Abgeltungssteuer-Rechner
Der Abgeltungssteuer-Rechner ermittelt die Abgeltungssteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen, sowie den hinzukommenden Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer.
Zusätzlich können Sie im Rechner Ihren Sparer-Pauschbetrag (Freibetrag) eingeben. Auf diesen Teil der Kapitaleinkünfte wird dann keine Abgeltungssteuer berechnet.
Der Abgeltungssteuer-Rechner zeigt Ihnen die Kapitalerträge vor Steuern, die Abzüge und die Kapitalerträge nach Steuern an.
In der Summe ergeben sich als steuerliche Gesamtbelastung Steuersätze zwischen 26,375 % und 27,995 %, auf die den Freibetrag übersteigenden jährlichen Kapitalerträge. Der exakte Prozentsatz hängt von der Höhe des Kirchensteuersatzes ab.
Die Formel, um die Abgeltungssteuer berechnen zu können, sowie die Zusammensetzung der Gesamtbelastung finden Sie bei jeder Berechnung in Tabellenform unter dem Rechner.
Von den Kapitalerträgen vor Steuern werden die Abgeltungssteuer, der Solidaritätszuschlag und (falls ein Kirchensteuersatz eingegeben wurde) die Kirchensteuer abgezogen:
Die Abgeltungssteuer beträgt 25 % der Kapitaleinkünfte, die den Sparer-Pauschbetrag übersteigen.
$$ \text{Abgeltungssteuer} \hspace{0.2em} = \hspace{0.2em} \displaystyle \text{25 %} \cdot \text{Ertrag} $$
Für Kirchensteuerpflichtige ermäßigt sich nach § 32d EStG (1) der Satz für die Abgeltungssteuer noch geringfügig. So beträgt die Abgeltungssteuer bei einem Kirchensteuersatz von beispielsweise 8 %:
$$ \text{Abgeltungssteuer} \hspace{0.2em} = \hspace{0.2em} \displaystyle \frac{ \text{Ertrag} }{4 + \text{KiSt}}\hspace{0.1em} $$ $$ =\hspace{0.1em} \frac{ \text{Ertrag}}{4 + 0,08}\hspace{0.1em} \approx \hspace{0.1em} \text{24,51 %} \cdot \text{Ertrag} $$
$$ \text{Abgeltungssteuer} \hspace{0.2em} = \hspace{0.2em} \displaystyle \frac{ \text{Ertrag} }{4 + \text{KiSt}}\hspace{0.1em} =\hspace{0.1em} \frac{ \text{Ertrag}}{4 + 0,08}\hspace{0.1em} \approx \hspace{0.1em} \text{24,51 %} \cdot \text{Ertrag} $$
Analog ergibt sich bei einem Kirchensteuersatz von 9 % eine Abgeltungssteuer in Höhe von 24,45 % des Kapitalertrags.
- Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe und beträgt 5,5 % der Abgeltungssteuer.
- Die Kirchensteuer wird nur von Kirchensteuerpflichtigen gezahlt und beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 %, in den übrigen Bundesländern 9 % der Abgeltungssteuer.
Nach dem Abzug von Abgeltungssteuer, Soli und Kirchensteuer verbleiben die Kapitalerträge nach Steuern.
Stammen die Kapitalerträge aus Fonds oder ETFs vermindert sich in die vielen Fällen noch (vor Beginn der Berechnung der Abgeltungssteuer) der zu versteuernde Ertrag. Der Grund hierfür ist die laut § 20 Investmentsteuergesetz vorgesehene Teilfreistellung für Aktienfonds, Mischfonds und Immobilienfonds.
Zu den Erträgen aus Fonds und ETFs zählen Dividenden, Veräußerungsgewinne bei Verkauf des Fonds bzw. ETFs sowie die sogenannte Vorabpauschale. Welcher Anteil des Kapitalertrags aufgrund der Teilfreistellung tatsächlich steuerfrei bleibt, hängt hierbei von der Art des Fonds ab:
- Bei Aktienfonds (Fonds mit einem Aktienanteil von mindestens 51 %) sind 30 % der Erträge steuerfrei (Aktienteilfreistellung).
- Bei Mischfonds (Fonds mit einem Aktienanteil von mindestens 25 %) sind 15 % der Erträge steuerfrei.
- Bei inländischen Immobilienfonds sind 60 % der Erträge steuerfrei (Immobilienteilfreistellung).
- Bei Auslands-Immobilienfonds sind 80 % der Erträge steuerfrei (Auslands-Immobilienteilfreistellung).
In diesem Abgeltungssteuer-Rechner haben Sie die Möglichkeit die Teilfreistellung zu berücksichtigen und eine dieser 4 Optionen auszuwählen.
Als Beispiel betrachten wir den Verkauf eines Aktionsfonds, wobei der Verkäufer nicht kirchensteuerpflichtig ist. Laut § 20 Investmentsteuergesetz bleiben 30 % der Gewinne steuerfrei, woraus sich ergibt, dass nur 70 % versteuert werden müssen.
Die Höhe der Kapitalertragsteuer berechnet sich somit wie folgt:
$$ \text{Abgeltungssteuer} \hspace{0.2em} $$ $$ = \hspace{0.1em} \text{25 %} \cdot \text{70 %} \cdot \text{Ertrag} $$ $$ =\hspace{0.1em} \text{17,5 %} \cdot \text{Ertrag} $$
$$ \text{Abgeltungssteuer} \hspace{0.2em} = \hspace{0.2em} \displaystyle \text{25 %} \cdot \text{70 %} \cdot \text{Ertrag} \hspace{0.1em} =\hspace{0.1em} \text{17,5 %} \cdot \text{Ertrag} $$
Die gesamte steuerliche Belastung (Kapitalertragsteuer zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag) ist entsprechend noch ein wenig höher und liegt bei 18,46 % des Kapitalertrags.
$$ \text{Gesamtbelastung} \hspace{0.2em} $$ $$ = \hspace{0.1em} \text{(1 + 5,5 %)} \cdot \text{25 %} \cdot \text{70 %} \cdot \text{Ertrag} $$ $$ \approx \hspace{0.1em} \text{18,46 %} \cdot \text{Ertrag} $$
$$ \text{Gesamtbelastung} \hspace{0.2em} = \hspace{0.2em} \displaystyle \text{(1 + 5,5 %)} \cdot \text{25 %} \cdot \text{70 %} \cdot \text{Ertrag} \hspace{0.1em} \approx \hspace{0.1em} \text{18,46 %} \cdot \text{Ertrag} $$
Banken führen die Abgeltungssteuer direkt an das Finanzamt ab, wodurch die Einkommensteuer auf Kapitalerträge für den Steuerpflichtigen abgegolten ist. Dies erklärt die Namensgebung der Abgeltungssteuer, die 2009 in Deutschland eingeführt wurde.
Allerdings gibt es eine Ausnahme für Steuerpflichtige, deren individueller Grenzsteuersatz ohne Betrachtung der Kapitalerträge unter 25 % liegt. Diese können über die Einkommensteuererklärung am Jahresende eine individuelle statt pauschale Besteuerung dieser Erträge beantragen. In diesem Fall hätte man gegebenenfalls weniger Kapitalertragssteuer zu zahlen als der Abgeltungssteuer-Rechner ausgibt.
Zur Berechnung Ihres Grenzsteuersatzes können Sie gern unseren Einkommensteuerrechner nutzen, der neben der Einkommensteuer auch den Durchschnittssteuersatz sowie den Grenzsteuersatz ermittelt.