Rente mit 63

Wer heutzutage mit 63 in Rente gehen möchte, muss Abschläge bei der Altersrente in Kauf nehmen.

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Wie hoch die Rente mit 63 dadurch ausfällt und welchen Einfluss fehlende Einzahlungen haben, erfahren Sie in diesem Artikel.

Von der abschlagsfreien "Rente mit 63" konnten nur die Jahr­gänge bis 1952 profitieren und auch nur bei Erfüllung einer Versicherungs­zeit von 45 Jahren.

Spätere Geburtsjahrgänge können zwar (bei Erfüllung einer Warte­zeit von 35 Jahren) auch die Rente mit 63 erhalten, müssen dafür jedoch prozen­tuale Abschläge akzep­tieren.

Hinzu kommt, dass dann ab Alter 63 keine Beiträge mehr eingezahlt werden, wodurch sich die erwartete Rente zusätzlich reduziert.

Rente mit 63 - Tabelle mit Abschlägen für lang­jährig Versicherte

JahrgangRentenbeginn vorgezogen um ...Abschlag bei Rente mit 63
195735 Monate10,5 %
195836 Monate10,8 %
195938 Monate11,4 %
196040 Monate12,0 %
196142 Monate12,6 %
196244 Monate13,2 %
196346 Monate13,8 %
ab 196448 Monate14,4 %
Abschläge bei Rente mit 63 - Tabelle für lang­jährig Versicherte (Rente nach 35 Beitragsjahren), Quelle: SGB VI

Für die Jahrgänge ab 1964 liegt der regu­läre Renten­beginn bei 67 Jahren. Mit 63 in Rente zu gehen bedeutet also, die Alters­rente um exakt 4 Jahre (48 Monate) vorzuziehen.

Für jeden Monat, den die Rente vor Erreichen des regu­lären Renten­alters beginnt, werden 0,3 % von der bis dahin erreichten Rente abgezogen. Für 48 Monate entspricht dies einem Abschlag von 0,3 % × 48 = 14,4 %.

In der oben stehenden Tabelle sehen Sie pro Jahr­gang die Anzahl der Monate, um die die Alters­rente (für eine Rente mit 63) vorge­zogen werden muss und welcher prozentuale Abschlag sich daraus ergibt.

Wer vor 1964 geboren ist, kann ohne beson­dere Bedin­gungen zu erfüllen schon vor seinem 67. Geburtstag regu­lär in Rente gehen (siehe Renteneintrittsalter-Tabelle). Daher wird der Abschlag für die Rente mit 63 bei diesen Jahr­gängen für einen kürzeren Zeit­raum berechnet und ist dadurch, wie auch die Tabelle zeigt, etwas geringer.

Voraus­setzung, um diese (ab Alter 63 oder auch später beginnende) Alters­rente für lang­jährig Versicherte beantragen zu können, ist die Erfüllung einer Warte­zeit von 35 Jahren in der Deutschen Renten­versicherung (§ 36 SGB VI, § 236 SGB VI).

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Beispiel für lang­jährig Versicherte - Rente mit 63 - Jahrgang 1963

Anhand eines konkreten Zahlen­beispiels zeigen wir Ihnen hier, wie sich fehlende Einzahlungen sowie die prozen­tualen Abschläge bei der Rente mit 63 auf die Höhe der Alters­rente auswirken.

Herr Winter mit Jahrgang 1963 ist heute 61 Jahre alt. In seiner aktuellen Renten­infor­mation steht eine bis­lang erreichte Renten­anwart­schaft in Höhe von 1.750,00 €. Seine Alters­rente inkl. zukünf­tiger Beiträge (mit einer Beitrags­zahlung wie im Durch­schnitt der letzten 5 Jahre) beträgt 2.000,00 €.

