ETF-Sparplan-Rechner

Berechnen Sie das End­kapital Ihres ETF-Spar­plans nach Steuern – mit dynamischen Spar­raten, Vorab­pauschale, Teil­freistellung, Sparer-Pausch­betrag und Kosten.

Alter­nativ geben Sie ein Sparziel nach Steuern vor und ermitteln die nötige Spar­rate, Einmal­anlage, Wert­entwicklung oder Anlage­dauer.

zwei berechnungen vergleichen

ETF-Sparplan-Rechner

Was soll berechnet werden?
Endkapital
Einmalige Einzahlung:
Euro
10000 Euro
Sparrate:
monatlich
200 
Euro
monatlich 200 Euro
Dynamik:
% p.a.
nicht berücksichtigen
Wertentwicklung:
% p.a.
6 % p.a.
Anlagedauer:
Jahre
10 Jahre
Kosten:
Order­gebühren:
Order­gebühren: 1,50 Euro 
Fonds­kosten (TER):
%
Fonds­kosten (TER): 0,2 %
nicht berücksichtigen
Steuern:
Teil­freistellung:
Teil­freistellung: Aktienfonds (30%)
Kirchen­steuer:
Kirchen­steuer: keine
Sparer-Pauschbetrag:
Euro
Sparer-Pauschbetrag: 1000 Euro
Basiszins:
%
Basiszins: 3,2 %
nicht berücksichtigen
Endkapital:
Euro
Anzeige

Das Ergebnis zeigt Ein­zahlungen, Wert­zuwachs sowie gewählte Kosten und Steuer­abzüge. In der Desktop­ansicht können Sie zwei Berechnungen direkt vergleichen.

Die folgende Kapital­entwicklung zeigt den Verlauf als Jahres- oder Monats­werte. Bei aktivierten Steuern ist das End­kapital bereits um die Steuer­abzüge vermindert.

Vergleichen Sie mit unserem ETF-Sparplan-Rechner verschiedene Renditen. So sehen Sie, wie stark die Wert­entwicklung Ihr Sparziel beeinflusst.

ETF-Sparplan berechnen: Wie wächst das Kapital?

ETF steht für Exchange Traded Fund, also einen börsen­gehandelten Fonds. Ein Index-ETF bildet einen Börsen­index wie den DAX oder MSCI World möglichst genau nach. So können Sie mit einer Anlage in viele Unter­nehmen investieren. Diese Risiko­streuung verringert die Abhängigkeit von einzelnen Aktien, verhindert aber keine Kurs­verluste.

Das Kapital Ihres ETF-Spar­plans wächst auf zwei Wegen: durch Ihre Ein­zahlungen und durch die Wert­entwicklung des ETFs. Mit einem Sparplan erwerben Sie regel­mäßig weitere Anteile, auf Wunsch zusätzlich zu einer einmaligen Ein­zahlung zu Beginn. Thesau­rierende ETFs legen Erträge wie Dividenden im Fonds wieder an. Dadurch entsteht der Zinses­zins­effekt: Auch die bisherigen Wert­zuwächse wachsen weiter mit.

Einige Banken bieten auch ETF-Spar­pläne mit Dynamik an. Hier steigt die Einzahlung jähr­lich um einen vor­her gewählten Prozent­satz. Bei 5 % Dynamik zahlt man z. B. im ersten Jahr monat­lich 100 Euro, im zweiten Jahr monat­lich 105 Euro, im dritten Jahr monat­lich 110,25 Euro usw. ein.

Unser ETF-Sparplan-Rechner zeigt in der Kapital­entwicklung, wie sich Ein­zahlungen und Wert­zuwachs Jahr für Jahr zusammen­setzen. Tatsächliche Kurse schwanken. Eine gleich­mäßige Rendite ist eine Rechen­annahme.

Welche Kosten fallen bei einem ETF-Sparplan an?

Je nach Anbieter können bei der Einmal­anlage und bei jeder Sparplan­ausführung Order­gebühren anfallen, als Festbetrag oder prozentual zum Kaufwert. Manche Anbieter führen ETF-Sparpläne ohne Order­gebühr aus.

