Kurzarbeitrechner

Mit diesem praktischen Kurzarbeitrechner können Sie schnell und einfach das Kurz­arbeiter­geld berechnen, das Sie im Falle von Kurzarbeit erhalten würden.

Tragen Sie im Rechner einfach Ihr Brutto­gehalt vor Beginn der Kurz­arbeit ein. Direkt darunter geben Sie das durch die Kurz­arbeit redu­zierte monat­liche Bruttogehalt ein.

zwei berechnungen vergleichen

Kurzarbeit-Rechner

reguläres Bruttogehalt:
Euro
reduziertes Bruttogehalt:
Euro
Jahr:
2024
Steuerklasse:
1
Faktor:
Arbeitsort in:
West
Haben Sie Kinder?
ja

Ergebnis

Kurzarbeitergeld:
?
Nettogehalt inkl. Kurzarbeitergeld:
?
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Falls Sie aufgrund von Kurzarbeit gar nicht mehr arbeiten und entsprechend kein Gehalt mehr von Ihrem Arbeitgeber bekommen, tragen Sie als redu­ziertes Brutto­gehalt 0 Euro ein.

Um das Kurzarbeitergeld korrekt zu berechnen, benötigt der Rechner außerdem noch Angaben zur Steuer­klasse und zu even­tuell vorhan­denen Kindern.

Im Ergebnis gibt unser Kurzarbeitrechner neben dem regu­lären Kurz­arbeiter­geld auch Ihr unge­fähres Netto­gehalt während der Kurzarbeit aus.

Dieses Netto ist die Summe aus dem (pauschal berechneten) redu­zierten Netto­gehalt und dem Kurzarbeitergeld. Das Netto kann vom Kurzarbeitrechner auch nur pauschal geschätzt werden, da hier nicht alle Steuer- und Sozial­versicherungs­parameter bekannt sind.

Berechnung des Kurzarbeitergelds

Reguläres Netto (pauschal):
?
Reduziertes Netto (pauschal):
?
Nettolohn-Differenz:
?
Kurzarbeitergeld:
?

Wer sich darüber hinaus für die Berech­nung seines indi­vi­duellen Kurz­arbeiter­gelds interessiert, sieht im Ergebnis des Rechners auch die Zwischen­werte. Ausge­geben werden hier das regu­läre Netto­gehalt, das redu­zierte Netto­gehalt, sowie die Formel, mit der das Kurz­arbeiter­geld aus diesen beiden Werten berechnet wurde.

Was ist Kurzarbeitergeld?

Kurzarbeitergeld ist eine Leistung im Rahmen der Arbeit­slosen­versicherung. Es wird gezahlt, wenn der Arbeit­geber auf­grund schwieriger wirt­schaft­licher Entwicklungen die reguläre Arbeits­zeit der Arbeit­nehmer kürzt und dies der Agentur für Arbeit anzeigt.

Diese Kürzung der Arbeits­zeit kann bedeuten, dass Sie statt 40 Stunden pro Woche nur noch 20 Stunden arbeiten können. Es kann aber auch sein, dass die Arbeit komplett wegfällt. Kurzarbeit hätte in diesem Fall die Aus­wirkung, dass Sie vorüber­gehend gar nicht mehr arbeiten.

Der Zweck des Kurzarbeitergelds ist es, den Verdienst­ausfall durch die Kürzung der Arbeits­zeit zumindest zu einem Teil auszu­gleichen. Außerdem soll dadurch der Arbeits­platz des Mitarbeiters erhalten werden.

Kurzarbeitergeld kann regulär höchstens für die Dauer von 12  Monaten bezogen werden. Ausge­zahlt wird das Geld vom Arbeit­geber an die Mitar­beiter. Der Arbeit­geber rechnet im Anschluss an diese Vor­leistung die Zahlung mit der Arbeitsagentur ab.

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Wie wird das Kurzarbeitergeld 2024 berechnet?

Die Höhe des Kurzarbeitergeldes beträgt regulär 60 % des durch die Kurzarbeit entgan­genen Netto­gehalts. Falls Sie mindestens ein Kind haben, dann sind es 67 % Ihrer Nettoeinbußen.

Die gesetz­lichen Prozent­sätze für Kurz­arbeiter­geld (SGB III, §105) beziehen sich aller­dings nicht auf die tat­säch­lich redu­zierten Netto­einnahmen, sondern auf pauschal berechnete Werte.

