Bußgeldrechner
Unser Bußgeldrechner ermittelt das Bußgeld bei Geschwindigkeitsüberschreitung und gibt Auskunft über die Anzahl der Punkte im Fahreignungsregister.
Zusätzlich zeigt der Rechner an, ob es zu einem Fahrverbot kommen kann und welche Maßnahmen in der Probezeit zu erwarten sind. Die Bußgelder gelten ab dem Inkrafttreten der BKatV-Novelle am 09.11.2021.
Das Bußgeld berechnen Sie durch Eingabe der Fahrzeugart, der zu schnell gefahrenen Kilometer pro Stunde und dem Ort der Geschwindigkeitsüberschreitung (innerorts bzw. außerorts).
Wenn Sie am Tag der Überschreitung der Geschwindigkeit noch in der Probezeit waren, dann können Sie dies ebenfalls im Rechner eintragen.
Die im Bußgeldrechner angegebenen Punkte und Geldbeträge richten sich nach der aktuellen ab 09. November 2021 gültigen Straßenverkehrsordnung.
Dieser aktuell für 2024 gültige Bußgeldkatalog sieht pro Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Ordnung Einträge von 0 bis 3 Punkten vor. Der Führerschein wird bei 8 Punkten entzogen.
Bitte beachten Sie, dass in spezifischen Verkehrssituationen (z. B. schlechte Sichtverhältnisse oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer) höhere Bußgelder und andere Sanktionen folgen können.
Um das Bußgeld, die Punkte im Fahreignungsregister und ein eventuelles Fahrverbot zu ermitteln, tragen Sie im Bußgeldrechner die Geschwindigkeitsüberschreitung möglichst genau ein.
Es ist in der Regel ein großer Unterschied, ob die Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts oder außerorts, z. B. auf einer Autobahn begangen wurden. Ebenso macht es einen Unterschied, ob Sie 20 km/h oder 30 km/h zu schnell gefahren sind.
Die Anzahl der Kilometer pro Stunde, die Sie zu schnell gefahren sind, tragen Sie im Bußgeldrechner abzüglich der Toleranz ein. Hinweise zur Höhe der Toleranz finden Sie im Rechner im Infokästchen zur Geschwindigkeitsüberschreitung.
Hier ein Beispiel, das Sie mit einem Klick in den Bußgeldrechner eintragen können: Sie sind mitten in der Stadt geblitzt worden, als Sie mit Ihrem PKW nach Messungen der Polizei 30 km/h zu schnell gefahren sind. Dies entspricht abzüglich der Toleranz einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von ca. 27 km/h. Wie hoch ist die Bußgeld-Strafe laut aktuellem Bußgeldkatalog 2024 und gibt es dafür auch Punkte in Flensburg? Lesen Sie im Bußgeldrechner das Ergebnis nach dem neuen Bewertungssystem ab November 2021 ab.
Sie können in unserem Rechner nicht nur für PKW ein mögliches Bußgeld berechnen, sondern auch für größere Fahrzeuge. Wählen Sie unter Fahrzeugart PKW/Motorrad für alle Kraftfahrzeuge bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen. Für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen, zum Beispiel LKW oder Omnibusse, wählen Sie LKW. Eine Ausnahme bilden Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern und Omnibusse mit Fahrgästen - hier wählen Sie Kfz mit gefährlichen Gütern.
Hinweis: Dieser Bußgeldrechner richtet sich in seinen Angaben zu Bußgeldern, Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg und Fahrverboten nach den Darstellungen auf der Website des Kraftfahrtbundesamts. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und Berechnungen kann nicht übernommen werden.
Geblitzt in der Probezeit - was bedeutet das?
Wenn Sie in der Probezeit geblitzt werden, ist unter Umständen mit besonderen Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde zu rechnen. Hierfür kommt es zunächst darauf an, wie hoch die Geschwindigkeitsüberschreitung war.
Für PKW und Motorrad gilt beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung erst ab 21 km/h als A-Delikt. Sie führt zu mindestens einem Punkt in Flensburg, einem Bußgeld von mindestens 100 Euro und besonderen Maßnahmen für Fahrer in der Probezeit.