Die TER (Total Expense Ratio) beschreibt jährliche laufende Fonds­kosten, etwa für Verwaltung und Verwahrung, als Prozent­satz des Fonds­vermögens. Sie werden dem Fonds entnommen und sind in veröffentlichten ETF-Renditen bereits enthalten.

Unser ETF-Sparplan-Rechner kann Order­gebühren und Fonds­kosten berücksichtigen. Der separate TER-Abzug eignet sich für Modell­renditen vor Fonds­kosten.

Anzeige

Wie werden Gewinne eines ETFs versteuert?

ETF-Erträge unterliegen grund­sätzlich der Abgeltungssteuer von 25 % zuzüglich Solidaritäts­zuschlag (Soli) und gegebenen­falls Kirchen­steuer. Bei Aktien­fonds im Privat­vermögen bleiben durch die Teil­freistellung 30 % steuerfrei, bei Misch­fonds 15 %.

Zuerst wird die Teil­freistellung abgezogen, danach der verfügbare Sparer-Pausch­betrag. Nur der verbleibende positive Betrag wird besteuert. Der Soli beträgt 5,5 % der Abgeltungssteuer, nicht des Ertrags. Daraus ergibt sich der Faktor 1,055.

Für Aktien­fonds ergibt sich ohne Kirchen­steuer und bei ausgeschöpftem Sparer-Pausch­betrag:

Steuer = 70 % · 25 % · 1,055 · Ertrag
≈ 18,46 % · Ertrag

Die Steuer­belastung beträgt damit nur rund 18,5 % des Ertrags. Für solche und ähnliche Steuer­berech­nungen können Sie auch unseren Abgeltungssteuer-Rechner verwenden.

Beim Verkauf werden zur Berechnung der Steuer bereits ange­setzte Vorab­pauschalen vom Gewinn abgezogen, auch wenn darauf zuvor keine Steuer anfiel. So werden dieselben Erträge nicht doppelt besteuert.

Wie viel bleibt vom ETF-Sparplan nach Steuern?

Wie stark Steuern das Ergebnis mindern, zeigt ein Beispiel: Sie sparen 25 Jahre lang monat­lich 200 Euro in einen Aktien-ETF. Als Wert­entwicklung nehmen wir 7 % pro Jahr an. Kosten und Kirchen­steuer bleiben unberück­sichtigt, der Sparer-Pausch­betrag beträgt 1.000 Euro und der Basiszins 3,2 %.

ohne Steuernnach Steuern
Ein­zahlungen60.000,00 €60.000,00 €
Wert­zuwachs97.493,86 €97.189,86 €
Steuern während der Lauf­zeit–-1.199,22 €
Steuern beim Verkauf–-12.801,60 €
End­kapital157.493,86 €143.189,04 €
ETF-Sparplan mit 200 Euro monatlich über 25 Jahre bei 7 % Wert­entwicklung

Von rund 97.500 Euro Wert­zuwachs gehen in diesem Beispiel rund 14.000 Euro an Steuern, das sind etwa 14 %. Das ist weniger als die rechnerischen 18,5 %, weil die Vorab­pauschalen den Sparer-Pausch­betrag jedes Jahr nutzen. Nach Steuern bleiben rund 143.200 Euro.

Tragen Sie dieses Beispiel in den ETF-Sparplan-Rechner ein und passen Sie Spar­rate, Lauf­zeit oder Wert­entwicklung an Ihren Spar­plan an. Umgekehrt ermittelt der Rechner auch, welche Spar­rate Sie für ein bestimmtes End­kapital nach Steuern benötigen.

So rechnet der ETF-Sparplan-Rechner:

  • Thesau­rierender ETF mit gleich­mäßiger Wert­entwicklung und Verkauf am Ende der Lauf­zeit.
  • Gleich­bleibender Basiszins für alle Jahre (siehe unten).
  • Die Steuer auf die Vorab­pauschale belastet die Bank üblicher­weise dem Verrechnungs­konto, verkauft wird dabei nichts. Der Rechner zieht sie im Januar von der Spar­rate ab. Reicht diese nicht aus, wird so gerechnet, als hätten Sie den Rest­betrag weniger in den ETF eingezahlt.
  • Beim Verkauf am Ende der Lauf­zeit wird der Gewinn unter Anrechnung bereits angesetzter Vorab­pauschalen besteuert.
Anzeige

Wie wird die Vorabpauschale berechnet?

