Nettolohnrechner

Möchten Sie Ihren Nettolohn berechnen, um zu wissen, was nach Abzug aller Steuern und Abgaben von Ihrem Gehalt übrig bleibt?

Unser Nettolohnrechner ermittelt die Lohn­steuer für Ihre Steuer­klasse, Ihre Beiträge zur Sozial­versicherung usw. So sehen Sie exakt, was als Netto auf Ihrem Konto ankommt.

zwei berechnungen vergleichen

Nettolohnrechner

Einkommen
Bruttolohn:
Euro
betriebliche Altersvorsorge:
Euro
keine
Arbeitsort in:
Baden-Württemberg
Steuerdaten
Abrechnungsjahr:
2024
Steuerklasse:
1
Faktor:
jährl. Steuerfreibetrag:
Euro
nicht vorhanden
Kinderfreibeträge:
0,0
Geburtsjahr:
nach 1959
Zahlen Sie Kirchensteuer?
ja
Vorsorgeaufwendungen
Krankenversicherung:
gesetzlich (14,6 %)
Zusatzbeitrag:
%
1,7 %
nicht relevant für private KV
nicht relevant für private KV
kinderlos & mindestens 23 Jahre:
ja
nicht relevant für private KV
nicht relevant für private KV
Kinder unter 25:
keine
nicht relevant für private KV
nicht relevant für private KV
Beitrag private KV & PV:
Euro
nicht relevant für gesetzliche KV
nicht relevant für gesetzliche KV
Basisbeitrag private KV & PV:
Euro
nicht relevant für gesetzliche KV
nicht relevant für gesetzliche KV
gesetzl. Renten­versicherung:
ja
gesetzl. Arbeitslosen­versicherung:
ja

Ergebnis

Nettolohn:
?
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Tragen Sie Ihren monatlichen Bruttolohn ein, die Höhe Ihrer betrieb­lichen Alters­vorsorge (falls vorhanden) und in welchem Bundes­land Sie arbeiten.

Ergänzen Sie diese Eingaben noch um die Steuer­daten (Steuer­klasse, Frei­beträge, Kirchen­steuer etc.) sowie Angaben zur Kranken­versicherung, Renten­versicherung und Arbeits­losen­versicherung.

Der Nettolohnrechner bestimmt daraus Ihr monat­liches Nettogehalt und zeigt Ihnen alle Steuern und sonstigen Abzüge an.

In unserem Überblick sehen Sie, wie sich Ihr Nettolohn berechnet. Vom Bruttolohn abgezogen werden die ange­zeigten Steuern, Sozial­abgaben und Ihre betrieb­liche Alters­vorsorge. Wie viel Prozent jeweils auf die einzelnen Posten entfallen, können Sie im darunter stehenden Diagramm ablesen.

Direkt unter der Tabelle mit den Abzügen vom Bruttolohn und der Berechnung des Nettolohns, finden Sie eine weitere Tabelle zu den Steuern. Hier sehen Sie, wie sich die Steuern in Ihrer Steuer­klasse auf Lohn­steuer, Solidaritäts­zuschlag und Kirchen­steuer aufteilen.

Ebenso gibt der Lohnrechner eine detaillierte Aufteilung der Sozial­abgaben aus. So finden Sie im Ergebnis der Nettolohn­berechnung Ihren Beitrag zur Renten­versicherung, Arbeits­losen­versicherung und Krankenversicherung.

Für gesetz­lich Versicherte werden die Beiträge zur Kranken­versicherung und Pflege­versicherung getrennt ausge­wiesen. Für privat versicherte Arbeit­nehmer dagegen wird für diese Versicherungen der Gesamtbeitrag angezeigt.

All diese Sozial­versicherungs­beiträge sind die Anteile, die vom Arbeit­nehmer getragen werden. Das heißt, genau die Beträge, die beim Berechnen des Netto­gehalts von Ihrem Bruttolohn abgezogen werden.

Angestellte in Bremen müssen zusätz­lich zu den Sozial­versicherungs­beiträgen noch einen Beitrag zur Arbeit­nehmer­kammer zahlen. Dieser Arbeits­kammer­beitrag liegt in 2024 bei 0,14 % des Brutto­lohns, sofern das Monats­gehalt mindestens 538 € beträgt.

Berücksichtigung der Kranken­versicherung im Lohnrechner

In diesem Nettolohnrechner haben Sie die Wahl zwischen gesetz­licher und privater Krankenversicherung.

Der Beitrag in der gesetz­lichen Krankenkasse hängt nicht nur von Ihrem Gehalt ab, sondern auch von der Höhe des Zusatz­beitrags. Der Zusatz­beitrag wird seit 2019 von Arbeit­nehmer und Arbeit­geber jeweils zur Hälfte gezahlt und wird von Ihrer Kranken­kasse fest­gelegt. In 2024 liegt der durch­schnitt­liche Zusatz­beitrag bei 1,7 %.

