Brutto-Netto-Rechner
Dieser praktische Brutto-Netto-Rechner ermittelt, was von Ihrem monatÂlichen BruttoÂgehalt nach Abzug von Steuern und SozialÂabgaben übrig bleibt.
Berechnen Sie hier das Netto aus dem Brutto - oder umgekehrt, d. h. geben Sie Ihr Wunsch-Nettogehalt ein und berechnen, welches Bruttogehalt Sie dafür verdienen müssten.

Einkommen
Steuerdaten
Vorsorgeaufwendungen
Ergebnis
Im Ergebnis dieses Brutto-Netto-Rechners sehen Sie alle Beträge, die vom Brutto abgezogen werden und welches Netto sich somit ergibt.
Um das Nettogehalt zu berechnen, zieht man vom BruttoÂgehalt Steuern, SozialÂversicherungsÂbeiträge sowie die betriebÂliche AltersÂvorsorge ab.
Die Steuern ergeben sich als Summe aus der Lohnsteuer für die gewählte Steuerklasse, dem SolidaritätsÂzuschlag und der KirchenÂsteuer.
Die Sozialabgaben setzen sich zusammen aus den Beiträgen zu RentenÂversicherung, Arbeitslosenversicherung, KrankenÂversicherung und PflegeÂversicherung. Diese Beiträge sind hierbei die Anteile des ArbeitÂnehmers. Also genau die Beträge, die von Ihrem Brutto als SozialÂversicherungsÂbeiträge abgezogen werden.
Um mit diesem Rechner Ihr Netto korrekt berechnen zu können, müssen Sie ausÂführÂliche Angaben zu ihrem Einkommen, Ihren SteuerÂdaten und Ihren VorsorgeÂaufwendungen machen. Dies ist notwendig, da die Berechnung des Nettos aus dem Brutto relativ komplex ist.
Einkommen: Bruttolohn, betriebliche Altersvorsorge
Als Bruttolohn tragen Sie Ihr monatÂliches BruttoÂgehalt ein. Außerdem gehören auch alle Beträge dazu, die genauso wie das Brutto versteuert werden, auch wenn diese separat auf der GehaltsÂabrechnung ausÂgewiesen werden. Hierzu zählen beispielsÂweise die vermögensÂwirksamen Leistungen.
Falls Sie die umgekehrte BerechÂnung machen möchten, also Netto in Brutto umrechnen, dann lassen Sie das Feld BruttoÂlohn natürÂlich frei. StattÂdessen tragen Sie unten im Rechner den gewünschten Nettolohn ein.
Zahlen Sie in eine betriebÂliche AltersÂvorsorge ein, die steuerÂlich gefördert vom Brutto abgezogen wird, müssen Sie diese für eine korrekte Berechnung des Nettos ebenÂfalls im Bereich Einkommen angeben.
Darüber hinaus benötigt der Brutto-Netto-Rechner das Bundesland, in dem das BruttoÂeinkommen verdient wird. Das BundesÂland Ihres ArbeitsÂorts hat Einfluss auf die Höhe der KirchenÂsteuer, auf Ihre Beiträge zur gesetzÂlichen RentenÂversicherung und auch zur Pflegeversicherung.
Steuerdaten: Steuerklasse, Freibeträge, Kirchensteuer
Sie haben unter AbrechnungsÂjahr die MöglichÂkeit das Netto für das aktuelle Jahr 2021 zu berechnen oder auch rückwirkend, z. B. für 2020.
Darunter wählen Sie im Brutto-Netto-Rechner die Steuerklasse, die auf Ihrer elektroÂnischen LohnÂsteuerÂkarte steht. Folgende Steuerklassen stehen zur Auswahl:
- Steuerklasse 1: Ledige, Geschiedene oder Verwitwete ohne Kinder
- Steuerklasse 2: Alleinerziehende Ledige, Geschiedene oder Verwitwete mit Kindern
- Steuerklasse 3: Verheiratete AlleinÂverdiener oder DoppelÂverdiener, bei denen der andere EheÂpartner die Steuerklasse 5 hat
- Steuerklasse 4: Verheiratete DoppelÂverdiener, bei denen der andere EheÂpartner ebenfalls die Steuerklasse 4 hat
- Steuerklasse 4 mit Faktor: Verheiratete Paare, die ein unterÂschiedÂlich hohes Brutto haben und den Vorteil des EhegattenÂsplittings bereits beim monatÂlichen LohnÂsteuerÂabzug gerecht unterÂeinander aufteilen möchten. Der Faktor wird vom FinanzÂamt bei Beantragung auf Basis des vorausÂsichtÂlichen BruttoÂeinkommens beider Partner festgelegt.
