Wie hoch ist der Mindestlohn?
Einführung des Mindestlohns
Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 01.01.2015 in Deutschland eingeführt. Ziel des Mindestlohn-Gesetzes ist es, in naher Zukunft in allen Branchen eine feste Lohnuntergrenze durchzusetzen - also einen Stundenlohn, der nicht unterschritten werden darf.
Damit sollen Arbeitnehmer vor Dumpinglöhnen geschützt werden. Gleichzeitig wird damit erreicht, dass immer weniger Vollzeitbeschäftigte zusätzlich zum normalen Gehalt Sozialleistungen des Staats benötigen.
Mindestlohn in 2019 und 2020 - die geplante Staffelung
Die Mindestlohnkommission hat im Juni 2018 eine neue Empfehlung ausgesprochen. Hiernach soll der Mindestlohn ab Januar 2019 auf 9,19 Euro pro Stunde steigen. Aktuell liegt dieser in 2018 bei 8,84 Euro. Der Mindestlohn würde sich demnach um 0,35 Euro erhöhen, dies entspricht einer Steigerung um rund 4 Prozent.
Zudem ist eine weitere Erhöhung ab Januar 2020 geplant. So soll der Mindestlohn nach den Berechnungen der Kommission ab 2020 auf 9,35 Euro angehoben werden.
Möchten Sie das Monatsgehalt berechnen, das Sie bei Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit und einem möglichen Mindestlohn von 9,19 Euro erhalten?
Dann tragen Sie in unseren Stundenlohnrechner einfach die Anzahl Ihrer Arbeitsstunden pro Woche ein und wählen Monatsgehalt berechnen aus.
Grundsätzlich zu beachten ist beim Mindestlohn folgende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts: Erhält ein Arbeitnehmer Sonderzahlungen, wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld, vorbehaltlos und unwiderruflich als Entgelt für tatsächliche Arbeitsleistungen, können diese mit herangezogen werden, um die Lohnuntergrenze zu erreichen. Sonderzahlungen werden also bei der Überprüfung, ob der Stundenlohn über dem Mindestlohn liegt, berücksichtigt.
Zulagen und Zuschläge hingegen, die für Arbeiten erbracht werden, die über die Normalleistung hinaus gehen, können nicht als Bestandteile des Mindestlohns betrachtet werden. Hierzu zählen beispielsweise Überstundenzuschläge, Nachtzuschläge, Schichtzulagen und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntagsarbeit oder auch Trinkgelder.
Wie hoch ist Mindestlohn ab Januar 2017?
Seit 01.01.2017 liegt der Mindestlohn bei 8,84 Euro pro Stunde. Dies hat die Mindestlohnkommission im Juni 2016 beschlossen. Die Kommission orientierte sich bei ihrer Festlegung am durchschnittlichen tariflichen Stundenlohn und kam so zu dieser Erhöhung um exakt 4 Prozent. Hiervon profitieren mehrere Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor.
Vor 2017 galt noch ein Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Stunde für alle Arbeitnehmer im Sinnes des Mindestlohngesetzes. Dies war der erste Mindestlohn in Deutschland, der am 01.01.2015 eingeführt wurde.
Was gilt für Mini-Jobber?
Auch Mini-Jobber erhalten (aktuell in 2019) mindestens einen Lohn von 9,19 Euro pro geleisteter Zeitstunde. Möchte ein Mini-Jobber die Grenze von 450 Euro pro Monat nicht überschreiten, muss er weniger als 49 Stunden im Monat arbeiten.
Überschreitet der Mini-Jobber, der den Mindestlohn erhält, diese Arbeitszeit, indem er mehr als ca. 11,3 Stunden pro Woche arbeitet, handelt es sich nicht mehr um einen 450-Euro-Minijob. Es ist dann ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
Welche Ausnahmen gelten für die Einhaltung des Mindestlohns?
Es gibt nicht besonders viele Ausnahmen, die dauerhaft gelten sollen.
In § 22 des Mindestlohn-Gesetzes sind Personengruppen aufgeführt, für die der Mindestlohn nicht gilt. Dazu gehören unter anderem :
- Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- Auszubildende
- ehrenamtlich tätige Beschäftigte
- Langzeitarbeitslose (in den ersten 6 Monaten der Beschäftigung)
- teilweise Praktikanten, beispielsweise solche, die ein Pflichtpraktikum absolvieren
Für einige Gruppen, darunter u.a. Zeitungszusteller, Friseure, Leiharbeiter, Beschäftigte in der Textilbranche, Fleischindustrie, Land- und Forstwirtschaft oder im Gartenbau, galten bis 31.12.2017 noch Übergangs- und Sonderregelungen. Aber auch in diesen Bereichen musste spätestens ab dem 01. Januar 2017 ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde gezahlt werden.
Ab Januar 2018 gelten für die gerade genannten Branchen mit aktuell vorhandenen Übergangsregelungen keine Ausnahmen mehr.
Für Fragen zum Mindestlohn aller Art (auch dazu, ob das eigene Gehalt dem Mindestlohngesetz entspricht) hat das Bundesministerium für Soziales und Arbeit eine Hotline eingerichtet. Rufen Sie die Hotline an, um Ihre persönlichen Fragen zum Mindestlohn zu klären.
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