ETF-Sparplan-Rechner

Unser ETF-Sparplan-Rechner ermittelt aus Einmal­anlage (zu Beginn), Spar­rate, Wert­ent­wicklung und Anlage­dauer das Kapital, das sich abzüglich der Order­gebühren zum Ablauf des ETF-Sparplans ergibt.

Alter­nativ können Sie auch das gewünschte Endkapital vor­geben und mit dem Sparplanrechner die benötigte Sparrate oder Wertentwicklung des ETF berechnen.

zwei berechnungen vergleichen

ETF-Sparplan-Rechner

Was soll berechnet werden?
Endkapital
Einmalige Einzahlung:
Euro
5000 Euro
monatliche Sparrate:
Euro
200 Euro
Dynamik:
% p.a.
nicht berücksichtigen
Ordergebühr:
1,50 Euro 
Wertentwicklung:
% p.a.
5 % p.a.
Anlagedauer:
Jahre
10 Jahre
Endkapital:
Euro
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Im Ergebnis des Rechners sehen Sie jeweils die Beträge, die durch Einzahlungen in den Sparplan sowie durch den Wert­zuwachs des ETFs zusammenkommen.

Außerdem wird die Summe der zu zahlenden (abso­luten oder prozen­tualen) Order­gebühren angezeigt.

In der Desktop-Variante dieses ETF-Sparplan-Rechners können Sie zudem alle diese Werte für zwei Berechnungen direkt vergleichen.

Darunter finden Sie zu jeder Berechnung die Simulation der Kapital­entwicklung des ETFs in einer über­sicht­lichen Tabelle.

Falls Sie eine Berechnung mit dyna­mischer Erhöhung der Spar­raten durch­führen, sehen Sie außerdem in der Spalte mit den Einzahlungen, wie genau die Sparraten jährlich durch die gewählte Dynamik steigen.

Alle Werte in der Ergebnis-Tabelle des ETF-Rechners - d. h. Sparraten, Order­gebühren, Wert­zu­wächse des ETFs sowie Kapital­stände - können auf Monats­basis oder als Jahres­werte angezeigt werden.

Was ist ein ETF-Sparplan?

ETF steht für Exchange Traded Fund und ist ein börsen­gehandelter Indexfonds. Das besondere an einem ETF ist, dass dieser Fonds so aufge­setzt ist, dass er der Wert­ent­wicklung eines Börsen­index folgt.

Der Anbieter, der den ETF heraus­gibt, sorgt dafür, dass der jeweilige ETF eine möglichst ähn­liche Rendite wie der zugrunde liegende Börsen­index erzielt. Das heißt, der Wert des ETFs verändert sich dann genauso wie der Wert des DAX (deutscher Aktien­index), des S&P 500 (amerika­nischer Aktien­index), des Euro Stoxx 50, des MSCI World (Welt­aktien­index) oder eines anderen Börsenindex.

Ein Vorteil eines Investments in einen ETF liegt in der großen Risiko­streuung. Je nach gewähltem Index investiert man so (ohne sich viele Gedanken über die Auswahl zu machen) gleich­zeitig in die Aktien von vielen (großen) Unter­nehmen. Je nach Index repräsen­tiert dieser die Wert­ent­wicklung von 50, 500 oder sogar über 1000 Aktien.

Wenn man einen ETF-Sparplan abschließt, dann zahlt man regel­mäßig, meistens monat­lich, einen festen Betrag in einen ETF ein. Solche ETF-Sparpläne werden von vielen großen Banken ange­boten und heut­zutage von Kunden häufig zum Sparen und sogar als Altersvorsorge genutzt.

Einige Banken bieten auch ETF-Sparpläne mit Dynamik an. Hier steigt die monat­liche Einzahlung jähr­lich um einen vor­her gewählten Prozent­satz. Bei 5 % Dynamik zahlt man z. B. im ersten Jahr monat­lich 100 Euro, im zweiten Jahr monat­lich 105 Euro, im dritten Jahr monat­lich 110,25 Euro usw. ein.

Mit unserem ETF-Sparplan-Rechner können Sie eine mögliche Kapital­ent­wicklung Ihres persön­lichen Spar­plans auch mit einer indi­vi­duell gewählten Dynamik berechnen.

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Bei einem ETF-Sparplan zahlt man den meisten Banken soge­nannte Order­gebühren. Die Gebühren werden oft auch als Aus­führungs­entgelt bezeichnet. Wie der Name schon sagt, bezahlt man hier also pro Ausführung des Sparplans.

Die Ordergebühren fallen entweder in prozen­tualer Höhe bezogen auf die Spar­rate oder in abso­luter Höhe (unab­hängig von der Sparrate) an.

Was ist günstiger - 1,5 % pro Sparrate oder 1,50 Euro pro Sparrate?

