Bitcoin & Co: Steuern auf Gewinne mit Kryptowährungen

© wsf-f / fotolia.com
Wer Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum kauft, hat in der Regel das Ziel, sein eingesetztes Geld zu vermehren. Wenn dieses Vorhaben gelingt, stellt sich jedoch ganz schnell die Frage, ob man seinen Gewinn komplett behalten darf oder ob noch Steuern gezahlt werden müssen.
Wer gehofft hat, dass man als Privatperson bei Gewinnen aus dem Handel mit digitalen Währungen grundsätzlich keine Steuern zahlen muss, liegt leider falsch. Ganz im Gegenteil: Bei einem durch Kurssteigerungen erzielten Gewinn muss immer geprüft werden, ob der Gewinn versteuert muss.
In einer Veröffentlichung zu virtuellen Währungen hat die BaFin Kryptowährungen als Finanzinstrumente eingestuft, die zwar keine gesetzlichen Zahlungsmittel darstellen, aber dennoch mit Devisen (Fremdwährungen) zu vergleichen sind.
Aus diesem Vergleich der BaFin schlussfolgern wir, dass Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen genauso besteuert werden, wie Gewinne, die mit Fremdwährungsguthaben erzielt wurden. Das bedeutet, dass ein Verkauf einer Kryptowährung wie Bitcoin, Ethereum oder Ripple einem privaten Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG entspricht.
Wichtiger Hinweis: Der Kauf von Kryptowährungen birgt sehr hohe Risiken. Dieser Artikel stellt weder eine Anlageberatung noch eine Steuerberatung dar. Wir äußern hier nur unsere Meinung zum Thema "Besteuerung von Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum". Für eine verbindliche Auskunft fragen Sie Ihren Steuerberater oder das Finanzamt.
Was bedeutet eine Besteuerung nach § 23 EStG konkret? Zum einen bedeutet dies, dass Gewinne, falls diese zu versteuern sind, immer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz (maximal 45 %) besteuert werden. Dieser Steuersatz hängt also von Ihrem normalen Einkommen ab - je mehr Sie verdienen, desto höher ist der Steuersatz. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 % und ggf. die Kirchensteuer.
Doch wann wären demnach Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen überhaupt steuerpflichtig? Hier werden drei Fälle unterschieden und nur in einem dieser Fälle müssen Sie Steuern bezahlen:
- 1) Zwischen Kauf und Verkauf der digitalen Währung liegt ein Zeitraum von mehr als einem Jahr. In diesem Fall zahlen Sie auf Ihre realisierten Kursgewinne keine Steuern.
- 2) Der aus privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr erzielte Gesamtgewinn beträgt weniger als 600 Euro. Bleiben Sie mit allen Ihren privaten Veräußerungsgeschäften unter dieser Grenze, zahlen Sie ebenfalls keine Steuern.
- 3) Zwischen Anschaffung und Veräußerung der Kryptowährung vergeht weniger als ein Jahr und Ihr Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften beträgt mehr als 600 Euro im betreffenden Steuerjahr. In diesem Fall ist Ihr gesamter Gewinn steuerpflichtig, auch die ersten 600 Euro.
Beim Kauf von Bitcoin, Ethereum, Ripple oder anderen Kryptowährungen wissen Sie in der Regel nicht sicher, ob Sie diese mindestens ein Jahr halten werden und natürlich auch nicht, wie hoch Ihr Gewinn sein wird. Deswegen sollten Sie grundsätzlich davon ausgehen, dass der Verkauf eventuell steuerpflichtig sein wird.
Damit Sie oder ein Steuerberater Ihre Gewinne später korrekt ermitteln können, sollten Sie sich jeden einzelnen Währungstausch notieren. Gut geeignet ist dafür ein Tabellenkalkulationsprogramm wie Excel für Windows und Numbers für Apple-Geräte.
Beispiel: Sie kaufen heute an einer Börse für 1100 Euro 1 Ethereum und morgen für 0,5 Ethereum 250 Ripple, dann notieren Sie dies in zwei Zeilen als 2 Währungstauschgeschäfte. Zuerst tauschen Sie Euro gegen Ethereum (Verkauf von Euro, Kauf von Ethereum). Danach tauschen Sie Ethereum gegen Ripple (Verkauf von Ethereum, Kauf von Ripple). In diesem Beispiel haben Sie nach einem Tag bereits Ihren ersten eventuell steuerpflichtigen Verkauf getätigt, nämlich den von 0,5 Ethereum.
Wir empfehlen jeweils Datum, Uhrzeit und die Beträge der verkauften Währung sowie der gekauften Währung zu notieren. Ggf. anfallende Gebühren sollten Sie auch aufschreiben. Nur so behalten Sie den Überblick, den Sie brauchen, um im Folgejahr dem Finanzamt gegenüber korrekte Angaben machen zu können.
Gewinne oder auch Verluste (für einen Verlustvortrag) werden in der Steuererklärung in der Anlage SO eingetragen. Wir empfehlen die Liste der Transaktionen der Steuererklärung beizulegen oder wenigstens bereitzuhalten für den Fall, dass das Finanzamt nachfragt.
Mit diesem Vorgehen ist man aus unserer Sicht auf der sicheren Seite und muss nicht befürchten irgendwann mal hohe Steuernachforderungen oder Schlimmeres vom Finanzamt zu erhalten.
Tipp: Sie können auch die Tools von CoinTracking∗ nutzen, um alle Ihre Transaktionen zu speichern und am Ende des Jahres einen Steuerreport zu exportieren.
Was ist Cointracking? Cointracking ist ein Münchner Unternehmen, das einen Online-Service zur Verfügung stellt, der dabei helfen soll einen Überblick über Transaktionen im Bereich der Kryptowährungen zu behalten.
Was uns an Cointracking beim Test besonders gefallen hat, ist dass man seine Trades von vielen verschiedenen Kryptobörsen (u.a. Coinbase, Bitcoin.de, Binance, Bittrex, Kraken, KuCoin oder Poloniex) importieren kann. Fast genauso einfach ist es eine Transaktion manuell einzutragen, falls es wie z. B. bei der Börse LiteBit keinen Import gibt. Hat man alle seine Trades dort angelegt, sieht man sein gesamtes Portfolio an Coins in einem schönen Überblick und kann die Wertentwicklung jeden Tag beobachten.
Möchten Sie einen Export für die Steuererklärung erstellen, geht dies auch mit wenigen Klicks. Sie wählen das Steuerjahr und die Methode (wie z. B. Fifo = First In , First Out) aus und das Programm sagt Ihnen für jeden einzelnen Verkauf wie hoch der Gewinn oder Verlust in Euro war. Außerdem wird auch berechnet, wie lange die jeweilige Währung gehalten und ob ein Jahr überschritten wurde und damit keine Steuer anfällt.
Der Service ist für bis zu 200 Transaktionen komplett kostenlos. Möchte man seinen Account jedoch auf die "PRO" und "Unlimited" Version hochstufen, muss man dafür bezahlen. Sollten Sie sich für die Nutzung von CoinTracking∗ entscheiden und irgendwann auf eine kostenpflichtige Variante wechseln, dann erhalten Sie 10 % Rabatt, falls Sie sich über den Link auf dieser Website bei Cointracking registriert haben.
∗ = Dieser Link ist ein Werbelink. Von einigen mit ∗ gekennzeichneten Websites erhalten wir Provisionen. Diese unterstützen die Finanzierung von finanz-tools.de. Herzlichen Dank dafür!
zurück nach oben