Bußgeldrechner

Unser Bußgeldrechner ermittelt das Bußgeld bei Geschwindig­keits­über­schreitung und gibt Aus­kunft über die Anzahl der Punkte im Fahr­eignungs­register.

Zusätzlich zeigt der Rechner an, ob es zu einem Fahr­verbot kommen kann und welche Maß­nahmen in der Probe­zeit zu erwarten sind. Die Bußgelder gelten ab dem Inkraft­treten der BKatV-Novelle am 09.11.2021.

zwei berechnungen vergleichen

Bußgeldrechner

Fahrzeugart:
PKW / Motorrad
Geschwindigkeits­überschreitung:
21 bis 25 km/h
Ort:
innerorts
Probezeit:
nein

Das Bußgeld berechnen Sie durch Eingabe der Fahr­zeugart, der zu schnell gefahrenen Kilo­meter pro Stunde und dem Ort der Geschwin­dig­keits­über­schreitung (inner­orts bzw. außer­orts).

Ergebnis

Bußgeld:
?
Punkte im Fahreigungsregister:
?
Fahrverbot:
?
Gebühren und Auslagen:
?
Hinweis zu Gebühren und Auslagen:
?
Weitere Hinweise:
?
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Wenn Sie am Tag der Über­schrei­tung der Geschwin­dig­keit noch in der Probe­zeit waren, dann können Sie dies eben­falls im Rechner eintragen.

Die im Bußgeldrechner ange­ge­benen Punkte und Geld­beträge richten sich nach der aktuellen ab 09. November 2021 gültigen Straßen­verkehrs­ordnung.

Dieser aktuell für 2024 gültige Bußgeld­katalog sieht pro Verstoß gegen die Straßen­verkehrs-Ordnung Ein­träge von 0 bis 3 Punkten vor. Der Führerschein wird bei 8 Punkten entzogen.

Bitte beachten Sie, dass in spezi­fischen Verkehrs­situationen (z. B. schlechte Sicht­verhält­nisse oder Gefähr­dung anderer Verkehrs­teil­nehmer) höhere Bußgelder und andere Sank­tionen folgen können.

Um das Bußgeld, die Punkte im Fahr­eignungs­register und ein even­tuelles Fahr­verbot zu ermitteln, tragen Sie im Bußgeld­rechner die Geschwin­dig­keits­über­schreitung mög­lichst genau ein.

Es ist in der Regel ein großer Unter­schied, ob die Geschwindig­keits­über­schreitung inner­orts oder außer­orts, z. B. auf einer Auto­bahn begangen wurden. Ebenso macht es einen Unter­schied, ob Sie 20 km/h oder 30 km/h zu schnell gefahren sind.

Die Anzahl der Kilometer pro Stunde, die Sie zu schnell gefahren sind, tragen Sie im Bußgeld­rechner abzüg­lich der Toleranz ein. Hinweise zur Höhe der Toleranz finden Sie im Rechner im Info­kästchen zur Geschwin­dig­keits­über­schreitung.

Hier ein Beispiel, das Sie mit einem Klick in den Bußgeld­rechner ein­tragen können: Sie sind mitten in der Stadt geblitzt worden, als Sie mit Ihrem PKW nach Messungen der Polizei 30 km/h zu schnell gefahren sind. Dies ent­spricht ab­züg­lich der Toleranz einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung inner­orts von ca. 27 km/h. Wie hoch ist die Bußgeld-Strafe laut aktuellem Bußgeld­katalog 2024 und gibt es dafür auch Punkte in Flens­burg? Lesen Sie im Bußgeld­rechner das Ergebnis nach dem neuen Bewertungs­system ab November 2021 ab.

Sie können in unserem Rechner nicht nur für PKW ein mög­liches Bußgeld berechnen, sondern auch für größere Fahr­zeuge. Wählen Sie unter Fahr­zeug­art PKW/Motorrad für alle Kraft­fahr­zeuge bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen. Für Kraft­fahr­zeuge über 3,5 Tonnen, zum Beispiel LKW oder Omni­busse, wählen Sie LKW. Eine Aus­nahme bilden Kraft­fahr­zeuge mit gefähr­lichen Gütern und Omni­busse mit Fahr­gästen - hier wählen Sie Kfz mit gefähr­lichen Gütern.

Hinweis: Dieser Bußgeldrechner richtet sich in seinen Angaben zu Buß­geldern, Punkten im Fahr­eignungs­register in Flens­burg und Fahr­ver­boten nach den Dar­stellungen auf der Website des Kraft­fahrt­bundes­amts. Eine Gewähr für die Richtig­keit der Angaben und Berechnungen kann nicht übernommen werden.

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Geblitzt in der Probezeit - was bedeutet das?

