Abgeltungssteuer-Rechner
Der Abgeltungssteuer-Rechner ermittelt die Abgeltungssteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen, sowie den hinzukommenden Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer.
Zusätzlich können Sie im Rechner Ihren Sparer-Pauschbetrag (Freibetrag) eingeben. Auf diesen Teil der Kapitaleinkünfte wird dann keine Abgeltungssteuer berechnet.

Der Abgeltungssteuer-Rechner zeigt Ihnen die Kapitalerträge vor Steuern, die Abzüge und die Kapitalerträge nach Steuern an.
In der Summe ergeben sich als steuerliche Gesamtbelastung Steuersätze zwischen 26,375 % und 27,995 %, auf die den Freibetrag übersteigenden jährlichen Kapitalerträge. Der exakte Prozentsatz hängt von der Höhe des Kirchensteuersatzes ab.
Von den Kapitalerträgen vor Steuern werden die Abgeltungssteuer, der Solidariätszuschlag und (falls ein Kirchensteuersatz eingegeben wurde) die Kirchensteuer abgezogen:
- Die Abgeltungssteuer beträgt 25 % der Kapitaleinkünfte, die den Sparer-Pauschbetrag übersteigen. Für Kirchensteuerpflichtige ermäßigt sich nach § 32d EStG (1) der Satz für die Abgeltungssteuer noch geringfügig.
- Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe und beträgt 5,5 % der Abgeltungssteuer.
- Die Kirchensteuer wird nur von Kirchensteuerpflichtigen gezahlt und beträgt aktuell (2022) in Bayern und Baden-Württemberg 8 %, in den übrigen Bundesländern 9 % der Abgeltungssteuer.
Nach dem Abzug von Abgeltungssteuer, Soli und Kirchensteuer verbleiben die Kapitalerträge nach Steuern.
Banken führen die Abgeltungssteuer direkt an das Finanzamt ab, wodurch die Einkommensteuer auf Kapitalerträge für den Steuerpflichtigen abgegolten ist. Dies erklärt die Namensgebung der Abgeltungssteuer, die 2009 in Deutschland eingeführt wurde.
Allerdings gibt es eine Ausnahme für Steuerpflichtige, deren individueller Grenzsteuersatz ohne Betrachtung der Kapitalerträge unter 25 % liegt. Diese können über die Einkommensteuererklärung am Jahresende eine individuelle statt pauschale Besteuerung dieser Erträge beantragen. In diesem Fall hätte man gegebenenfalls weniger Kapitalertragssteuer zu zahlen als der Abgeltungssteuer-Rechner ausgibt.
Zur Berechnung Ihres Grenzsteuersatzes können Sie gern unseren Einkommensteuerrechner nutzen, der neben der Einkommensteuer auch den Durchschnittssteuersatz sowie den Grenzsteuersatz ermittelt.