Renteneintrittsalter - Tabellen

Ab wann kann man eigentlich in Rente gehen? Das reguläre Renteneintrittsalter sowie auch eine mögliche vor­zei­tige Inanspruch­nahme der Rente hängen von mehreren persön­lichen Faktoren ab.

Hier finden Sie Renten­eintritts­alter-Tabellen, wo Sie in Abhängig­keit vom Geburts­jahr und der Art der Rente nach­lesen können, in welchem Alter der gesetz­liche Anspruch auf Alters­rente erfüllt ist.

Anzeige

Tabelle Renten­eintritts­alter für Regel­alters­rente

Geburts­jahrRenten­eintritts­alterAbschlag bei Rente mit 63
195365 Jahre, 7 Monate9,3 %
195465 Jahre, 8 Monate9,6 %
195565 Jahre, 9 Monate9,9 %
195665 Jahre, 10 Monate10,2 %
195765 Jahre, 11 Monate10,5 %
195866 Jahre10,8 %
195966 Jahre, 2 Monate11,4 %
196066 Jahre, 4 Monate12,0 %
196166 Jahre, 6 Monate12,6 %
196266 Jahre, 8 Monate13,2 %
196366 Jahre, 10 Monate13,8 %
ab 196467 Jahre14,4 %
Renteneintrittsalter nach Geburtsjahr, Quelle: SGB VI

Die obige Tabelle zeigt, ab wann die Regelaltersrente in Deutsch­land in Anspruch genommen werden kann. Wer 1964 oder später geboren ist, erhält die volle Rente ohne Abschläge im Alter von 67 Jahren.

Diese demografisch bedingte Erhöhung des Renten­beginn­alters wurde im Jahr 2007 im Rahmen des RV-Alters­grenzen-Anpassungs­gesetzes beschlossen. Davor hatte jeder Versicherte spätestens im Alter von 65 Jahren die Möglich­keit seine volle gesetz­liche Rente zu beziehen.

Für die Jahrgänge von 1947 bis 1963 wurden im Gesetz aller­dings Übergangs­regelungen fest­gelegt. Für 1946 oder früher geborenen Personen blieb das Renten­eintritts­alter bei 65 Jahren.

Die Übergangs­regelungen mit einer schritt­weisen Anhebung des Renten­eintritts­alters vom Alter 65 auf das Alter 67 finden Sie auszugs­weise in obiger Tabelle (bzw. für alle Jahr­gänge im § 235 SGB VI).

Die Voraussetzungen, um die Regel­alters­rente in Deutsch­land zu erhalten, sind

  • das Erreichen des entspre­chenden Alters (siehe Tabelle)
  • sowie eine Mindest­versicherungs­zeit von 5 Jahren (die soge­nannte Warte­zeit, § 50 SGB VI) in der gesetz­lichen Rentenversicherung.
Anzeige

Früher in Rente - ist das möglich?

Wer früher als zum in der Tabelle genannten Alter in Rente gehen möchte, kann dies bei Erfüllung von bestimmten Wartezeiten tun.

Personen mit 35 Jahren an anrechen­baren Zeiten in der gesetz­lichen Renten­versicherung können ab Alter 63 die Rente für lang­jährig Versicherte (§ 36 SGB VI, § 236 SGB VI) in Anspruch nehmen.

Bei dieser vorgezogenen Rente muss aller­dings eine Kürzung der Rente um 0,3 % für jeden Monat hin­ge­nommen werden, den die Renten­zahlung früher beginnt.

Falls Sie beispielsweise ein Jahr (also 12 Monate) früher als laut Gesetz vorge­sehen in Rente gehen, beträgt der Abzug 0,3 % × 12 Monate = 3,6 %.

Wer das Maximum ausschöpft und seinen Renten­beginn auf das Alter 63 vorzieht, muss so - je nach Geburts­jahr - einen Abschlag von bis zu 14,4 % (= 0,3 % × 48 Monate) in Kauf nehmen. Die genaue Höhe dieses Abschlags bei Wahl der Rente für lang­jährig Versicherte ab Alter 63 finden Sie in der obigen Tabelle.

Wenn Sie wissen möchten, wie genau sich ein früherer Renten­eintritt auf Ihre Rente aus­wirkt, verwenden Sie unseren Rentenrechner. Dieser berechnet neben der prozen­tualen Abschläge auch die Einbußen, die durch fehlende Einzahlungen entstehen.

Tabelle Renten­eintritts­alter für besonders lang­jährig Versicherte

Geburts­jahrRenten­eintritts­alter
bis 195263 Jahre
195363 Jahre, 2 Monate
195463 Jahre, 4 Monate
195563 Jahre, 6 Monate
195663 Jahre, 8 Monate
195763 Jahre, 10 Monate
195864 Jahre
195964 Jahre, 2 Monate
196064 Jahre, 4 Monate
196164 Jahre, 6 Monate
196264 Jahre, 8 Monate
196364 Jahre, 10 Monate
ab 196465 Jahre
Renteneintrittsalter für besonders langjährige Versicherte, Quelle: SGB VI

Wer sogar eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllt, kann einen Antrag stellen auf die Rente für besonders lang­jährig Versicherte (§ 38 SGB VI, § 236b SGB VI). Diese Rente kann ganz ohne Abschlag schon vor Erreichen des regu­lären Renten­alters in Anspruch genommen werden.