Welche Variante des Ausführungs­entgelts günstiger ist, hängt von der Höhe Ihrer gewählten Spar­rate ab. Betrachten Sie beispiel­haft die folgende Tabelle:

SparrateGebühr
von 1,5 % pro Order
Gebühr
von 1,50 € pro Order
50 €0,75 €1,50 €
100 €1,50 €1,50 €
200 €3,00 €1,50 €
500 €4,50€1,50 €
Höhe der Ordergebühr in Abhängigkeit von der Sparrate

Wie man erkennt, gilt grund­sätz­lich, dass eine prozen­tuale Höhe eher bei kleineren Spar­raten von Vorteil ist. Je höher die Spar­rate wird, desto eher lohnt sich eine von der Sparrate unabhängige Gebühr.

In dem Beispiel aus der oben stehenden Tabelle sollte man sich bei einer gewünschten Spar­rate über 100 Euro pro Monat für den Sparplan mit der festen Gebühr von 1,50 Euro pro Ausführung entscheiden.

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Welche Kosten fallen bei einem ETF-Sparplan an?

In dem ETF-Sparplan-Rechner auf dieser Seite können Sie beide Varianten von Order­gebühren eingeben. Diese werden dann bei der Berech­nung von jeder Order abge­zogen bevor der Rest der Sparrate in den ETF fließt.

Darüber hinaus gibt es Banken, die eine Depot­führungs­gebühr verlangen. Bei den meisten Banken ist die Depot­führung jedoch kostenlos.

Beim Verkauf des Guthabens aus dem ETF-Sparplan wird in der Regel zusätz­lich einmalig eine Order­provision fällig. Die Höhe dieser Provision entspricht häufig der, die die Bank grund­sätz­lich beim Verkauf von Wert­papieren über die Börse verlangt und wird u. a. als Prozent­satz auf den Kurswert des ETFs berechnet. Diese Gebühren sind jedoch sehr unter­schied­lich aufgebaut, so dass sie in diesem Rechner nicht berücksichtigt werden.

Wie werden Gewinne eines ETFs versteuert?

Durch das Investmentsteuer­reform­gesetz hat sich ab 01.01.2018 die Besteuerung von ETFs und auch anderer Fonds stark vereinfacht.

Zum einen ist die Berechnung der zu zahlenden Abgeltungs­steuer seit 2018 weniger komplex und dadurch leichter nach­voll­ziehbar. Zum anderen erfolgt die Berechnung der Steuer voll­ständig von der Depot­bank und wird von dieser auch direkt einbehalten.

Für den Anleger gibt es damit kaum noch etwas zu beachten. Die einzige Aufgabe, die der Sparer noch erfüllen muss, ist einen Freistellungs­auftrag bei der Bank zu stellen, damit nicht mehr Steuern als notwendig abgeführt werden.

Beispielhaft betrachten wir einen ETF mit einem Aktien­anteil von 50 %, für den die Besteuerung in der Praxis (vereinfacht dargestellt) wie folgt aussieht:

Bei ETFs mit einem Aktien­anteil von mindestens 51 % gilt, dass nur 70 % des Ertrags besteuert werden. Die rest­lichen 30 % sind steuer­frei (Teilfreistellung).

Der ETF-Anbieter berechnet nach Ablauf jedes Jahres eine soge­nannte Vorab­pauschale, die maximal so hoch ist, wie der Wert­zu­wachs der Fonds­anteile. Bei ETFs mit höherer Wert­steigerung ist die Vorab­pauschale jedoch vergleichs­weise gering. Auf 70 % dieser Vorab­pauschale werden dann zum Jahres­ende Abgeltungs­steuer + Soli­daritäts­zuschlag + ggf. Kirchen­steuer fällig. Diese Steuer wird von der Bank direkt einbehalten.

Wird der ETF nach beliebig vielen Jahren Halte­dauer verkauft, wird die gesamte Wert­steigerung des ETFs ermittelt und alle bisher gezahlten Vorab­pauschalen werden davon abge­zogen. Von diesem verblei­benden Ertrag müssen dann bei Verkauf (wie bereits bei der Vorab­pauschale) noch 70 % versteuert werden.

Steuer  =  70 % · (Abgeltungssteuer zzgl. Soli) · Ertrag

Steuer  =  70 % · 25 % · 1,055 · Ertrag  =  18,46 % · Ertrag

Die Steuerlast beträgt in diesem Fall (ohne Betrachtung der Kirchensteuer) also rund 18,5 % des Kapitalertrags. Bei Bedarf können Sie die zuzahlende Kapital­ertrag­steuer auch bequem mit unserem Abgeltungssteuer-Rechner ermitteln.

Ein kleiner Unterschied besteht hier nur noch zwischen thesau­rierenden ETFs und ausschüttenden ETFs. Die jähr­lich von der Bank einbe­haltene Steuer ist bei ausschüttenden ETFs höher, da die Divi­denden hier besonders berück­sichtigt werden.

Beim Verkauf des ETFs wird dieser Unter­schied jedoch voll­ständig ausge­glichen. Die Steuer­last ist in Bezug auf den kompletten Ertrag, der während der gesamten Anlage­dauer entsteht, bei ausschüttenden und thesau­rierenden ETFs gleich hoch. Nur die Verteilung der Kapital­ertrags­steuer auf die einzelnen Jahre unter­scheidet sich etwas.

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