Grundfreibetrag 2026, 2025, 2024 & weitere Jahre
Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, der steuerfrei belassen wird. Das heißt, es muss keine Einkommensteuer auf diesen Betrag gezahlt werden.
Jeder Steuerpflichtige hat einen Anspruch auf diesen jährlichen Freibetrag. Denn durch dieses steuerfreie Existenzminimum wird sichergestellt, dass zumindest der notwendige Lebensunterhalt bestritten werden kann.
Der Grundfreibetrag liegt aktuell für das Jahr 2025 bei 12.096 €, was Sie auch dem Steuerfortentwicklungsgesetz entnehmen können, das am 30.12.2024 verkündet wurde.
In den Formeln zur Berechnung der Einkommensteuer können Sie nachlesen, wie geregelt wird, dass tatsächlich keine Einkommensteuer auf Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags fällig wird.
Jahr | Grundfreibetrag | Erhöhung (absolut) | Erhöhung (prozentual) |
---|
2026 | 12.348 € | 252 € | 2,1 % |
2025 | 12.096 € | 312 € | 2,6 % |
2024 | 11.784 € | 876 € | 8,0 % |
2023 | 10.908 € | 561 € | 5,4 % |
2022 | 10.347 € | 603 € | 6,2 % |
2021 | 9.744 € | 336 € | 3,6 % |
2020 | 9.408 € | 240 € | 2,6 % |
2019 | 9.168 € | 168 € | 1,9 % |
2018 | 9.000 € | 180 € | 2,0 % |
2017 | 8.820 € | 168 € | 1,9 % |
2016 | 8.652 € | 180 € | 2,1 % |
2015 | 8.472 € | 118 € | 1,4 % |
2014 | 8.354 € | 224 € | 2,8 % |
2013 | 8.130 € | 126 € | 1,6 % |
2012 | 8.004 € | 0 € | 0,0 % |
2011 | 8.004 € | 0 € | 0,0 % |
2010 | 8.004 € | 170 € | 2,2 % |
2009 | 7.834 € | 170 € | 2,2 % |
2008 | 7.664 € | 0 € | 0,0 % |
2007 | 7.664 € | 0 € | 0,0 % |
2006 | 7.664 € | 0 € | 0,0 % |
2005 | 7.664 € | 0 € | 0,0 % |
2004 | 7.664 € | 429 € | 5,9 % |
2003 | 7.235 € | 0 € | 0,0 % |
2002 | 7.235 € | | |
Entwicklung der Grundfreibeträge in Deutschland, Quelle:
§ 32a EStGDer Grundfreibetrag, so wie in der Tabelle dargestellt, gilt für ledige Steuerpflichtige. Werden zwei Personen zusammen zur Einkommensteuer veranlagt, ist der jährliche steuerfreie Betrag doppelt so hoch.
Verdient eine ledige Person im Jahr 2025 also nur 12.096 € brutto, muss diese darauf keine Steuern zahlen. Dies entspricht 1.008 € pro Monat. Jeder Euro, der über diesem Grundfreibetrag liegt, wird dann nach dem aktuellen Einkommensteuertarif versteuert. Für ein zusammen veranlagtes Paar hingegen sind entsprechend 2.016 € monatlich steuerfrei.
Genau genommen, ist es nicht das Bruttogehalt, das für die Steuerfreiheit unter dem Grundfreibetrag liegen muss, sondern das zu versteuernde Einkommen. Das zu versteuernde Einkommen ist nochmal geringer als das Bruttoeinkommen, da noch Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Ähnliches abgezogen werden.
Den Effekt, den die in der Tabelle dargestellte Anhebung der Steuerfreigrenze auf die Einkommensteuerbelastung hat, können Sie mit unserem Einkommensteuerrechner ausrechnen. Insgesamt handelt es sich dabei in der Regel um eine minimale Entlastung bei der Einkommensteuer. Für Geringverdiener ist der Einfluss dabei deutlich spürbarer als bei Personen mit hohem Einkommen.
Bei den gesetzlichen Festlegungen für die in 2025 zu zahlende Einkommensteuer wurde auch eine für die Zukunft geschätzte Inflationsrate berücksichtigt. Dadurch soll die kalte Progression, eine Steuermehrbelastung durch fehlende Anpassung an die Preissteigerungsrate, verhindert werden.
In unserem Einkommensteuerrechner sehen Sie auch den Einfluss der Anhebung des Grundfreibetrags auf Ihren persönlichen Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit die Höhe der Einkommensteuer im Jahr 2025 direkt mit der aus dem Jahr 2024 zu vergleichen.