrenzt ist.

Das ergibt in 2017 ein maxi­males Kranken­geld von 101,50 € pro Tag.

Das Regelentgelt entspricht der Summe aus dem Brutto­gehalt des letzten Monats vor Beginn der Arbeits­un­fähigkeit (geteilt durch 30) und den Einmal­zahlungen (z. B. Urlaubs­geld, Weihnachts­geld, Gewinn­beteili­gun­gen, Jubiläums­zah­lun­gen ...) der letzten 12 Monate (geteilt durch 360). Wir bezeichnen das Regel­entgelt im Rechner als kumu­liertes Brutto-Arbeitsentgelt.

Berechnung Krankengeld - Regel 2: Das Krankengeld darf nicht höher sein als 90 % des kumulierten Netto-Arbeits­entgelts.

Das kumulierte Netto-Arbeits­entgelt wird analog zum kumulierten Brutto-Arbeitsentgelt berechnet, das heißt, auch beim Netto­gehalt werden die Einmal­zahlungen berück­sichtigt.

Dadurch kann es sein, dass 90 % des kumulierten Netto-Entgelts höher sind als 100 % des tatsächlichen Netto-Entgelts. Daher gilt zusätzlich:

Berechnung Krankengeld - Regel 3: Das Krankengeld darf nicht höher sein 100 % des Netto-Arbeitsentgelts.

Diese drei Beträge werden bei der Kranken­geld­berechnung separat ausgegeben sowie das sich daraus ergebende tägliche Brutto-Krankengeld, welches dem kleinsten der drei Beträge entspricht.

Der letzte Schritt bei der Krankengeld-Berechnung ist der Abzug der Sozial­versicherungs­beiträge. Vom Brutto-Krankengeld werden Beiträge für Renten­ver­sicherung, Pflege­ver­sicherung und Arbeits­losen­ver­sicherung abge­zogen, woraus sich das täg­liche Netto-Krankengeld ergibt.

Daraus berechnet der Kranken­geld­rechner zusätz­lich das monat­liche Krankengeld, damit Sie einen Vergleich zu Ihrem monatlichen Nettogehalt haben.

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