Formeln zur Berechnung der Einkommensteuer

Die Berechnung der Einkommensteuer erfolgt pro Veranlagungs­zeitraum nach den in § 32a EStG beschriebenen Regeln. Das Gesetz wird regel­mäßig bei einer Änderung des Einkommen­steuer­tarifs angepasst.

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Hier finden Sie die Formeln zur Berechnung der Einkommen­steuer für die Jahre 2024, 2023, 2022, 2021, ..., 2017. Damit können Sie Ihre Einkommen­steuer selbst berechnen bzw. nachrechnen.

Alternativ haben Sie auch die Mög­lich­keit unseren praktischen Einkommen­steuer­rechner zu verwenden, der die Einkommen­steuer auch für weiter zurück­liegende Jahre berechnet.

Zusätz­lich bestimmt der Rechner den Soli­dari­täts­zuschlag, die Kirchen­steuer sowie den Durch­schnitts- und den Grenzsteuersatz.

Die Formel zur Berechnung der Einkommensteuer hängt immer von dem Einkommens­bereich ab, in den das zu versteuernde Einkommen fällt. Ist das zu versteuernde Einkommen beispiels­weise kleiner als der Grund­frei­betrag, dann ist die Einkommen­steuer gleich Null. In diesem Fall wird keine weitere Formel zur Berechnung der Einkommensteuer benötigt.

Liegt das zu versteuernde Einkommen über dem Grund­frei­betrag werden je nach Höhe dieses Einkommens gesetz­lich fest­gelegte Formeln zur Einkommensteuer-Berechnung verwendet. Diese Formeln werden jedes Jahr über­prüft und gegebenen­falls angepasst.

Beachten Sie, dass das zu versteuernde Einkommen bei Arbeit­nehmern nicht dem jähr­lichen Brutto­gehalt entspricht, sondern in der Regel deutlich geringer ist.

Denn vom jährlichen Brutto­arbeits­lohn werden zunächst noch die Werbungs­kosten (Aufwen­dungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit, doppelte Haushalts­führung, Berufs­kleidung, Arbeits­mittel, Fort- und Weiter­bildung etc.) abgezogen. So erhalten Sie die Summe der Einkünfte.

Von der Summe der Einkünfte werden dann noch der Alterse­ntlastungs­betrag, der Entlastungs­betrag für Allein­erziehende, Sonder­ausgaben und außer­gewöhn­liche Belastungen abgezogen.

Nach dem weiteren Abzug von Frei­beträgen, wie beispiels­weise dem Kinder­frei­betrag, erhält man (verein­facht beschrieben) das zu versteuernde Einkommen.

Die genaue Berechnung können Sie auch im Einkommen­steuer­gesetz (§ 2 EStG) nachlesen oder für Ihr persönliches zu versteuerndes Einkommen (falls vorhanden) Ihrem Einkommen­steuer-Bescheid entnehmen.

In den oben stehenden Links finden Sie die Berechnungs­vorschriften zur Ermittlung der zu zahlen Einkommen­steuer aus dem zu versteuernden Einkommen für alle Jahre ab 2017.

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