Rentenbeginn-Rechner

Mit unserem Rentenbeginn-Rechner können Sie exakt Ihr reguläres Renten­eintritt­salter berechnen.

Zusätzlich gibt der Rechner den Termin an, zu dem der Renten­eintritt (mit Abschlägen) frühestens möglich ist.

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Rentenbeginn-Rechner

Geburtsdatum:
01.05.1969 
Schwerbehinderung:
nein
Tätigkeit im Bergbau:
nein
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Wenn Sie in den Rechner Ihr Geburts­datum eintragen, können Sie mit einem Klick Ihren Renteneintritt berechnen.

Geben Sie zusätzlich an, ob bei Ihnen eine Schwer­behinderung (mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50) vorliegt bzw. ob Sie langj­ährig im Bergbau tätig waren.

Der Rentenbeginn-Rechner ermittelt aus diesen Angaben mehrere mögliche Rentenbeginn-Termine.

Darunter jeweils der Rentenbeginn-Termin und das Renten­eintritts­alter für den regu­lären Rentenbeginn, dazu einen weiteren möglichen Rentenbeginn ohne Abschläge auf die Rente sowie den frühest­möglichen Rentenbeginn, der jedoch mit Renten­abschlägen verbunden ist.

Regulärer Rentenbeginn

In diesem Abschnitt finden Sie kurze Beschrei­bungen zu vier verschie­denen Renten­arten der gesetz­lichen Alters­rente, bei denen Sie keine Abschläge auf die Rente in Kauf nehmen müssen.

In unserem Rentenbeginn-Rechner werden diese (falls zutreffend) mit zuge­hörigem Renten­eintritts­alter und Datum des Renten­beginns unter der Zwischen-Über­schrift Regulärer Renten­beginn angezeigt.

Regelaltersrente

Die Regelaltersrente, also die normale Altersrente, kann jeder beantragen, der eine Mindest­versicherungs­zeit von 5 Jahren erfüllt.

Der Termin für den regulären Renteneintritt hängt vom Geburts­datum ab und wird von unserem Rentenbeginn-Rechner immer als erstes Ergebnis ausge­geben.

Wer 1964 oder später geboren ist, kann mit 67 Jahren in Rente gehen und damit die soge­nannte Regel­alters­rente beziehen.

Vor 1964 geborene Personen können ohne weitere Voraus­setzungen zu erfüllen auch schon etwas früher in Rente gehen. Mit unserem Rechner können Sie den genauen Termin und das Alter für Ihren regu­lären Renteneintritt berechnen.

Alter­nativ finden Sie einen Über­blick darüber, welcher Jahr­gang wann in Rente gehen kann, auch in unserer praktischen Renteneintrittsalter-Tabelle.

Altersrente für beson­ders lang­jährig Versicherte

Eine weitere Option, eine abschlags­freie Rente zu erhalten, besteht für Versicherte, die 45 Jahre Warte­zeit erfüllt haben. Denn diese haben die Mög­lich­keit, einen Antrag auf die Rente für besonders lang­jährig Versi­cherte zu stellen, wie sie nach § 38 SGB VI und § 236b SGB VI vorgesehen ist.

Das genaue Renteneintrittsalter hängt auch hier vom Geburts­jahr des Versicherten ab. Versicherte, die im Jahr 1964 oder später geboren wurden, können die Rente für beson­ders lang­jährig Versicherte ohne Abschläge ab dem 65. Lebens­jahr beanspruchen.

Diejenigen, die vor 1964 geboren wurden, können diese Rente sogar noch etwas früher in Anspruch nehmen und mit unserem Rechner das genaue Renteneintrittsalter berechnen. Der zuge­hörige Termin für den indivi­duellen Renten­beginn wird ebenfalls ermittelt.

Alternativ nutzen Sie gerne unseren tabel­la­rischen Über­blick, in dem Sie für die jeweiligen Geburts­jahr­gänge das zuge­hörige Alter für den Renten­beginn in Jahren und Monaten finden (Renteneintrittsalter-Tabelle für besonders lang­jährig Versicherte).

Genauere Informationen darüber, welche Zeiträume als Warte­zeiten für die benötigten 45 Jahre berück­sichtigt werden, sind im SGB VI in den Para­graphen 50 bis 62 fest­gelegt und können auch bei der Deutschen Renten­versicherung nachgelesen werden.

Hinweis: Die Altersrente für beson­ders lang­jährig Versicherte kann - auch gegen Abschläge - nicht vor­zeitig in Anspruch genommen werden.

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Altersrente für schwer­behinderte Menschen

Schwerbehinderte Versicherte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 können (ähnlich wie beson­ders lang­jährig Versicherte) bereits vor dem Beginn der Regel­alters­rente abschlagsfrei in Rente gehen.

Personen, die 1964 oder später geboren sind, haben die Option die soge­nannte "Altersrente für schwer­behinderte Menschen" ohne Kürzungen ab dem 65. Lebens­jahr zu beziehen (§ 37 SGB VI).

Für schwerbehinderte Menschen, die vor 1964 geboren wurden, ist der Bezug einer unge­kürzten Rente sogar noch etwas früher möglich (§ 236a SGB VI). Mit unserem Rentenbeginn-Rechner können Sie ganz einfach diesen Renteneintritt berechnen.

Alternativ erhalten Sie mit unserer Tabelle: Renten­eintritts­alter für schwer­behinderte Menschen einen Über­blick über die verschie­denen Renten­beginn-Termine. Dort finden Sie auch das Alter für den frühest­möglichen Renten­beginn für schwer­behinderte Menschen.