- Steuerklasse 5: Verheiratete DoppelÂverdiener, bei denen der andere EheÂpartner die Steuerklasse 3 hat
- Steuerklasse 6: GrundÂsätzÂlich für ein weiteres ArbeitsÂverhältnis (also für einen Nebenverdienst)
Zusätzlich können Sie einen jährÂlichen SteuerÂfreiÂbetrag einÂgeben, falls dieser vom FinanzÂamt auf Ihrer LohnsteuerÂkarte eingeÂtragen wurde. Darüber hinaus wird für die Berechnung der Lohnsteuer die Anzahl Ihrer KinderÂfreiÂbeträge benötigt.
Pro Kind gibt es in DeutschÂland einen KinderÂfreiÂbetrag. Ein KinderÂfreiÂbetrag steht jeweils beiden Eltern zur Hälfte zu. Paare können sich aber auch entÂscheiden, die KinderÂfreiÂbeträge komplett auf einen ElternÂteil zu überÂtragen. Sie finden den Wert ebenÂfalls auf Ihrer Lohnsteuerkarte.
Das GeburtsÂjahr spielt bei der Brutto-zu-Netto-Berechnung nur für ältere ArbeitÂnehmer eine Rolle. Denn, wer das 64. LebensÂjahr überÂschritten hat, erhält einen zusätzÂlichen steuerÂlichen Freibetrag, den sogeÂnannten AltersÂentlastungsÂbetrag (siehe auch § 24a EStG).
Falls Sie Kirchensteuer zahlen, können Sie das im Rechner ebenÂfalls eingeben. Der Satz zur BerechÂnung der KirchenÂsteuer wird dann entspreÂchend dem gewählten BundesÂland mit 8 % oder 9 % berücksichtigt.
Vorsorgeaufwendungen: gesetzÂliche oder private KrankenÂversicherung, Renten- und ArbeitslosenÂversicherung
In diesem Bereich können Sie angeben, ob Sie in die gesetzÂliche RentenÂversicherung einzahlen, ob Sie in die gesetzÂliche ArbeitsÂlosenÂversicherung einzahlen und welche Art von Krankenversicherung Sie haben.
Der Brutto-Netto-Rechner kann Ihre Beiträge sowohl für die gesetzÂliche als auch die private KrankenÂversicherung berechnen. Bei der gesetzÂlichen KrankenÂversicherung ist dafür ergänzend die Angabe des ZusatzÂbeitrags notwendig. Dieser ist von KrankenÂkasse zu KrankenÂkasse unterÂschiedÂlich und wird regelÂmäßig angepasst. Er liegt aktuell in 2021 bei den bundesÂweit geöffneten KrankenÂkassen zwischen 0,39 % und 1,6 %.
Privat Versicherte können wählen zwischen einer BerechÂnung mit ArbeitÂgeberÂzuschuss oder ohne ArbeitÂgeberÂzuschuss. In beiden Fällen muss im Rechner der gesamte Beitrag zur privaten KrankenÂversicherung und privaten PflegeÂversicherung eingetragen werden.
Darüber hinaus wird hier auch der gesamte BasisÂbeitrag benötigt, der dem Versicherten von seiner privaten Krankenversicherung mitgeÂteilt wird. Der Basisbeitrag ist der für die BerechÂnung der Lohnsteuer relevante Teil des Beitrags. Denn er gibt an, welcher Teil auf Leistungen entfällt, die auch von den gesetzÂlichen KrankenÂkassen gezahlt werden.
Bei einer Berechnung mit ArbeitÂgeberÂzuschuss ist für das Jahr 2021 ein maxiÂmaler Zuschuss von 458,35 € möglich. Er ist allerÂdings begrenzt auf 50 % des vom Versicherten gezahlten Beitrags.
Brutto in Netto umrechnen oder Netto in Brutto?
Sie können diesen Rechner in zweiÂfacher Weise verwenden. Entweder als Netto-Rechner oder als Brutto-Rechner.
Die übliche Anwendung wäre die als Netto-Rechner. Das heißt, Sie geben den Ihnen bekannten Bruttolohn ein und berechnen daraus, was nach Abzug von Steuern und SozialÂabgaben als Netto für Sie übrig bleibt. Sie rechnen also das Brutto in Netto um.
Alternativ verwenden Sie diesen Rechner als Brutto-Rechner. Das heißt, Sie haben zum Beispiel einen Wunsch-Nettolohn und möchten wissen, was Sie als Brutto dafür verdienen müssten. Dafür wählen Sie oben im Rechner aus, dass Sie das Brutto berechnen möchten. Unten im Rechner tragen Sie Ihr Wunsch-Netto ein. Beim Klick auf Berechnen wird dann eine Netto-in-Brutto Berechnung durchgeführt.
Wie bei allen unseren Rechnern haben Sie zusätzÂlich die MöglichÂkeit zwei BerechÂnungen parallel auszuÂführen und so zum Beispiel zwei Nettolohn-Berechnungen direkt mitÂeinÂander zu vergleichen. Auch auf der einen Seite Brutto in Netto umrechnen und gleichÂzeitig auf der anderen Seite Netto in Brutto ist möglich.
So kann der Rechner für verschiedene Zwecke optimal genutzt werden.