ETF-Sparplan-Rechner Berechnen Sie das Endkapital Ihres ETF-Sparplans nach Steuern – mit dynamischen Sparraten, Vorabpauschale, Teilfreistellung, Sparer-Pauschbetrag und Kosten.
Alternativ geben Sie ein Sparziel nach Steuern vor und ermitteln die nötige Sparrate, Einmalanlage, Wertentwicklung oder Anlagedauer.
Achtung! In Ihrem Browser ist JavaScript deaktiviert. Um alle Funktionen der Rechner auf dieser Website nutzen zu können, benötigen Sie JavaScript. Dies können Sie in den Einstellungen Ihres Browsers aktivieren.
Detaillierte Kapitalentwicklung Diagramm Drucken
Das Ergebnis zeigt Einzahlungen, Wertzuwachs sowie gewählte Kosten und Steuerabzüge. In der Desktopansicht können Sie zwei Berechnungen direkt vergleichen.
Die folgende Kapitalentwicklung zeigt den Verlauf als Jahres- oder Monatswerte. Bei aktivierten Steuern ist das Endkapital bereits um die Steuerabzüge vermindert.
Vergleichen Sie mit unserem ETF-Sparplan-Rechner verschiedene Renditen. So sehen Sie, wie stark die Wertentwicklung Ihr Sparziel beeinflusst.
ETF-Sparplan berechnen: Wie wächst das Kapital?ETF steht für Exchange Traded Fund, also einen börsengehandelten Fonds. Ein Index-ETF bildet einen Börsenindex wie den DAX, S&P 500 oder MSCI World möglichst genau nach. So können Sie mit einer einzigen Anlage in viele Unternehmen gleichzeitig investieren. Diese Risikostreuung verringert die Abhängigkeit von einzelnen Aktien, verhindert aber keine Kursverluste.
Das Kapital Ihres ETF-Sparplans wächst auf zwei Wegen: durch Ihre Einzahlungen und durch die Wertentwicklung des ETFs. Mit jeder Sparrate kaufen Sie weitere Fondsanteile. Eine einmalige Einzahlung zu Beginn erhöht zusätzlich den angelegten Betrag. Steigen die Kurse, nimmt auch der Wert Ihrer Anteile zu. Umgekehrt, bei fallenden Kursen, verlieren Ihre vorhandenen Fondsanteile an Wert.
Einige Banken bieten auch ETF-Sparpläne mit Dynamik an. Hier steigt die Einzahlung jährlich um einen vorab gewählten Prozentsatz. Beginnen Sie beispielsweise mit 100 Euro monatlich und wählen 5 % Dynamik, sparen Sie im zweiten Jahr monatlich 105 Euro und im dritten Jahr 110,25 Euro.
Unser ETF-Sparplan-Rechner zeigt Ihnen, wie sich Ihr Kapital bei der eingegebenen jährlichen Rendite entwickeln würde. Im tabellarischen Ergebnis können Sie die Einzahlungen, den berechneten Wertzuwachs sowie Kosten und Steuerabzüge für jedes Jahr bzw. auch jeden Monat nachvollziehen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass tatsächliche Kurse am Kapitalmarkt schwanken. Eine gleichmäßige Rendite ist grundsätzlich nur eine Rechenannahme.
Welche Kosten fallen bei einem ETF-Sparplan an?Je nach Bank oder Broker können bei der Einmalanlage und bei jeder Sparplanausführung Ordergebühren anfallen, als Festbetrag oder prozentual zum Kaufwert. Manche Anbieter führen ETF-Sparpläne auch ohne Ordergebühr aus.
Die TER (Total Expense Ratio) beschreibt jährliche laufende Fondskosten, etwa für Verwahrung und Verwaltung, als Prozentsatz des Fondsvermögens. Sie werden dem Fonds entnommen und sind in veröffentlichten ETF-Renditen bereits enthalten.
