Mindestlohn in Deutschland (Tabelle)

Hier finden Sie eine ausführ­liche Tabelle mit dem aktuellen gesetz­lichen Mindest­lohn in Deutsch­land, sowie den zukünf­tigen und vergan­genen Mindestlöhnen.

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Die Tabelle enthält neben dem Mindest­lohn auch das monat­liche Brutto­gehalt, das sich bei Zahlung dieses Mindest­lohns bei einer 40-stündigen Arbeits­woche ergeben würde.

Möchten Sie wissen, welches Netto sich für Sie persön­lich aus diesem Brutto­lohn ergibt, verwenden Sie gerne unseren Nettolohnrechner.

Während der Mindestlohn ein Brutto­betrag ist, der für alle gleich hoch ist, ist das sich daraus ergebende Netto­gehalt verschieden. Es hängt in Deutsch­land von der Steuer­klasse, dem Wohn­ort sowie einigen weiteren Kriterien ab und muss daher indivi­duell berechnet werden.

DatumMindest­lohnMonats­lohn
bei 40-Stunden-Woche
prozen­tuale
Erhöhung
01.202512,82 €2.222 €3,3 %
01.202412,41 €2.151 €3,4 %
10.202212,00 €2.080 €14,8 %
07.202210,45 €1.811 €6,4 %
01.20229,82 €1.702 €2,3 %
07.20219,60 €1.664 €1,1 %
01.20219,50 €1.647 €1,6 %
01.20209,35 €1.621 €1,7 %
01.20199,19 €1.593 €4,0 %
01.20178,84 €1.532 €4,0 %
01.20158,50 €1.473 €
Entwicklung des Mindestlohns in Deutschland, Quelle: bundesregierung.de

In der oben stehenden Tabelle sehen Sie außerdem, um wie viel Prozent der jeweils neue Mindest­lohn im Vergleich zum Vorgänger gestiegen ist. Die Abstände der Erhö­hungen schwanken dabei zwischen 3 Monaten und 2 Jahren.

Seit Einführung eines Mindestlohns in Deutsch­land im Jahr 2015 wurde dieser immer wieder erhöht. Der erste Mindest­lohn ab Januar 2015 lag bei 8,50 €. Danach gab es bisher 8 Erhöhungen.

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Die nächste Erhöhung des Mindestlohns erfolgt zum 01.01.2024 von aktuell 12 Euro auf 12,41 Euro. Dies wurde vom Bundes­kabinett am 15.11.2023 beschlossen. Im Rahmen dieser Vierten Mindest­lohn­an­passungs­ver­ord­nung wurde außerdem eine Anhe­bung des Mindest­lohns ab 01.01.2025 auf 12,82 Euro brutto je Zeit­stunde festgelegt.

Die aktuellen Beschlüsse zu allen Erhö­hungen des Mindest­lohns in Deutsch­land auf Basis der Empfeh­lung der Mindest­lohn­kommission können Sie auch auf der Website der Bundesregierung nachlesen.

Die Mindest­lohn­kommission prüft regel­mäßig die Höhe des Mindest­lohns. Die geeig­nete Höhe muss sowohl zum Schutz der Arbeit­nehmer bei­tragen als auch vernünf­tige Wett­bewerbs­bedin­gungen schaffen und vor allem auch die Beschäf­tigung nicht gefährden.

Die gesetzliche Grund­lage für den Mindest­lohn mit allen Details können Sie im Mindest­lohn­gesetz (MiLoG) nachschlagen.

Wer nicht exakt 40 Stunden pro Woche arbeitet bzw. einfach in Teil­zeit beschäf­tigt ist, erhält bei Zahlung des Mindest­lohns nicht das in der Tabelle genannte Monats­gehalt. Je nach Anzahl der wöchent­lichen Arbeits­stunden ist dieses monat­liche Brutto dann höher oder niedriger.

Mit folgender Formel kann der Monats­lohn aus dem Mindest­lohn sehr leicht berechnet werden:

Monatslohn  =  Mindestlohn · (wöchentliche Arbeitsstunden) · 13 ÷ 3

So ergibt sich bei einer 40-Stunden-Woche und einem Mindest­lohn von beispiels­weise 12,41 Euro ein monat­liches Gehalt von 2.151 Euro:

Monatslohn  =  12,41 € · 40 · 13 ÷ 3  =  2.151 €

Alternativ verwenden Sie für die Berechnung des Monats­lohns unseren Stundenlohnrechner. Geben Sie in den Rechner einfach die Anzahl Ihrer Arbeits­stunden pro Woche ein, wählen Monats­gehalt berechnen aus und tragen den betreffenden Mindestlohn als Stundenlohn ein. Der Rechner bestimmt daraus den monat­lichen Bruttolohn.

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