Überstunden-Rechner
Sie möchten sich Ihre Überstunden auszahlen lassen? Mit diesem Rechner ermitteln Sie die Auszahlung – mit oder ohne Zuschlag.
Geben Sie dafür Ihr Bruttogehalt, Ihre reguläre Arbeitszeit pro Woche und die Anzahl der auszuzahlenden Überstunden ein. Falls ein Zuschlag berücksichtigt werden soll, tragen Sie diesen zusätzlich ein.

Der Überstunden-Rechner ermittelt daraus den Wert der zusätzlichen Arbeitsstunden als Bruttobetrag sowie den Betrag, der sich nur aus dem prozentualen Zuschlag ergibt.
Die Summe aus beiden Werten ist der Bruttobetrag für die Auszahlung Ihrer Überstunden.
Noch ein Hinweis: Der Rechner ermittelt einen Betrag, prüft aber natürlich nicht Ihren Anspruch auf Auszahlung. Ob Überstunden bezahlt werden müssen, hängt von den gesetzlichen, vertraglichen und betrieblichen Regelungen ab. Eigenmächtig geleistete Mehrarbeit begründet nicht automatisch einen Zahlungsanspruch.
Wie hoch können Zuschläge auf Überstunden sein?
Häufig sehen Vereinbarungen für Überstunden an normalen Werktagen, also auch samstags, einen Zuschlag von 25 % vor. Für Überstunden am Sonntag sind es oft sogar 50 %. Ob und in welcher Höhe ein Zuschlag gezahlt wird, hängt unter anderem von der Branche, dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag sowie wirksamen betrieblichen Regelungen ab.
Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf diese Überstunden-, Samstags- oder Sonntagszuschläge besteht nicht. Ein Anspruch kann sich aus vertraglichen oder tariflichen Vereinbarungen, wirksamen betrieblichen Regelungen oder einer regelmäßigen Zahlungspraxis des Arbeitgebers ergeben. Der Samstag zählt grundsätzlich zu den Werktagen. Außerdem ist eine reguläre Wochenendarbeit nicht automatisch mit Überstunden gleichzusetzen.
Ob mehrere Zuschläge addiert werden dürfen, richtet sich ebenfalls nach der geltenden Regelung. Tragen Sie im Rechner den für Sie zutreffenden Zuschlag ein oder wählen Sie 0 %, wenn ohne Zuschlag gerechnet werden soll. Gelten für Ihre Überstunden unterschiedliche Zuschläge, berechnen Sie die jeweiligen Stunden getrennt und addieren anschließend die Ergebnisse.
Wie berechnet der Überstunden-Rechner die Auszahlung?
Im ersten Schritt wird der Stundenlohn ermittelt. Die Berechnung entspricht der Logik in unserem Stundenlohnrechner.
Wir gehen davon aus, dass drei Monate im Schnitt aus 13 Wochen bestehen. So lässt sich zunächst der Wochenlohn ermitteln. Teilt man diesen noch durch die Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden, erhält man den Stundenlohn.
Stundenlohn = 3 · Monatsgehalt ÷ 13 ÷ Wochenarbeitsstunden
Für die Auszahlung der Überstunden muss nun der Stundenlohn mit der Anzahl der Überstunden multipliziert werden. Daraus ergibt sich die Grundvergütung ohne Zuschlag.
Grundvergütung = Überstunden · Stundenlohn
Um den Zuschlag für die ausgezahlten Überstunden zu berechnen, wird der Prozentsatz noch mit der Grundvergütung multipliziert.
Zuschlag = Grundvergütung · Zuschlagssatz ÷ 100
Die Summe aus Grundvergütung und Zuschlag ergibt die Bruttovergütung für Ihre Überstunden. Wie viel davon netto ausgezahlt wird, hängt von Steuern und Sozialabgaben ab.
Einfaches Beispiel: 60 Überstunden auszahlen lassen
Ein Angestellter hat ein Monatsgehalt von 4.500 € brutto bei 40 Wochenarbeitsstunden. Daraus lässt sich ein Stundenlohn von rund 25,96 € berechnen. Für 60 Überstunden beträgt die Grundvergütung 1.557,69 €.
Ein Zuschlag von 25 % erhöht den Betrag um 389,42 €. Die Auszahlung beträgt somit 1.947,11 € brutto.
Auszahlung = 1.557,69 € + 389,42 € = 1.947,11 € brutto
Gerechnet wird mit dem ungerundeten Stundenlohn. Die Grundvergütung und der Überstunden-Zuschlag werden einzeln auf Cent gerundet und anschließend addiert.
Auszahlung von Überstunden: Wie viel bleibt netto vom Brutto?
Die Nettoauszahlung hängt von Steuern und Sozialabgaben ab. Sie können den Netto-Betrag für Ihre Situation aber trotzdem ungefähr abschätzen.
Berechnen Sie dafür mit unserem Nettolohnrechner zunächst das Nettogehalt aus Ihrem üblichen monatlichen Bruttolohn. Addieren Sie anschließend die steuerpflichtige Überstundenvergütung zum Bruttolohn und berechnen Sie das Nettogehalt bei sonst gleichen Angaben erneut.
Die Differenz der beiden Nettoergebnisse liefert eine Orientierung für die zusätzliche Nettoauszahlung. Bei Nachzahlungen für frühere Abrechnungszeiträume oder steuerfreien Zuschlägen kann die tatsächliche Abrechnung abweichen. Bei angenommenen Abzügen von 35 % bleiben von 100 € brutto noch 65 € netto, bei 50 % sind es nur noch 50 €. Das sind jedoch nur Beispiele. Ihre tatsächlichen Abzüge können höher oder niedriger ausfallen.
Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge können unter den Voraussetzungen des § 3b EStG steuerfrei sein. Diese Steuerbefreiung gilt nicht für die Grundvergütung oder für Zuschläge, die allein wegen geleisteter Überstunden gezahlt werden. Der Überstunden-Rechner prüft die Voraussetzungen einer Steuerbefreiung nicht.