Die Altersrente inkl. zukünftiger Beiträge bezieht sich immer auf den Beginn der Regel­alters­rente. Für den Jahr­gang 1963 liegt dieser bei einem Alter von 66 Jahren und 10 Monaten (siehe Renteneintrittsalter-Tabelle).

Wenn Herr Winter nur noch bis zum Alter 63 Beiträge einzahlt (also nur noch 2 Jahre) statt 5 Jahre und 10 Monate, dann kann er die in der Renten­information genannte Alters­rente inkl. zukünf­tiger Beiträge nicht mehr erreichen.

Stattdessen ergibt sich folgende Renten­anwart­schaft, die Herr Winter im Alter von 63 erreicht:

Rentenanwartschaft mit 63:  1.750,00 € + 2 ÷ (5+10/12)  ×  (2.000,00 € − 1.750,00 €) = 1.835,71 €

Falls Herr Winter nun tatsächlich auf­hört zu arbeiten und seine Rente mit 63 in Anspruch nimmt, muss er Abschläge auf die bisher erreichte Rente in Kauf nehmen. Da die Rente in seinem Fall um 3 Jahre und 10 Monate (= 46 Monate) vorgezogen wäre, würde sich folgender Abschlag ergeben:

Abschlag:  1.835,71 €  ×  (46 Monate  ×  0,3 %) = 1.835,71 €  ×  13,8 % = 253,33 €

Die Altersrente, die Herr Winter nach Abzug des Abschlags erhält, beträgt entsprechend:

Rente mit 63:  1.835,71 € − 253,33 € = 1.582,38 €

Möchten Sie Ihre eigene Rente mit 63 berechnen, können Sie dafür auch unseren Renten­rechner verwenden. Der Rechner ermittelt die Einbußen durch fehlende Beiträge sowie die prozen­tualen Abschläge automatisch.

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Auch die Altersrente für schwer­behinderte Menschen kann (gegen Abschläge) vor­zeitig in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Rente mit 63 fällt hier aller­dings etwas besser aus, da die Abzüge etwas geringer sind.

Rente mit 63 - Tabelle mit Abschlägen für schwer­behinderte Menschen

JahrgangRentenbeginn vorgezogen um ...Abschlag bei Rente mit 63
195711 Monate3,3 %
195812 Monate3,6 %
195914 Monate4,2 %
196016 Monate4,8 %
196118 Monate5,4 %
196220 Monate6,0 %
196322 Monate6,6 %
ab 196424 Monate7,2 %
Abschläge bei Rente mit 63 - Tabelle für schwer­behinderte Menschen (Rente nach 35 Beitragsjahren), Quelle: SGB VI

Für schwerbehinderte Menschen der Jahrgänge ab 1964 liegt der regu­läre Renten­beginn bei 65 Jahren. Mit 63 in Rente zu gehen bedeutet also, die Alters­rente um exakt 2 Jahre (d.h. 24 Monate) vorzuziehen.

Für jeden Monat, den die Rente vor Erreichen des regu­lären Renten­alters beginnt, werden 0,3 % von der bis dahin erreichten Rente abgezogen. Für 24 Monate entspricht dies einem Abschlag von 0,3 % × 24 = 7,2 %.

In der oben stehenden Tabelle sehen Sie für die verschie­denen Jahr­gänge die Anzahl der Monate, um die die Alters­rente (für eine Rente mit 63) vorge­zogen werden muss. Rechts daneben steht der prozen­tuale Abschlag, der sich (bei 0,3 % pro Monat) daraus ergibt.

Wer vor 1964 geboren ist, kann als schwer­behin­derte Person schon vor dem 65. Geburts­tag regu­lär in Rente gehen (siehe Renteneintrittsalter-Tabelle) und hat entspre­chend bei einer Rente mit 63 etwas geringere Abschläge.

Voraus­setzung, um diese Alters­rente für schwer­behin­derte Menschen bean­tragen zu können, ist die Erfüllung einer Warte­zeit von 35 Jahren in der Deutschen Renten­versicherung sowie ein Grad der Behin­derung von mindestens 50 (§ 37 SGB VI, § 236a SGB VI).