Wenn Sie in der Probe­zeit geblitzt werden, ist unter Umständen mit besonderen Maßnahmen der Fahr­erlaubnis­behörde zu rechnen. Hierfür kommt es zunächst darauf an, wie hoch die Geschwindig­keits­über­schreitung war.

Für PKW und Motorrad gilt beispiels­weise eine Geschwindig­keits­über­schreitung erst ab 21 km/h als A-Delikt. Sie führt zu mindestens einem Punkt in Flensburg, einem Bußgeld von mindestens 100 Euro und besonderen Maßnahmen für Fahrer in der Probezeit.

Niedrigere Über­schreitungen der Höchst­geschwin­digkeit dagegen haben für PKW keine Auswirkungen im Zusammenhang mit der Fahr­erlaubnis auf Probe. Im Bußgeld­rechner erhalten Sie bei jeder Berech­nung Infor­ma­tionen dazu, ob aufgrund der Probe­zeit mit beson­deren Konse­quenzen zu rechnen ist.

Grundsätzlich gilt, dass die Fahr­erlaub­nis­behörde beim ersten A-Delikt (schwer­wiegende Zuwider­handlung) oder beim zweiten B-Delikt (weniger schwer­wiegende Zuwider­handlung) in der Probe­zeit vom Kraft­fahrt-Bundesamt benach­richtigt wird.

Für den Fahrer führt dies zur Anord­nung der Teil­nahme an einem kosten­pflichtigen Aufbau­seminar. Zusätz­lich ver­längert sich seine Probe­zeit von zwei auf vier Jahre. Kann die Teil­nahme am Aufbau­seminar in der gesetzten Frist nicht nach­gewiesen werden, wird der Führerschein entzogen.

Beim zweiten Verstoß dieser Art (weiteres A-Delikt oder zwei weitere B-Delikte) inner­halb der inzwischen verlän­gerten Probe­zeit wird der Fahrer verwarnt und erhält die Empfeh­lung zur Teil­nahme an einer verkehrs­psycho­logischen Beratung.

Beim dritten Verstoß (noch ein weiteres A-Delikt oder noch zwei weitere B-Delikte) während der Probe­zeit kommt es zur dritten und letzten Sanktions­stufe: Der Führer­schein wird entzogen mit einer Sperr­frist von mindestens 3 Monaten.

Die Einordnung der Verkehrs­zuwider­hand­lungen als A- bzw. B-Delikt können Sie bei Interesse im Punkte­katalog des Kraft­fahrt-Bundes­amts in der Spalte FaP-Kategorie nachlesen.

Umrechnung alter Punkte in das neue Punkte­system zum 01. Mai 2014

Das ab 01.05.2014 gültige neue Punkte­system sieht nur noch maximal 3 Punkte als Konse­quenz einer Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung vor. Im Gegen­zug wird schon mit 8 Punkten die Fahr­erlaubnis entzogen. Wenn Sie bereits Punkte in Flens­burg nach dem alten System hatten, dann wurden diese bestehenden Ein­tra­gungen zum genannten Termin gemäß fol­gen­der Tabelle umge­rechnet:

Punkte­stand am 30.04.2014Punkte­stand im Fahr­eignungs­register ab 01.05.2014Maß­nahmen
1 bis 3 Punkte1 PunktVormerkung
4 bis 5 Punkte2 Punkte
6 bis 7 Punkte3 Punkte
8 bis 10 Punkte4 PunkteErmahnung
11 bis 13 Punkte5 Punkte
14 bis 15 Punkte6 PunkteVerwarnung
16 bis 17 Punkte7 Punkte
18 Punkte oder mehr8 PunkteEntziehung

Eine kleine Ausnahme zur genannten Tabelle gab es bei der Umrechnung der Punkte auch zu Gunsten der Autofahrer. Punkte, die Sie für Verstöße erhalten haben, für die es ab dem 01. Mai 2014 keine Punkte im Fahr­eig­nungs­register gibt, sind verfallen und wurden nicht mit umgerechnet.

Da das neue Punktesystem unter anderem dazu dient, die Verkehrs­sicherheit zu erhöhen, werden im Wesent­lichen nur noch Verstöße, die die Verkehrs­sicherheit betreffen, mit Punkten zusätz­lich zum Bußgeld bestraft. So wurden beispiels­weise alte Punkte wegen Verstößen gegen die Umwelt­zone bei der Umrechnung nicht mehr beachtet.

Wo kann man einen Antrag zur Auskunft über die Punkte im Fahr­eignungs­register stellen?

Wenn Sie Ihren aktuellen Punkte­stand nicht kennen, können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt einen Antrag über die Auskunft zu Ihrem Punkte­stand bzw. Ihren Eintra­gungen im Verkehrs­zentral­register stellen.

Die Auskunft über die zur eigenen Person gespeicherten Eintragungen ist kostenlos. Die Antragstellung ist online, auf dem Postweg oder direkt vor Ort im Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg möglich.

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