Rente mit 63
Wer heutzutage mit 63 in Rente gehen möchte, muss Abschläge bei der Altersrente in Kauf nehmen.
Wie hoch die Rente mit 63 dadurch ausfällt und welchen Einfluss fehlende Einzahlungen haben, erfahren Sie in diesem Artikel.
Von der abschlagsfreien "Rente mit 63" konnten nur die Jahrgänge bis 1952 profitieren und auch nur bei Erfüllung einer Versicherungszeit von 45 Jahren.
Spätere Geburtsjahrgänge können zwar (bei Erfüllung einer Wartezeit von 35 Jahren) auch die Rente mit 63 erhalten, müssen dafür jedoch prozentuale Abschläge akzeptieren.
Hinzu kommt, dass dann ab Alter 63 keine Beiträge mehr eingezahlt werden, wodurch sich die erwartete Rente zusätzlich reduziert.
Rente mit 63 - Tabelle mit Abschlägen für langjährig Versicherte
Jahrgang | Rentenbeginn vorgezogen um ... | Abschlag bei Rente mit 63 |
---|
1957 | 35 Monate | 10,5 % |
1958 | 36 Monate | 10,8 % |
1959 | 38 Monate | 11,4 % |
1960 | 40 Monate | 12,0 % |
1961 | 42 Monate | 12,6 % |
1962 | 44 Monate | 13,2 % |
1963 | 46 Monate | 13,8 % |
ab 1964 | 48 Monate | 14,4 % |
Abschläge bei Rente mit 63 - Tabelle für langjährig Versicherte (Rente nach 35 Beitragsjahren), Quelle:
SGB VIFür die Jahrgänge ab 1964 liegt der reguläre Rentenbeginn bei 67 Jahren. Mit 63 in Rente zu gehen bedeutet also, die Altersrente um exakt 4 Jahre (48 Monate) vorzuziehen.
Für jeden Monat, den die Rente vor Erreichen des regulären Rentenalters beginnt, werden 0,3 % von der bis dahin erreichten Rente abgezogen. Für 48 Monate entspricht dies einem Abschlag von 0,3 % × 48 = 14,4 %.
In der oben stehenden Tabelle sehen Sie pro Jahrgang die Anzahl der Monate, um die die Altersrente (für eine Rente mit 63) vorgezogen werden muss und welcher prozentuale Abschlag sich daraus ergibt.
Wer vor 1964 geboren ist, kann ohne besondere Bedingungen zu erfüllen schon vor seinem 67. Geburtstag regulär in Rente gehen (siehe Renteneintrittsalter-Tabelle). Daher wird der Abschlag für die Rente mit 63 bei diesen Jahrgängen für einen kürzeren Zeitraum berechnet und ist dadurch, wie auch die Tabelle zeigt, etwas geringer.
Voraussetzung, um diese (ab Alter 63 oder auch später beginnende) Altersrente für langjährig Versicherte beantragen zu können, ist die Erfüllung einer Wartezeit von 35 Jahren in der Deutschen Rentenversicherung (§ 36 SGB VI, § 236 SGB VI).
Beispiel für langjährig Versicherte - Rente mit 63 - Jahrgang 1963
Anhand eines konkreten Zahlenbeispiels zeigen wir Ihnen hier, wie sich fehlende Einzahlungen sowie die prozentualen Abschläge bei der Rente mit 63 auf die Höhe der Altersrente auswirken.
Herr Winter mit Jahrgang 1963 ist heute 61 Jahre alt. In seiner aktuellen Renteninformation steht eine bislang erreichte Rentenanwartschaft in Höhe von 1.750,00 €. Seine Altersrente inkl. zukünftiger Beiträge (mit einer Beitragszahlung wie im Durchschnitt der letzten 5 Jahre) beträgt 2.000,00 €.
Die Altersrente inkl. zukünftiger Beiträge bezieht sich immer auf den Beginn der Regelaltersrente. Für den Jahrgang 1963 liegt dieser bei einem Alter von 66 Jahren und 10 Monaten (siehe Renteneintrittsalter-Tabelle).
Wenn Herr Winter nur noch bis zum Alter 63 Beiträge einzahlt (also nur noch 2 Jahre) statt 5 Jahre und 10 Monate, dann kann er die in der Renteninformation genannte Altersrente inkl. zukünftiger Beiträge nicht mehr erreichen.
Stattdessen ergibt sich folgende Rentenanwartschaft, die Herr Winter im Alter von 63 erreicht:
Rentenanwartschaft mit 63: 1.750,00 € + 2 ÷ (5+10/12) × (2.000,00 € − 1.750,00 €) = 1.835,71 €
Falls Herr Winter nun tatsächlich aufhört zu arbeiten und seine Rente mit 63 in Anspruch nimmt, muss er Abschläge auf die bisher erreichte Rente in Kauf nehmen. Da die Rente in seinem Fall um 3 Jahre und 10 Monate (= 46 Monate) vorgezogen wäre, würde sich folgender Abschlag ergeben:
Abschlag: 1.835,71 € × (46 Monate × 0,3 %) = 1.835,71 € × 13,8 % = 253,33 €
Die Altersrente, die Herr Winter nach Abzug des Abschlags erhält, beträgt entsprechend:
Rente mit 63: 1.835,71 € − 253,33 € = 1.582,38 €
Möchten Sie Ihre eigene Rente mit 63 berechnen, können Sie dafür auch unseren Rentenrechner verwenden. Der Rechner ermittelt die Einbußen durch fehlende Beiträge sowie die prozentualen Abschläge automatisch.
Auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann (gegen Abschläge) vorzeitig in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Rente mit 63 fällt hier allerdings etwas besser aus, da die Abzüge etwas geringer sind.
