Abfindung berechnen
Kann man allgemeingültig eine Abfindung berechnen? Leider nein, denn die Höhe einer Abfindung hängt von vielen Faktoren ab und wird oft individuell verhandelt.
Mit diesem Rechner können Sie die Abfindung berechnen, die Arbeitnehmern bei betriebsbedingter Kündigung nach § 1a KSchG zusteht.
Die Höhe der berechneten Abfindung sollte jedoch in erster Linie zur Orientierung dienen. So gehen Sie nicht ganz unvorbereitet in die Verhandlung mit Ihrem Chef.
Eine Abfindung berechnen Arbeitgeber in der Regel in Abhängigkeit von der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Alter und natürlich auch dem Gehalt.
Ein Anspruch auf eine Abfindung liegt jedoch nicht immer vor. In diesen Fällen zahlen Arbeitgeber manchmal trotzdem eine Abfindung als freiwillige Leistung.
Der Arbeitgeber profitiert mit einer freiwilligen Abfindung dadurch, dass er damit eine Kündigungsschutzklage verhindern kann. So schließt er für sich auch das Risiko aus, einen möglichen Prozess zu verlieren.
Wie hoch ist die Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung?
Treffen die Voraussetzungen des § 1a Kündigungsschutzgesetz zu, dann gibt es eine feste Formel, nach der sich die Abfindung berechnen lässt.
Dem Arbeitnehmer steht in diesem Fall bei Kündigung pro Jahr der Betriebszugehörigkeit ein halbes Bruttomonatsgehalt als Abfindung zu. Zeiträume von mehr als 6 Monaten werden hierbei auf ein volles Jahr aufgerundet.
Das heißt, es gilt die folgende Formel:
Höhe der Abfindung = 0,5 · Monatsgehalt · Betriebszugehörigkeit
Als Jahr der Betriebszugehörigkeit zählt hierbei jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Hierzu zählen auch Jahre, die Arbeitnehmer in Teilzeit gearbeitet oder in Elternzeit verbracht haben.
Das Monatsgehalt in der Formel ist das monatliche Bruttogehalt. Also das Gehalt vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.
Nach dieser recht einfachen Formel aus dem Gesetz können Sie mit einem Taschenrechner oder unserem Rechner auf dieser Seite ganz einfach die Höhe einer möglichen Abfindung berechnen.
Grundsätzlich ist die Höhe der Abfindung jedoch frei verhandelbar zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Daher kann die Abfindung in Abhängigkeit der Umstände auch doppelt so hoch wie nach oben genannter Formel oder sogar noch höher ausfallen.
Andererseits, falls gesetzlich kein Anspruch auf Abfindung besteht, kann es ebenso gut sein, dass ein Arbeitnehmer gekündigt wird und gar keine Abfindung erhält.
Wie wird eine Abfindung versteuert?
Abfindungen, die als Entschädigung für entgangene Einnahmen (§ 24 EStG Nr. 1a) gezahlt werden, zählen zu den außerordentlichen Einkünften.
Diese Abfindungen werden nach der Fünftelregelung versteuert. In Abhängigkeit von der Höhe der Abfindung und des sonstigen Einkommens bedeutet die Anwendung dieser Regelung eine kleine oder sogar etwas größere Steuerermäßigung.
Mit unserem Abfindungsrechner können Sie ermitteln, wie sich die Fünftelregelung in Ihrem Fall steuerlich auswirken würde. In Abhängigkeit von Ihrer Art der Veranlagung, Zahlung von Kirchensteuer usw. berechnen Sie so ganz einfach, was netto von einer möglichen Abfindung übrig bleibt. Auf der Seite finden Sie darüber hinaus auch zwei ausführliche Beispiele zur Berechnung der Steuer auf eine Abfindung.
Im Gegensatz zur oben beschriebenen Einkommensteuerpflicht sind sogenannte "echte" Abfindungen in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig. Bedingung dafür ist, dass die Abfindung nicht als Arbeitsentgelt gezahlt wird (wie in § 14 SGB IV Abs. 1 beschrieben), sondern als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes.
Auf eine Abfindung, die nicht als Arbeitsentgelt gilt, müssen also keine Beiträge zur Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung oder Arbeitslosenversicherung gezahlt werden. Eine Ausnahme gilt nur für freiwillig Versicherte. Die Krankenkasse fordert hier gestützt auf Urteile des Bundessozialgerichts Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung auf das für die Zukunft entgangene Arbeitsentgelt ein. Die Höhe des beitragspflichtigen Anteils Ihrer Abfindung können Sie sich in diesem Fall von der Krankenkasse berechnen lassen.