Außerdem spielt es für gesetz­lich Versicherte eine Rolle, ob sie Kinder haben. Denn Personen ohne Kinder, die über 22 Jahre alt sind, zahlen einen höheren Beitrag zur gesetz­lichen Pflegeversicherung.

Der Zuschlag für Kinderlose wurde mit Pflege­unter­stützungs- und -entlastungs­gesetz zum 01.07.2023 von 0,35 % auf 0,6 % erhöht.

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Außerdem kam im Rahmen dieser Reform eine weitere Besonderheit hinzu. Versicherte erhalten ab dem zweiten bis zum fünften Kind mit einem Alter unter 25 Jahren einen Abschlag auf den Beitrags­satz in Höhe von 0,25 % pro Kind.

Dadurch ergeben sich für alle Bundes­länder außer Sachsen folgende Beitragssätze:

Beiträge zur Pflegeversicherung (Arbeitnehmer)
01.01.2022 bis 30.06.2023ab 01.07.2023
Versicherte mit Alter unter 23 ohne Kinder1,525 %1,7 %
Versicherte ab Alter 23 ohne Kinder 1,525 % + 0,35 % = 1,875 %1,7 % + 0,6 % = 2,3 %
Versicherte mit einem Kind1,525 %1,7 %
Versicherte mit 2 Kindern unter 251,525 %1,7 % - 0,25 % = 1,45 %
Versicherte mit 3 Kindern unter 251,525 %1,7 % - 2 × 0,25 % = 1,2 %
Versicherte mit 4 Kindern unter 251,525 %1,7 % - 3 × 0,25 % = 0,95 %
Versicherte mit 5 oder mehr Kindern unter 251,525 %1,7 % - 4 × 0,25 % = 0,7 %
Beitragssätze in der gesetzlichen Pflegeversicherung

In Sachsen kommen zu den genannten Prozent­sätzen jeweils noch 0,5 % hinzu.

Der Beitrag in der privaten Kranken­kasse wird Ihnen von Ihrer privaten Kranken­versicherung mitge­teilt. In unserem Nettolohnrechner können Sie wählen, ob die Berechnung mit oder ohne Zuschuss des Arbeit­gebers erfolgen soll.

Dieser Zuschuss des Arbeit­gebers beträgt höchstens 50 % des gezahlten Beitrags und ist durch die Beitrags­bemessungs­grenze nach oben begrenzt. Mit einer Beitrags­bemessungs­grenze von 5.175,00 € und den Prozent­sätzen für Kranken- und Pflegeversicherung von 8,15 % und 1,70 % ergibt sich so für 2024 ein maxi­maler Arbeit­geber­zuschuss in Höhe von 509,74 €.

Für die Berechnung der Lohnsteuer hingegen ist nur ein Teil des privaten Kranken­versicherungs­beitrags relevant. Dies ist der soge­nannte Basis­beitrag. Er wird Ihnen von Ihrer Privat­kasse bei Abschluss der Versicherung und bei jeder Änderung mitgeteilt.

Der Basisbeitrag ist der Beitrags­anteil, der auf Leistungen entfällt, die auch von der gesetz­lichen Kranken­kasse gezahlt werden. Versicherungs­leistungen wie z. B. Einzel­zimmer im Kranken­haus oder Chef­arzt­behandlung hingegen sind Mehr­leistungen, die entspre­chend nicht im Basis­beitrag berück­sich­tigt werden.

Nettolohn berechnen - Wozu nutze ich diesen Rechner?

Unser Nettolohnrechner ist kostenlos und berechnet aus Ihrem Bruttolohn und Ihren indivi­duellen Angaben zur steuer­lichen Situation und zu Sozial­versicherungen, was als Nettolohn für Sie verbleibt.

Sie haben die Möglich­keit für das aktuelle Jahr 2024 oder auch rück­wirkend, z. B. für 2023 oder 2022, zu rechnen.

Dies ist ein prak­tischer Online-Lohnrechner für Arbeit­nehmer, der helfen soll steuer­liche bzw. gesetz­liche Änderungen bei der Lohnberechnung nachzu­vollziehen. Zudem können Sie den Rechner gut für Gehalts­verhand­lungen nutzen bzw. berechnen, wie sich eine Gehalts­erhöhung auf Ihren Nettolohn auswirken würde.

Haben Sie einen Wunsch-Nettolohn und möchten wissen, welchen Bruttolohn Sie dafür benötigen? Dann nutzen Sie dafür gerne unseren Brutto-Netto-Rechner. Denn dieser Rechner beherrscht auch die umgekehrte Berechnung von Brutto aus Netto.

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