Rente mit 63 - Tabelle mit Abschlägen für schwerbehinderte Menschen
Jahrgang | Rentenbeginn vorgezogen um ... | Abschlag bei Rente mit 63 |
---|
1957 | 11 Monate | 3,3 % |
1958 | 12 Monate | 3,6 % |
1959 | 14 Monate | 4,2 % |
1960 | 16 Monate | 4,8 % |
1961 | 18 Monate | 5,4 % |
1962 | 20 Monate | 6,0 % |
1963 | 22 Monate | 6,6 % |
ab 1964 | 24 Monate | 7,2 % |
Abschläge bei Rente mit 63 - Tabelle für schwerbehinderte Menschen (Rente nach 35 Beitragsjahren), Quelle:
SGB VIFür schwerbehinderte Menschen der Jahrgänge ab 1964 liegt der reguläre Rentenbeginn bei 65 Jahren. Mit 63 in Rente zu gehen bedeutet also, die Altersrente um exakt 2 Jahre (d.h. 24 Monate) vorzuziehen.
Für jeden Monat, den die Rente vor Erreichen des regulären Rentenalters beginnt, werden 0,3 % von der bis dahin erreichten Rente abgezogen. Für 24 Monate entspricht dies einem Abschlag von 0,3 % × 24 = 7,2 %.
In der oben stehenden Tabelle sehen Sie für die verschiedenen Jahrgänge die Anzahl der Monate, um die die Altersrente (für eine Rente mit 63) vorgezogen werden muss. Rechts daneben steht der prozentuale Abschlag, der sich (bei 0,3 % pro Monat) daraus ergibt.
Wer vor 1964 geboren ist, kann als schwerbehinderte Person schon vor dem 65. Geburtstag regulär in Rente gehen (siehe Renteneintrittsalter-Tabelle) und hat entsprechend bei einer Rente mit 63 etwas geringere Abschläge.
Voraussetzung, um diese Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen zu können, ist die Erfüllung einer Wartezeit von 35 Jahren in der Deutschen Rentenversicherung sowie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 (§ 37 SGB VI, § 236a SGB VI).
Beispiel für schwerbehinderte Menschen - Rente mit 63 - Jahrgang 1963
In diesem zweiten Beispiel machen wir die gleiche Berechnung wie oben, aber diesmal anhand einer schwerbehinderten Person. Wir zeigen, dass sich fehlende Einzahlungen genauso stark auswirken, aber die prozentualen Abschläge bei der Rente mit 63 etwas geringer ausfallen.
Frau Sommer mit Jahrgang 1963 ist heute 61 Jahre alt und hat eine Schwerbehinderung mit einem GdB von 50.
In ihrer aktuellen Renteninformation steht eine bislang erreichte Rentenanwartschaft in Höhe von 1.750,00 €. Ihre Altersrente inkl. zukünftiger Beiträge (mit einer Beitragszahlung wie im Durchschnitt der letzten 5 Jahre) beträgt 2.000,00 €.
Die Altersrente inkl. zukünftiger Beiträge bezieht sich immer auf den Beginn der Regelaltersrente. Für den Jahrgang 1963 liegt dieser bei einem Alter von 66 Jahren und 10 Monaten (siehe Renteneintrittsalter-Tabelle).
Wenn Frau Sommer nur noch bis zum Alter 63 Beiträge einzahlt (also nur noch 2 Jahre) statt 5 Jahre und 10 Monate, dann kann sie die in der Renteninformation genannte Altersrente inkl. zukünftiger Beiträge nicht mehr erreichen.
Stattdessen ergibt sich folgende Rentenanwartschaft, die Frau Sommer im Alter von 63 erreicht:
Rentenanwartschaft mit 63: 1.750,00 € + 2 ÷ (5+10/12) × (2.000,00 € − 1.750,00 €) = 1.835,71 €
Falls Frau Sommer nun tatsächlich ihre Rente mit 63 in Anspruch nimmt, muss sie Abschläge auf die bisher erreichte Rente in Kauf nehmen. Ihr regulärer Rentenbeginn als schwerbehinderte Person mit Jahrgang 1963 liegt bei 64 Jahren und 10 Monaten (siehe Renteneintrittsalter-Tabelle).
Die Rente mit 63 wäre in ihrem Fall also um 1 Jahr und 10 Monate (= 22 Monate) vorgezogen, wodurch sich folgender Abschlag ergibt:
Abschlag: 1.835,71 € × (22 Monate × 0,3 %) = 1.835,71 € × 6,6 % = 121,16 €
Die Altersrente, die Frau Sommer nach Abzug des Abschlags erhält, beträgt entsprechend:
Rente mit 63: 1.835,71 € − 121,16 € = 1.714,55 €
Sie können die Höhe so einer vorzeitigen Altersrente für Schwerbehinderte auch mit unserem Rentenrechner ermitteln. Dieser berechnet mit den Werten aus Ihrer Renteninformation Ihre individuellen Einbußen durch fehlende Beiträge sowie prozentuale Abschläge und gibt sie im Ergebnis aus.
Außerdem können Sie neben der Rente mit 63 auch Berechnungen für einen früheren oder späteren Rentenbeginn machen und die Ergebnisse miteinander vergleichen. Berechnungen für Jahrgang 1961, Jahrgang 1962, Jahrgang 1964 usw. sind natürlich auch möglich.
Tipp: Falls Sie sich grundsätzlich über die verschiedenen Altersrenten, die für Sie infrage kommen, informieren möchten, verwenden Sie gern unseren Rentenbeginn-Rechner. Dieser zeigt abhängig vom Geburtsdatum alle Möglichkeiten für eine reguläre Altersrente an sowie zusätzlich die frühestmögliche Altersrente.