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Beispiel für schwerbehinderte Menschen - Rente mit 63 - Jahrgang 1963

In diesem zweiten Beispiel machen wir die gleiche Berech­nung wie oben, aber diesmal anhand einer schwer­behin­derten Person. Wir zeigen, dass sich fehlende Ein­zahlungen genauso stark aus­wirken, aber die prozen­tualen Abschläge bei der Rente mit 63 etwas geringer ausfallen.

Frau Sommer mit Jahrgang 1963 ist heute 61 Jahre alt und hat eine Schwer­behin­derung mit einem GdB von 50.

In ihrer aktuellen Renten­infor­mation steht eine bis­lang erreichte Renten­anwart­schaft in Höhe von 1.750,00 €. Ihre Alters­rente inkl. zukünf­tiger Beiträge (mit einer Beitrags­zahlung wie im Durch­schnitt der letzten 5 Jahre) beträgt 2.000,00 €.

Die Altersrente inkl. zukünf­tiger Beiträge bezieht sich immer auf den Beginn der Regel­alters­rente. Für den Jahr­gang 1963 liegt dieser bei einem Alter von 66 Jahren und 10 Monaten (siehe Renteneintrittsalter-Tabelle).

Wenn Frau Sommer nur noch bis zum Alter 63 Beiträge einzahlt (also nur noch 2 Jahre) statt 5 Jahre und 10 Monate, dann kann sie die in der Renten­information genannte Alters­rente inkl. zukünf­tiger Beiträge nicht mehr erreichen.

Stattdessen ergibt sich folgende Renten­anwart­schaft, die Frau Sommer im Alter von 63 erreicht:

Rentenanwartschaft mit 63:  1.750,00 € + 2 ÷ (5+10/12)  ×  (2.000,00 € − 1.750,00 €) = 1.835,71 €

Falls Frau Sommer nun tatsäch­lich ihre Rente mit 63 in Anspruch nimmt, muss sie Abschläge auf die bisher erreichte Rente in Kauf nehmen. Ihr regu­lärer Renten­beginn als schwer­behin­derte Person mit Jahr­gang 1963 liegt bei 64 Jahren und 10 Monaten (siehe Renteneintrittsalter-Tabelle).

Die Rente mit 63 wäre in ihrem Fall also um 1 Jahr und 10 Monate (= 22 Monate) vorgezogen, wodurch sich folgender Abschlag ergibt:

Abschlag:  1.835,71 €  ×  (22 Monate  ×  0,3 %) = 1.835,71 €  ×  6,6 % = 121,16 €

Die Altersrente, die Frau Sommer nach Abzug des Abschlags erhält, beträgt entsprechend:

Rente mit 63:  1.835,71 € − 121,16 € = 1.714,55 €

Sie können die Höhe so einer vorzeitigen Alters­rente für Schwer­behin­derte auch mit unserem Rentenrechner ermitteln. Dieser berechnet mit den Werten aus Ihrer Renten­information Ihre individuellen Einbußen durch fehlende Beiträge sowie prozen­tuale Abschläge und gibt sie im Ergebnis aus.

Außerdem können Sie neben der Rente mit 63 auch Berech­nungen für einen früheren oder späteren Renten­beginn machen und die Ergebnisse miteinander vergleichen. Berechnungen für Jahrgang 1961, Jahrgang 1962, Jahrgang 1964 usw. sind natürlich auch möglich.

Tipp: Falls Sie sich grund­sätzlich über die verschie­denen Alters­renten, die für Sie infrage kommen, infor­mieren möchten, verwenden Sie gern unseren Rentenbeginn-Rechner. Dieser zeigt abhängig vom Geburts­datum alle Möglich­keiten für eine reguläre Alters­rente an sowie zusätz­lich die frühest­mögliche Altersrente.

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