Krankengeldrechner

Der Krankengeldrechner berechnet das täg­liche und monat­liche Kranken­geld für Arbeit­nehmer nach den Vorschriften des § 47 SGB V (Gesetz­liche Kranken­versicherung).

Als Eingabe benötigt der Rechner das Brutto- und Nettogehalt des letzten Monats vor Beginn der Arbeits­un­fähig­keit sowie zusätz­lich die Einmal­zahlungen (wie Urlaubs­geld oder Weih­nachts­geld) der letzten 12 Monate.

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Krankengeldrechner

Jahr:
2023 (2. Halbjahr)
Monatsgehalt (Brutto):
Euro
Monatsgehalt (Netto):
Euro
Einmalzahlungen der letzten
12 Monate (Brutto):
Euro
kinderlos & mindestens 23 Jahre:
nein
Kinder unter 25:
1 Kind
Arbeitsort in Sachsen:
nein
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In der Ausgabe des Kranken­geld­rechners sehen Sie das täg­liche Kranken­geld (netto), das von der gesetz­lichen Kranken­versicherung (GKV) bei Anspruch auf Kranken­geld ausge­zahlt wird.

Dieser Anspruch entsteht in der Regel, wenn Sie länger als 6 Wochen arbeits­unfähig sind.

Zusätzlich gibt der Rechner das monat­liche Kranken­geld aus, das dem 30-fachen des täglichen Kranken­gelds entspricht.

Bitte beachten Sie, dass die Krankengeld-Berechnung im Einzel­fall komplexer sein kann und sich dadurch nicht immer voll­ständig von einem Online-Rechner durchführen lässt.

Kommen beispiels­weise indivi­duelle Besonder­heiten wie unregel­mäßiges Gehalt oder unbe­zahlte Fehl­zeiten vor, dann wird dies von unserem Kranken­geld­rechner nicht berücksichtigt.

Ihr tat­säch­liches Kranken­geld kann auf­grund dessen von dem im Kranken­geld­rechner berech­neten Kranken­geld abweichen.

Als Ausgleich gibt der Rechner neben dem eigent­lichen Kranken­geld auch die Zwischen­werte der Krankengeld-Berechnung aus.

Diese Zwischenwerte helfen Ihnen bei Bedarf dabei, den Kranken­geld­anspruch unter Berück­sich­tigung Ihrer indivi­duellen Besonder­heiten selbst zu berech­nen.

Das tägliche Brutto-Kranken­geld der gesetz­lichen Kranken­kassen ist das Mini­mum aus 70 % des Brutto-Regel­ent­gelts (im Rechner als kumu­liertes Brutto-Entgelt bezeichnet), 90 % des Netto-Regel­ent­gelts (im Rechner als kumu­lier­tes Netto-Entgelt bezeichnet) und 100 % des Netto-Entgelts.

Hierbei ist das Brutto-Regel­ent­gelt durch die Beitrags­bemessungs­grenze (BBG) nach oben begrenzt. Diese BBG lag in 2023 bei 4.987,50 € monat­lich, was einen Kranken­geld­höchst­betrag von 3.491,40 € pro Monat bzw. 116,38 € pro Tag ergibt.

Ab 2024 gilt eine höhere Beitrags­bemessungs­grenze von 5.175,00 € pro Monat. Damit steigt das maximale Kranken­geld ab 2024 auf 3.622,50 € monat­lich bzw. 120,75 € täglich.

Die als "kumuliert" bezeich­neten Entgelte enthalten neben dem regel­mäßigen Arbeits­entgelt zusätz­lich anteilig die beitrags­pflich­tigen Einmal­zahlungen. Hier werden also auch die Einmal­zahlungen, wie Urlaubs­geld oder Weihnachts­geld, einge­rechnet, falls für diese Beiträge zur Kranken­versicherung gezahlt wurden.

Vom täglichen Brutto-Krankengeld werden die Sozial­ver­sicherungs­beiträge für Renten­ver­sicherung, Arbeits­losen­ver­sicherung und Pflege­ver­sicherung abge­zogen, woraus sich das täg­liche Netto-Kranken­geld ergibt. Der Rechner verwen­det hier­bei die für das gewählte Jahr gül­tigen Beitrags­sätze der Sozial­ver­sicherung.

Hinweis: In Sachsen bestehen in der Pflege­versi­cherung bei der Verteilung des Beitrags auf Arbeit­geber und Arbeit­nehmer Unter­schiede zu den anderen Bundes­ländern: Der Beitrag zur Pflege­versi­cherung ist in Sachsen für Arbeitnehmer etwas höher. Entsprechend ist das Netto-Krankengeld etwas niedriger als in den anderen Bundes­ländern. Dies wird von unserem Rechner berücksichtigt.

Eine ausführ­lichere Beschreibung zur Berech­nung des Kranken­gelds finden Sie hier: Höhe des Krankengelds.

Da Krankengeld steuerfrei ausge­zahlt wird, werden nur Sozial­versicherungs­beiträge, aber keine Lohn­steuer vom Kranken­geld abge­zogen. Zu beachten ist dabei, dass das Kranken­geld trotz­dem der Steuer­pro­gression unter­liegt, wodurch für weiteres steuer­pflich­tiges Ein­kommen ggf. ein erhöhter Steuer­satz angewendet wird. Daher muss das bezogene Kranken­geld auch in der Einkommen­steuer­erklärung ange­geben werden.

Tipp: Lesen unsere auch unsere häufig gestellten Fragen zum Thema Krankengeld.

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