Überstunden-Rechner

Sie möchten sich Ihre Überstunden auszahlen lassen? Mit diesem Rechner ermitteln Sie die Auszahlung – mit oder ohne Zuschlag.

Geben Sie dafür Ihr Brutto­gehalt, Ihre reguläre Arbeitszeit pro Woche und die Anzahl der auszuzahlenden Überstunden ein. Falls ein Zuschlag berücksichtigt werden soll, tragen Sie diesen zusätzlich ein.

zwei berechnungen vergleichen

Überstunden-Rechner

Gehalt in Euro:
pro Monat 
Arbeitszeit pro Woche:
Stunden
40 Stunden
Überstunden:
Stunden
Zuschlag:
%
0 %
Anzeige

Der Überstunden-Rechner ermittelt daraus den Wert der zusätz­lichen Arbeits­stunden als Brutto­betrag sowie den Betrag, der sich nur aus dem prozentualen Zuschlag ergibt.

Die Summe aus beiden Werten ist der Brutto­betrag für die Auszahlung Ihrer Überstunden.

Noch ein Hinweis: Der Rechner ermittelt einen Betrag, prüft aber natürlich nicht Ihren Anspruch auf Auszahlung. Ob Überstunden bezahlt werden müssen, hängt von den gesetzlichen, vertraglichen und betrieblichen Regelungen ab. Eigenmächtig geleistete Mehrarbeit begründet nicht automatisch einen Zahlungs­anspruch.

Wie hoch können Zuschläge auf Überstunden sein?

Häufig sehen Vereinbarungen für Überstunden an normalen Werktagen, also auch samstags, einen Zuschlag von 25 % vor. Für Überstunden am Sonntag sind es oft sogar 50 %. Ob und in welcher Höhe ein Zuschlag gezahlt wird, hängt unter anderem von der Branche, dem Arbeits­vertrag, dem Tarif­vertrag sowie wirk­samen betrieblichen Regelungen ab.

Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf diese Überstunden-, Samstags- oder Sonntags­zuschläge besteht nicht. Ein Anspruch kann sich aus vertraglichen oder tariflichen Verein­barungen, wirksamen betrieblichen Regelungen oder einer regelmäßigen Zahlungs­praxis des Arbeit­gebers ergeben. Der Samstag zählt grund­sätzlich zu den Werktagen. Außerdem ist eine reguläre Wochenend­arbeit nicht auto­matisch mit Überstunden gleichzusetzen.

Ob mehrere Zuschläge addiert werden dürfen, richtet sich ebenfalls nach der geltenden Regelung. Tragen Sie im Rechner den für Sie zutreffenden Zuschlag ein oder wählen Sie 0 %, wenn ohne Zuschlag gerechnet werden soll. Gelten für Ihre Überstunden unter­schiedliche Zuschläge, berechnen Sie die jeweiligen Stunden getrennt und addieren anschließend die Ergebnisse.

Wie berechnet der Überstunden-Rechner die Auszahlung?

Im ersten Schritt wird der Stundenlohn ermittelt. Die Berechnung entspricht der Logik in unserem Stundenlohnrechner.

Wir gehen davon aus, dass drei Monate im Schnitt aus 13 Wochen bestehen. So lässt sich zunächst der Wochenlohn ermitteln. Teilt man diesen noch durch die Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden, erhält man den Stundenlohn.

Stundenlohn = 3 · Monats­gehalt ÷ 13 ÷ Wochen­arbeits­stunden

Für die Auszahlung der Überstunden muss nun der Stundenlohn mit der Anzahl der Überstunden multi­pli­ziert werden. Daraus ergibt sich die Grund­vergütung ohne Zuschlag.

Grund­vergütung = Überstunden · Stundenlohn

Um den Zuschlag für die ausgezahlten Überstunden zu berechnen, wird der Prozentsatz noch mit der Grundvergütung multipliziert.

Zuschlag = Grund­vergütung · Zuschlags­satz ÷ 100

Die Summe aus Grund­vergütung und Zuschlag ergibt die Brutto­vergütung für Ihre Überstunden. Wie viel davon netto ausgezahlt wird, hängt von Steuern und Sozial­abgaben ab.

Einfaches Beispiel: 60 Überstunden auszahlen lassen

Ein Angestellter hat ein Monats­gehalt von 4.500 € brutto bei 40 Wochen­arbeits­stunden. Daraus lässt sich ein Stundenlohn von rund 25,96 € berechnen. Für 60 Überstunden beträgt die Grund­vergütung 1.557,69 €.

Ein Zuschlag von 25 % erhöht den Betrag um 389,42 €. Die Auszahlung beträgt somit 1.947,11 € brutto.

Auszahlung = 1.557,69 € + 389,42 € = 1.947,11 € brutto

Gerechnet wird mit dem ungerundeten Stundenlohn. Die Grund­vergütung und der Überstunden-Zuschlag werden einzeln auf Cent gerundet und anschließend addiert.

Auszahlung von Überstunden: Wie viel bleibt netto vom Brutto?

Die Netto­auszahlung hängt von Steuern und Sozial­abgaben ab. Sie können den Netto-Betrag für Ihre Situation aber trotzdem ungefähr abschätzen.

Berechnen Sie dafür mit unserem Nettolohnrechner zunächst das Netto­gehalt aus Ihrem üblichen monatlichen Brutto­lohn. Addieren Sie anschließend die steuerpflichtige Überstunden­vergütung zum Brutto­lohn und berechnen Sie das Netto­gehalt bei sonst gleichen Angaben erneut.

Die Differenz der beiden Netto­ergebnisse liefert eine Orientierung für die zusätzliche Netto­auszahlung. Bei Nach­zahlungen für frühere Abrechnungs­zeiträume oder steuerfreien Zuschlägen kann die tatsächliche Abrechnung abweichen. Bei angenommenen Abzügen von 35 % bleiben von 100 € brutto noch 65 € netto, bei 50 % sind es nur noch 50 €. Das sind jedoch nur Beispiele. Ihre tatsächlichen Abzüge können höher oder niedriger ausfallen.

Sonntags-, Feiertags- und Nacht­zuschläge können unter den Voraussetzungen des § 3b EStG steuerfrei sein. Diese Steuer­befreiung gilt nicht für die Grund­vergütung oder für Zuschläge, die allein wegen geleisteter Überstunden gezahlt werden. Der Überstunden-Rechner prüft die Voraussetzungen einer Steuer­befreiung nicht.

Anzeige
zurück nach oben
Bitte geben Sie uns ein kurzes Feedback & bewerten diese Seite!
Total nutzlos!Nicht besonders gut.Ist ganz okay ...Gute Seite!Super, sehr gute Seite!
Es wurden noch keine Bewertungen für diese Seite abgegeben.