Der ETF-Sparplan-Rechner kann Ordergebühren und Fondskosten in die Berechnung einbeziehen. Sofern Ihre angenommene Rendite die Fondskosten noch nicht berücksichtigt, können Sie die TER in unserem Rechner zusätzlich abziehen lassen.
Wie werden Gewinne eines ETFs versteuert?ETF-Erträge unterliegen grundsätzlich der Abgeltungssteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (Soli) und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bei Aktienfonds im Privatvermögen bleiben durch die Teilfreistellung 30 % steuerfrei, bei Mischfonds sind es 15 %.
Für die Steuerberechnung wird zunächst die Teilfreistellung berücksichtigt. Anschließend wird der verfügbare Sparer-Pauschbetrag abgezogen. Nur der verbleibende positive Betrag wird besteuert. Der Soli beträgt 5,5 % der Abgeltungssteuer. Daraus ergibt sich der Faktor 1,055.
Für Aktienfonds ergibt sich ohne Kirchensteuer und bei ausgeschöpftem Sparer-Pauschbetrag:
Steuer = 70 % · 25 % · 1,055 · Ertrag ≈ 18,46 % · Ertrag
Die Steuerbelastung beträgt damit nur rund 18,5 % des Ertrags . Für solche und ähnliche Steuerberechnungen können Sie auch unseren Abgeltungssteuer-Rechner verwenden.
Beim Verkauf des ETFs werden zur Berechnung der Steuer die bereits angesetzten Vorabpauschalen vom Gewinn abgezogen, auch wenn darauf zuvor keine Steuer anfiel. So werden dieselben Erträge nicht doppelt besteuert.
Wie viel bleibt vom ETF-Sparplan nach Steuern?Wie stark Steuern das Ergebnis mindern, zeigt ein Beispiel: Sie sparen 25 Jahre lang monatlich 200 Euro in einen Aktien-ETF. Als Wertentwicklung nehmen wir 7 % pro Jahr an. Kosten und Kirchensteuer bleiben unberücksichtigt, der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 Euro und der Basiszins 3,2 %.
ohne Steuern nach Steuern Einzahlungen 60.000,00 € 60.000,00 € Wertzuwachs 97.493,86 € 97.189,86 € Steuern während der Laufzeit – -1.199,22 € Steuern beim Verkauf – -12.801,60 € Endkapital 157.493,86 € 143.189,04 €
ETF-Sparplan mit 200 Euro monatlich über 25 Jahre bei 7 % Wertentwicklung
Von rund 97.500 Euro Wertzuwachs gehen in diesem Beispiel rund 14.000 Euro an Steuern, das sind etwa 14 %. Das ist weniger als die rechnerischen 18,5 %, weil die Vorabpauschalen den Sparer-Pauschbetrag jedes Jahr nutzen. Nach Steuern bleiben rund 143.200 Euro.
Tragen Sie dieses Beispiel in den ETF-Sparplan-Rechner ein und passen Sie Sparrate, Laufzeit oder Wertentwicklung an Ihren Sparplan an. Umgekehrt ermittelt der Rechner auch, welche Sparrate Sie für ein bestimmtes Endkapital nach Steuern benötigen.
So rechnet der ETF-Sparplan-Rechner:
Thesaurierender ETF mit gleichmäßiger Wertentwicklung und Verkauf am Ende der Laufzeit. Gleichbleibender Basiszins für alle Jahre (siehe unten). Die Steuer auf die Vorabpauschale belastet die Bank üblicherweise dem Verrechnungskonto, verkauft wird dabei nichts. Der Rechner zieht sie im Januar von der Sparrate ab. Reicht diese nicht aus, wird so gerechnet, als hätten Sie den Restbetrag weniger in den ETF eingezahlt. Beim Verkauf am Ende der Laufzeit wird der Gewinn unter Anrechnung bereits angesetzter Vorabpauschalen besteuert. Wie wird die Vorabpauschale berechnet?Auch ohne Verkauf können bei thesaurierenden ETFs Steuern anfallen. Dafür wird die Vorabpauschale ermittelt. Sie ist ein rechnerischer Ertrag, nicht die Steuer selbst. Für ETFs ohne Ausschüttungen gilt nach § 18 Investmentsteuergesetz folgende Berechnung:
1. Basisertrag berechnen: Wir rechnen beispielhaft mit dem für 2026 festgelegten Basiszins in Höhe von 3,2 %.
Nehmen wir an, Sie halten ganzjährig Anteile mit einem Anfangswert von 10.000 Euro. Mit dem gesetzlichen Faktor 70 % ergibt sich:
Basisertrag = Anfangswert · Basiszins · 70 % = 10.000 Euro · 3,2 % · 70 % = 224 Euro
2. Mit dem Wertzuwachs vergleichen: Dieselben Anteile sind am Jahresende 10.500 Euro wert. Die Vorabpauschale entspricht dem kleineren Betrag aus Basisertrag und Wertzuwachs:
Wertzuwachs = 10.500 – 10.000 = 500 Euro Vorabpauschale = Minimum(224 Euro, 500 Euro) = 224 Euro
Ohne Kursgewinn würde die Vorabpauschale entfallen. Einzahlungen zählen nicht als Wertzuwachs.
3. Die Steuer ermitteln: Bei einem Aktienfonds bleiben 30 % der 224 Euro durch die Teilfreistellung steuerfrei:
Ertrag nach Teilfreistellung: 224 Euro · 70 % = 156,80 Euro
Die 70 % beim Basisertrag sind gesetzlich vorgegeben. Die 70 % in diesem Schritt ergeben sich dagegen aus der Teilfreistellung von 30 % beim Aktienfonds.
Davon wird noch der verfügbare Sparer-Pauschbetrag abgezogen. Ist er bereits ausgeschöpft, ergibt sich ohne Kirchensteuer folgende Steuer inkl. Solidaritätszuschlag:
Steuer = 156,80 Euro · 25 % · 1,055 ≈ 41,36 Euro
Die 224 Euro Vorabpauschale führen also zu 41,36 Euro Steuern . Deckt der Pauschbetrag den zu versteuernden Betrag in Höhe von 156,80 Euro ab, fällt keine Steuer an.
Die Vorabpauschale wird immer dem folgenden Steuerjahr zugerechnet. Eine darauf anfallende Steuer zieht die Bank in der Regel im Januar vom Verrechnungskonto ab.
Basiszins 2026: Welcher Wert gilt für die Vorabpauschale?Den Basiszins für die Vorabpauschale veröffentlicht das Bundesfinanzministerium jedes Jahr im Januar. Er richtet sich nach der Rendite langlaufender Bundeswertpapiere. Für 2026 beträgt der Basiszins 3,2 %.
Jahr Basiszins 2026 3,20 % 2025 2,53 % 2024 2,29 % 2023 2,55 % 2022 −0,05 % (keine Vorabpauschale) 2021 −0,45 % (keine Vorabpauschale) 2020 0,07 % 2019 0,52 % 2018 0,87 %
Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale nach § 18 Abs. 4 InvStG
Welcher Wert eignet sich für eine Modellrechnung über viele Jahre? Die künftigen Basiszinsen sind nicht bekannt. Naheliegend ist der aktuelle Wert oder ein Durchschnitt der letzten Jahre, beispielsweise 2,6 % für 2023 bis 2026.
Die Wahl verschiebt vor allem den Zeitpunkt der Steuer: Im Beispiel oben ergibt sich mit 0 % Basiszins ein Endkapital nach Steuern von rund 139.800 Euro, mit 3,2 % von rund 143.200 Euro. In der Vergleichsansicht des Rechners können Sie zwei Werte direkt gegenüberstellen.