Auch bei dieser Rente hängt das mög­liche Renten­eintritts­alter vom Geburtsjahr ab. Versicherte ab Jahr­gang 1964 können die Rente für besonders lang­jährige Versicherte ab Alter 65 abschlags­frei in Anspruch nehmen. Für Personen, die vor 1964 geboren sind, können Sie das Alter der oben stehenden Tabelle entnehmen.

Bitte beachten Sie, dass die Rente für beson­ders lang­jährig Versicherte, selbst gegen Abschläge, nicht vor­zeitig bezogen werden kann.

Hinweis: Für die Warte­zeit von 45 Jahren zum Erhalt der Rente für besonders lang­jährig Versicherte gelten andere Kriterien als für die Wartezeit von 35 Jahren. Detaillierte Informationen dazu, welche Zeiten als Warte­zeiten ange­rechnet werden, finden Sie im SGB VI in den Paragraphen 50 bis 62, sowie auch bei der Deutschen Renten­versicherung.

Anzeige

Tabelle Renten­eintritts­alter für schwer­behinderte Menschen

Geburts­jahrRenten­eintritts­altervorzeitiger Eintritt möglich ab Alter
195363 Jahre, 7 Monate60 Jahre, 7 Monate
195463 Jahre, 8 Monate60 Jahre, 8 Monate
195563 Jahre, 9 Monate60 Jahre, 9 Monate
195663 Jahre, 10 Monate60 Jahre, 10 Monate
195763 Jahre, 11 Monate60 Jahre, 11 Monate
195864 Jahre61 Jahre
195964 Jahre, 2 Monate61 Jahre, 2 Monate
196064 Jahre, 4 Monate61 Jahre, 4 Monate
196164 Jahre, 6 Monate61 Jahre, 6 Monate
196264 Jahre, 8 Monate61 Jahre, 8 Monate
196364 Jahre, 10 Monate61 Jahre, 10 Monate
ab 196465 Jahre62 Jahre
Renteneintrittsalter für schwerbehinderte Menschen, Quelle: SGB VI

Schwerbehinderte Versicherte mit einem Grad der Behin­derung (kurz GdB) von mindestens 50 haben eben­falls die Mög­lich­keit eine beson­dere Rente zu beziehen, die soge­nannte Alters­rente für schwer­behinderte Menschen.

Personen, die am 01.01.1964 oder später geboren sind, können diese Rente ohne Abschläge ab Alter 65 beziehen (§ 37 SGB VI). Für schwer­behin­derte Menschen, die vor 1964 geboren sind, finden Sie das ent­spre­chende Renten­eintritts­alter in der oben stehenden Tabelle sowie im Detail auch im Sozial­gesetzbuch (§ 236a SGB VI).

Wer bereit ist Abschläge (in Höhe von 3,6 % pro Jahr) in Kauf zu nehmen, kann sich diese Rente bis zu 3 Jahre vor dem regu­lären Termin auszahlen lassen (siehe Tabelle).

Ein Vorziehen des Renten­eintritts hätte neben den Abschlägen jedoch auch noch Effekt, dass weniger Beiträge in die Renten­kasse einge­zahlt werden. Wie sich diese beiden Faktoren auf die Höhe einer vorzeiten Alters­rente für schwer­behin­derte Menschen aus­wirken, können Sie hier nach­lesen: Rente mit 63 - Tabelle und Beispiel.

Voraussetzung für den Erhalt der Rente ist neben dem GdB, der zum Zeit­punkt des Renten­antrags bei mindestens 50 liegen muss, die Erfüllung einer Warte­zeit von 35 Jahren (Deutsche Renten­versicherung).

Anzeige

Tabelle Renten­eintritts­alter für lang­jährig unter Tage beschäftigte Bergleute

Geburts­jahrRenten­eintritts­alter
195360 Jahre, 7 Monate
195460 Jahre, 8 Monate
195560 Jahre, 9 Monate
195660 Jahre, 10 Monate
195760 Jahre, 11 Monate
195861 Jahre
195961 Jahre, 2 Monate
196061 Jahre, 4 Monate
196161 Jahre, 6 Monate
196261 Jahre, 8 Monate
196361 Jahre, 10 Monate
ab 196462 Jahre
Renteneintrittsalter für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, Quelle: SGB VI

Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute kann bei Erfüllung einer Wartezeit von 25 Jahren ab Alter 62 abschlagsfrei bezogen werden (§ 40 SGB VI).

Wer vor 1964 geboren ist, kann sogar noch etwas früher ohne Abschläge in Rente gehen. Das jeweilige Renteneintrittsalter finden Sie in der oben stehenden Tabelle bzw. in § 236a SGB VI.

Hinweis: Die Altersrente für Bergleute kann - selbst gegen Abschläge - nicht vor­zeitig in Anspruch genommen werden.

Wenn Sie Ihren persönlichen Renteneintritt berechnen möchten, können Sie dafür auch unseren Rechner verwenden. Dieser zeigt für Ihr Geburtsdatum alle Optionen für die Altersrente an. Dabei wird sowohl das Rentenbeginn-Alter als auch der zugehörige Termin berechnet.

Anzeige
zurück nach oben