Niedrigere Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit dagegen haben für PKW keine Auswirkungen im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis auf Probe. Im Bußgeldrechner erhalten Sie bei jeder Berechnung Informationen dazu, ob aufgrund der Probezeit mit besonderen Konsequenzen zu rechnen ist.
Grundsätzlich gilt, dass die Fahrerlaubnisbehörde beim ersten A-Delikt (schwerwiegende Zuwiderhandlung) oder beim zweiten B-Delikt (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung) in der Probezeit vom Kraftfahrt-Bundesamt benachrichtigt wird.
Für den Fahrer führt dies zur Anordnung der Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar. Zusätzlich verlängert sich seine Probezeit von zwei auf vier Jahre. Kann die Teilnahme am Aufbauseminar in der gesetzten Frist nicht nachgewiesen werden, wird der Führerschein entzogen.
Beim zweiten Verstoß dieser Art (weiteres A-Delikt oder zwei weitere B-Delikte) innerhalb der inzwischen verlängerten Probezeit wird der Fahrer verwarnt und erhält die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Beim dritten Verstoß (noch ein weiteres A-Delikt oder noch zwei weitere B-Delikte) während der Probezeit kommt es zur dritten und letzten Sanktionsstufe: Der Führerschein wird entzogen mit einer Sperrfrist von mindestens 3 Monaten.
Die Einordnung der Verkehrszuwiderhandlungen als A- bzw. B-Delikt können Sie bei Interesse im Punktekatalog des Kraftfahrt-Bundesamts in der Spalte FaP-Kategorie nachlesen.
Umrechnung alter Punkte in das neue Punktesystem zum 01. Mai 2014
Das ab 01.05.2014 gültige neue Punktesystem sieht nur noch maximal 3 Punkte als Konsequenz einer Geschwindigkeitsüberschreitung vor. Im Gegenzug wird schon mit 8 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen. Wenn Sie bereits Punkte in Flensburg nach dem alten System hatten, dann wurden diese bestehenden Eintragungen zum genannten Termin gemäß folgender Tabelle umgerechnet:
Punktestand am 30.04.2014 | Punktestand im Fahreignungsregister ab 01.05.2014 | Maßnahmen |
1 bis 3 Punkte | 1 Punkt | Vormerkung |
4 bis 5 Punkte | 2 Punkte |
6 bis 7 Punkte | 3 Punkte |
8 bis 10 Punkte | 4 Punkte | Ermahnung |
11 bis 13 Punkte | 5 Punkte |
14 bis 15 Punkte | 6 Punkte | Verwarnung |
16 bis 17 Punkte | 7 Punkte |
18 Punkte oder mehr | 8 Punkte | Entziehung |
Eine kleine Ausnahme zur genannten Tabelle gab es bei der Umrechnung der Punkte auch zu Gunsten der Autofahrer. Punkte, die Sie für Verstöße erhalten haben, für die es ab dem 01. Mai 2014 keine Punkte im Fahreignungsregister gibt, sind verfallen und wurden nicht mit umgerechnet.
Da das neue Punktesystem unter anderem dazu dient, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, werden im Wesentlichen nur noch Verstöße, die die Verkehrssicherheit betreffen, mit Punkten zusätzlich zum Bußgeld bestraft. So wurden beispielsweise alte Punkte wegen Verstößen gegen die Umweltzone bei der Umrechnung nicht mehr beachtet.
Wo kann man einen Antrag zur Auskunft über die Punkte im Fahreignungsregister stellen?
Wenn Sie Ihren aktuellen Punktestand nicht kennen, können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt einen Antrag über die Auskunft zu Ihrem Punktestand bzw. Ihren Eintragungen im Verkehrszentralregister stellen.
Die Auskunft über die zur eigenen Person gespeicherten Eintragungen ist kostenlos. Die Antragstellung ist online, auf dem Postweg oder direkt vor Ort im Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg möglich.