Wer bereit ist, Abschläge in Höhe von 3,6 % pro Jahr zu akzeptieren, kann sich die Altersrente für schwer­behinderte Menschen bis zu 3 Jahre vor dem regulären Termin auszahlen lassen.

Voraussetzung für den Bezug dieser Rente (egal, ob vorgezogen oder nicht vorgezogen) ist, dass der GdB zum Zeit­punkt des Renten­antrags bei mindestens 50 liegt und eine Warte­zeit von 35 Jahren bei der Deutschen Renten­versicherung erfüllt wurde.

Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute

Diese Altersrente kann bei Erfüllung einer Wartezeit von 25 Jahren bereits im Alter von 62 Jahren in voller Höhe (ohne Abschläge für eine vor­zeitige Inan­spruch­nahme) bezogen werden (§ 40 SGB VI).

Vor 1964 geborene Bergleute können diese Rente sogar noch vor dem 62. Lebens­jahr erhalten. Das genaue Renten­eintritts­alter ermitteln Sie mit unserem Rentenbeginn-Rechner.

Alternativ lesen Sie den vom Geburts­jahr abhängigen Renten­beginn in unserer Tabelle: Renten­eintritts­alter für lang­jährig unter Tage beschäftigte Bergleute nach.

Hinweis: Die Altersrente für lang­jährig unter Tage beschäf­tigte Berg­leute kann nicht vor­zeitig in Anspruch genommen werden.

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Frühestmögliche Rente mit Abschlag

In diesem Abschnitt finden Sie kurze Beschrei­bungen zu den beiden Renten­arten der gesetz­lichen Alters­rente, die Sie mit Abschlägen auf die Rente bereits vor dem regu­lären Termin in Anspruch nehmen können.

In unserem Rentenbeginn-Rechner werden diese (falls zutreffend) mit zuge­hörigem Renten­eintritts­alter und Datum des Renten­beginns unter der Zwischen-Über­schrift Frühest­mögliche Rente mit Abschlag angezeigt.

Altersrente für langjährig Versicherte

Diese Altersrente kann frühestens ab Alter 63 bezogen werden. Voraussetzung für diese Rente ist die Erfüllung einer Warte­zeit von 35 Jahren (§ 36 SGB VI, § 236 SGB VI).

Hierzu zählen verschiedene Zeiten wie Beitrags­zeiten, Ersatz­zeiten, Anrechnungs­zeiten und Berücksichtigungs­zeiten (Deutsche Renten­versicherung), wodurch ein großer Teil der Arbeit­nehmer in Deutsch­land vor dem 63. Geburtstag diese Warte­zeit erfüllt.

Die vorzeitige Inanspruch­nahme führt jedoch zu einer Minderung der Rente. Mit jedem Monat, den die Rente vorzei­tig gegen­über dem regu­lären Renten­beginn in Anspruch genommen wird, muss ein Abschlag von 0,3 % in Kauf genommen werden.

Für Personen ab Jahrgang 1964 liegt der reguläre Renten­beginn bei 67 Jahren. Ein Vorziehen auf das Alter 63 entspricht einem um 48 Monate früheren Rentenbeginn. Der Abschlag auf die bis dahin erreichte Renten­anwart­schaft würde in diesem Fall 0,3 % × 48 Monate = 14,4 % betragen.

Zudem ergeben sich Einbußen, dadurch dass ab der vorzeitigen Inanspruch­nahme keine Beiträge mehr in die Renten­kasse eingezahlt werden. Lesen Sie hier, wie diese beiden Faktoren die Rente mit 63 beeinflussen.

Falls Sie Ihre Renten­infor­mation zur Hand haben, können Sie außerdem mit unserem Rentenrechner die voraus­sicht­liche Höhe Ihrer vorzeitigen Rente bzw. Frührente berechnen.

(Vorzeitige) Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Diese Altersrente kann gegen Abschläge bereits 3 Jahre früher als die reguläre Alters­rente für schwer­behinderte Menschen in Anspruch genommen werden.

Personen, die 1964 oder später geboren sind, können die Rente ab Alter 62 beziehen. Für die Geburts­jahr­gänge davor ist dies sogar noch etwas früher möglich (siehe Tabelle: Renten­eintritts­alter für schwer­behinderte Menschen).

Die Voraussetzungen sind die gleichen, wie bei der regu­lären Rente für Schwer­behinderte. Es muss zum Zeit­punkt des Renten­antrags ein Grad der Behin­derung von mindestens 50 vorliegen. Zusätz­lich muss eine Warte­zeit von 35 Jahren (Deutsche Renten­versicherung) erfüllt sein.

Wer sich für diese vorzeitige Inanspruch­nahme entscheidet, erhält eine um 0,3 % bis 10,8 % gekürzte Rente. Die Kürzung hängt von der Anzahl der Monate ab, die die Alters­rente gegenüber dem regulären Termin vorgezogen wird.

Pro Monat muss man einen Abschlag von 0,3 % auf die bis dahin erreichte Renten­anwart­schaft in Kauf nehmen. Dies ent­spricht 3,6 % pro Jahr bzw. 10,8 % für 3 Jahre.

Zudem beginnt die Alters­rente für schwer­behinderte Menschen (egal, ob vor­zeitig in Anspruch genommen oder nicht) immer früher als die Regel­alters­rente. Dadurch werden weniger Beiträge in die gesetz­liche Renten­versicherung einge­zahlt, wodurch sich die Rente eben­falls reduziert.

Mit unserem Rentenrechner können Sie genau ermitteln, wie sich die fehlenden Ein­zahlungen sowie even­tuelle zusätz­liche Abschläge auf die zu erwartende Rente auswirken.

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