Im ersten Schritt wird aus Ihrem Bruttogehalt vor Beginn der Kurzarbeit ein pauschales Netto ermittelt, das im Wesent­lichen nur Ihre Steuer­klasse berück­sich­tigt. Im zweiten Schritt wird aus dem durch die Kurzarbeit redu­zierten Brutto eben­falls ein pauschales Netto bestimmt. Die Differenz aus beiden, die soge­nannte Netto­ent­gelt­differenz (SGB III, §106), ist der Betrag, auf den die 60 % bzw. 67 % angewendet werden.

Dieser Kurzarbeitrechner gibt zum besseren Verständnis auch diese beiden pauschalen Netto­löhne aus, sowie die Formel zur Berech­nung des Kurzarbeitergeldes.

Der erhöhte Satz von 67 % gilt hierbei in der Regel, falls der Kurz­arbeiter oder sein nicht dauernd getrennt lebender Ehe­gatte oder Lebens­partner einen Anspruch auf Kinder­geld hat. Exakter gesagt, orien­tiert sich der Leistungs­satz an den Rege­lungen für das Arbeits­losengeld. Im SGB III, §149 (Leistungs­sätze) können Sie genau nachlesen, wann ein Kind bei der Berech­nung des Kurz­arbeiter­geldes zählt und wann nicht.

Welche Besonderheiten galten in der Corona-Krise?

Mit dem 2. Sozialschutzpaket hat die Bundes­regierung im Mai 2020 für alle, die ihre Arbeits­zeit um mindestens 50 % redu­zieren mussten, eine stufen­weise Erhöhung des Kurzarbeiter­geldes beschlossen.

Die 1. Erhöhung des regu­lären Kurz­arbeiter­geldes erfolgte ab dem 4. Monat auf 70 % (bzw. 77 % mit Kindern) des entfallenen Nettoentgelts. Die 2. Stufe der Steigerung galt ab dem 7. Monat und lag dann bei 80 % (bzw. 87 % mit Kindern).

Kurzarbeiter­geld
ohne Kindermit Kindern
ab 1. Monat60 %67 %
ab 4. Monat70 %77 %
ab 7. Monat80 %87 %
Kurzarbeitergeld in % des entfallenen Nettoentgelts mit Sonderregelungen aufgrund der COVID-19-Pandemie

Aufgrund der weiter andauernden Corona-Pandemie wurden im März 2022 weitere zeit­lich befristete Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen. Unter anderen wurde hierbei die maxi­male Bezugs­dauer der Kurzarbeiter­geldes ein weiteres Mal erhöht, diesmal von 24 Monaten auf 28 Monate. Längstens wurde das Kurz­arbeiter­geld mit den Erleich­terungen aufgrund von Corona bis zum 30.06.2022 gezahlt.

Diese besondere Unter­stützung der Unter­nehmen in der Corona-Krise sollte vor allem dazu dienen, möglichst viele Arbeits­plätze zu erhalten. Zudem erhoffte sich die Bundes­regierung dadurch einen schnellen Neu­start nach der Krise zu fördern.

Hinweis: Der erleichterte Zugang zum Kurz­arbeiter­geld wurde auf­grund der unsicheren wirt­schaft­lichen Situation noch mehrfach verlängert (zuletzt im Dezember 2022) - er gilt nun bis zum 30.06.2023.

Wie viel Geld steht während der Kurzarbeit insgesamt zur Verfügung?

Wer sich in Kurzarbeit befindet, erhält vom Arbeit­geber zum einen das Kurzarbeitergeld, das mit diesem Rechner ermittelt werden kann.

Zusätzlich zahlt der Arbeit­geber seinem Beschäftigten natür­lich auch noch ein (redu­ziertes) Netto­gehalt, sofern dieser während der Kurz­arbeit über­haupt noch arbeitet.

Das reduzierte Netto­gehalt kann von diesem Kurzarbeitrechner aller­dings nur grob geschätzt werden, da nicht alle für die Berechnung benö­tigten Angaben zur Verfügung stehen.

Die Summe aus dem exakt berechneten Kurzarbeitergeld und dem pauschal ermittelten Netto­lohn zeigt der Rechner im Ergebnis unter "Netto­gehalt inkl. Kurz­arbeiter­geld" an. Dieser Wert dient vor allem zur groben Orien­tierung über den Betrag, den man ins­gesamt während der Kurzarbeit zur Verfügung hat.

Wenn Sie die exakte Höhe Ihres redu­zier­ten Nettos berechnen möchten, verwenden Sie hier­für unseren Nettolohnrechner.

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