Nettolohnrechner
Möchten Sie Ihren Nettolohn berechnen, um zu wissen, was nach Abzug aller Steuern und Abgaben von Ihrem Gehalt übrig bleibt?
Unser Nettolohnrechner ermittelt die Lohnsteuer für Ihre Steuerklasse, Ihre Beiträge zur Sozialversicherung usw. So sehen Sie exakt, was als Netto auf Ihrem Konto ankommt.

Einkommen
Steuerdaten
Vorsorgeaufwendungen
Tragen Sie Ihren monatlichen Bruttolohn ein, die Höhe Ihrer betrieblichen Altersvorsorge (falls vorhanden) und in welchem Bundesland Sie arbeiten.
Ergänzen Sie diese Eingaben noch um die Steuerdaten (Steuerklasse, Freibeträge, Kirchensteuer etc.) sowie Angaben zur Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.
Der Nettolohnrechner bestimmt daraus Ihr monatliches Nettogehalt und zeigt Ihnen alle Steuern und sonstigen Abzüge an.
In unserem Überblick sehen Sie, wie sich Ihr Nettolohn berechnet. Vom Bruttolohn abgezogen werden die angezeigten Steuern, Sozialabgaben und Ihre betriebliche Altersvorsorge. Wie viel Prozent jeweils auf die einzelnen Posten entfallen, können Sie im darunter stehenden Diagramm ablesen.
Direkt unter der Tabelle mit den Abzügen vom Bruttolohn und der Berechnung des Nettolohns, finden Sie eine weitere Tabelle zu den Steuern. Hier sehen Sie, wie sich die Steuern in Ihrer Steuerklasse auf Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer aufteilen.
Ebenso gibt der Lohnrechner eine detaillierte Aufteilung der Sozialabgaben aus. So finden Sie im Ergebnis der Nettolohnberechnung Ihren Beitrag zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherung.
Für gesetzlich Versicherte werden die Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung getrennt ausgewiesen. Für privat versicherte Arbeitnehmer dagegen wird für diese Versicherungen der Gesamtbeitrag angezeigt.
All diese Sozialversicherungsbeiträge sind die Anteile, die vom Arbeitnehmer getragen werden. Das heißt, genau die Beträge, die beim Berechnen des Nettogehalts von Ihrem Bruttolohn abgezogen werden.
Angestellte in Bremen müssen zusätzlich zu den Sozialversicherungsbeiträgen noch einen Beitrag zur Arbeitnehmerkammer zahlen. Dieser Arbeitskammerbeitrag liegt in 2025 bei 0,14 % des Bruttolohns, sofern das Monatsgehalt mindestens 538 € beträgt.
Berücksichtigung der Krankenversicherung im Lohnrechner
In diesem Nettolohnrechner haben Sie die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
Der Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse hängt nicht nur von Ihrem Gehalt ab, sondern auch von der Höhe des Zusatzbeitrags. Der Zusatzbeitrag wird seit 2019 von Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte gezahlt und wird von Ihrer Krankenkasse festgelegt. In 2025 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 2,5 %.
Außerdem spielt es für gesetzlich Versicherte eine Rolle, ob sie Kinder haben. Denn Personen ohne Kinder, die über 22 Jahre alt sind, zahlen einen höheren Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung.
Der Zuschlag für Kinderlose wurde mit Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz zum 01.07.2023 von 0,35 % auf 0,6 % erhöht.
Außerdem kam im Rahmen dieser Reform eine weitere Besonderheit hinzu. Versicherte erhalten ab dem zweiten bis zum fünften Kind mit einem Alter unter 25 Jahren einen Abschlag auf den Beitragssatz in Höhe von 0,25 % pro Kind.
Dadurch ergeben sich für alle Bundesländer außer Sachsen folgende Beitragssätze:
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| 01.01.2022 bis 30.06.2023 | ab 01.07.2023 |
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Versicherte mit Alter unter 23 ohne Kinder | 1,525 % | 1,7 % |
Versicherte ab Alter 23 ohne Kinder | 1,525 % + 0,35 % = 1,875 % | 1,7 % + 0,6 % = 2,3 % |
Versicherte mit einem Kind | 1,525 % | 1,7 % |
Versicherte mit 2 Kindern unter 25 | 1,525 % | 1,7 % - 0,25 % = 1,45 % |
Versicherte mit 3 Kindern unter 25 | 1,525 % | 1,7 % - 2 × 0,25 % = 1,2 % |
Versicherte mit 4 Kindern unter 25 | 1,525 % | 1,7 % - 3 × 0,25 % = 0,95 % |
Versicherte mit 5 oder mehr Kindern unter 25 | 1,525 % | 1,7 % - 4 × 0,25 % = 0,7 % |
Beitragssätze in der gesetzlichen Pflegeversicherung
In Sachsen kommen zu den genannten Prozentsätzen jeweils noch 0,5 % hinzu.
Der Beitrag in der privaten Krankenkasse wird Ihnen von Ihrer privaten Krankenversicherung mitgeteilt. In unserem Nettolohnrechner können Sie wählen, ob die Berechnung mit oder ohne Zuschuss des Arbeitgebers erfolgen soll.
Dieser Zuschuss des Arbeitgebers beträgt höchstens 50 % des gezahlten Beitrags und ist durch die Beitragsbemessungsgrenze nach oben begrenzt. Mit einer Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 € und den Prozentsätzen für Kranken- und Pflegeversicherung von 8,55 % und 1,80 % ergibt sich so für 2025 ein maximaler Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 570,55 €.
Für die Berechnung der Lohnsteuer hingegen ist nur ein Teil des privaten Krankenversicherungsbeitrags relevant. Dies ist der sogenannte Basisbeitrag. Er wird Ihnen von Ihrer Privatkasse bei Abschluss der Versicherung und bei jeder Änderung mitgeteilt.
Der Basisbeitrag ist der Beitragsanteil, der auf Leistungen entfällt, die auch von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt werden. Versicherungsleistungen wie z. B. Einzelzimmer im Krankenhaus oder Chefarztbehandlung hingegen sind Mehrleistungen, die entsprechend nicht im Basisbeitrag berücksichtigt werden.
Nettolohn berechnen - Wozu nutze ich diesen Rechner?
Unser Nettolohnrechner ist kostenlos und berechnet aus Ihrem Bruttolohn und Ihren individuellen Angaben zur steuerlichen Situation und zu Sozialversicherungen, was als Nettolohn für Sie verbleibt.
Sie haben die Möglichkeit für das aktuelle Jahr 2025 oder auch rückwirkend, z. B. für 2024 oder 2023, zu rechnen.
Dies ist ein praktischer Online-Lohnrechner für Arbeitnehmer, der helfen soll steuerliche bzw. gesetzliche Änderungen bei der Lohnberechnung nachzuvollziehen. Zudem können Sie den Rechner gut für Gehaltsverhandlungen nutzen bzw. berechnen, wie sich eine Gehaltserhöhung auf Ihren Nettolohn auswirken würde.
Haben Sie einen Wunsch-Nettolohn und möchten wissen, welchen Bruttolohn Sie dafür benötigen? Dann nutzen Sie dafür gerne unseren Brutto-Netto-Rechner. Denn dieser Rechner beherrscht auch die umgekehrte Berechnung von Brutto aus Netto.