Auch ohne Verkauf können bei thesau­rierenden ETFs Steuern anfallen. Dafür wird die Vorab­pauschale ermittelt. Sie ist ein rechnerischer Ertrag, nicht die Steuer selbst. Für ETFs ohne Aus­schüttungen gilt nach § 18 Investment­steuer­gesetz:

1. Basis­ertrag berechnen: Der Basiszins wird jährlich vom Bundes­finanz­ministerium veröffentlicht. Im Beispiel beträgt er 3,2 %. Sie halten ganzjährig Anteile im Anfangs­wert von 10.000 Euro. Mit dem gesetzlichen Faktor 70 % ergibt sich:

Basis­ertrag = Anfangs­wert · Basiszins · 70 %
= 10.000 Euro · 3,2 % · 70 %
= 224 Euro

2. Mit dem Wert­zuwachs vergleichen: Dieselben Anteile sind am Jahres­ende 10.500 Euro wert. Für die Vorab­pauschale zählt der kleinere Betrag:

Wert­zuwachs = 10.500 − 10.000 = 500 Euro
Vorab­pauschale = Minimum(224 Euro, 500 Euro)
= 224 Euro

Ohne Kurs­gewinn entfällt die Vorab­pauschale hier. Ein­zahlungen zählen nicht als Wert­zuwachs.

3. Die Steuer ermitteln: Bei einem Aktien­fonds bleiben 30 % der 224 Euro durch die Teil­freistellung steuerfrei:

Nach Teil­freistellung verbleiben
224 Euro · 70 % = 156,80 Euro

Die 70 % beim Basis­ertrag sind gesetzlich vorgegeben. Die 70 % in diesem Schritt ergeben sich dagegen aus der Teil­freistellung von 30 % beim Aktien­fonds.

Davon wird noch der verfügbare Sparer-Pausch­betrag abgezogen. Ist er bereits ausgeschöpft, ergibt sich ohne Kirchen­steuer:

Steuer = 156,80 Euro · 25 % · 1,055
≈ 41,36 Euro

Die 224 Euro Vorab­pauschale führen also zu 41,36 Euro Steuern. Deckt der Pausch­betrag den zu versteuernden Betrag in Höhe von 156,80 Euro ab, fällt keine Steuer an.

Bei Sparplan­käufen wird je Anteil gerechnet. Für jeden vollen Monat vor dem Kauf entfällt ein Zwölftel der Vorab­pauschale. Ein Juli-Kauf zählt mit 6/12. Die Vorab­pauschale gilt am ersten Werktag im folgenden Januar als zugeflossen.

Basiszins 2026: Welcher Wert gilt für die Vorabpauschale?

Den Basiszins für die Vorab­pauschale veröffent­licht das Bundes­finanz­ministerium jedes Jahr im Januar. Er richtet sich nach der Rendite lang­laufender Bundes­wert­papiere. Für 2026 beträgt er 3,2 %.

JahrBasiszins
20263,20 %
20252,53 %
20242,29 %
20232,55 %
2022−0,05 % (keine Vorab­pauschale)
2021−0,45 % (keine Vorab­pauschale)
20200,07 %
20190,52 %
20180,87 %
Basiszins zur Berechnung der Vorab­pauschale nach § 18 Abs. 4 InvStG

Welcher Wert eignet sich für eine Modell­rechnung über viele Jahre? Die künftigen Basiszinsen kennt niemand. Naheliegend ist der aktuelle Wert oder ein Durch­schnitt der letzten Jahre, etwa 2,6 % für 2023 bis 2026.

Die Wahl verschiebt vor allem den Zeit­punkt der Steuer: Im Beispiel oben ergibt sich mit 0 % Basiszins ein End­kapital nach Steuern von rund 139.800 Euro, mit 3,2 % von rund 143.200 Euro. In der Vergleichs­ansicht des Rechners können Sie zwei Werte direkt gegenüber­stellen.

Anzeige
zurück nach oben
Bitte geben Sie uns ein kurzes Feedback & bewerten diese Seite!
Total nutzlos!Nicht besonders gut.Ist ganz okay ...Gute Seite!Super, sehr gute Seite!
Aktuelle Bewertung: 4,2 (5 Abstimmungsergebnisse)