Abfindungsrechner

Wie viel Steuern zahlen Sie auf Ihre Abfindung? Welcher Betrag bleibt von einer Abfindung tatsächlich übrig?

Ermitteln Sie mit unserem Abfindungs­rechner ganz einfach Ihre Netto-Abfindung nach Abzug von Einkommen­steuer, Soli­daritäts­zuschlag und ggf. Kirchensteuer!

zwei berechnungen vergleichen

Abfindungsrechner

Jahr:
2024
Abfindung:
Euro
Ehegattensplitting:
ja
zu versteuerndes Einkommen:
Euro
Entgeltersatzleistungen:
Euro
keine
Kirchensteuer:
keine
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Steuern vom Finanzamt zurückholen

Dieser Abfindungsrechner ermittelt die Einkommen­steuer auf die Abfindung nach der Fünftel­regelung (§34 EStG).

Dabei wird die Steuer so berechnet, als wäre die Auszahlung der Abfindung auf 5 Jahre verteilt worden. Dies mindert den Progressions­effekt des Einkommen­steuer­tarifs und führt je nach Konstellation zu einer etwas gerin­geren steuer­lichen Belastung.

Weiter unten auf dieser Seite finden Sie zwei aus­führ­liche Beispiele dazu, wie sich diese Regelung auf die zu zahlende Steuer für einen Single bzw. für ein Ehepaar auswirken kann.

In der Ausgabe des Abfindungsrechners sehen Sie auch die Rechen­schritte zur Berech­nung der Einkommen­steuer auf die Abfindung.

Im ersten Schritt wird die Einkommen­steuer auf das zu versteuernde Einkommen ohne Abfindung berechnet. Im zweiten Schritt wird dann die Einkommen­steuer auf das zu versteuernde Einkommen zuzüg­lich einem Fünftel der Abfindung ermittelt.

Im dritten Schritt wird daraus die Einkommen­steuer auf die Abfindung nach der Fünftel­regelung berechnet. Die Einkommen­steuer entspricht dem Fünf­fachen der Differenz aus den beiden in Schritt 1 und Schritt 2 ermittelten Werten. Diese Formel können Sie auch im §34  des Einkommen­steuer­gesetzes nachlesen.

Zusätzlich ermittelt der Abfindungs­rechner auch den Soli­dari­täts­zuschlag und gegebenen­falls die Kirchen­steuer auf die Abfindung. Daraus wird dann die Netto-Abfindung nach folgender Formel bestimmt:

Netto-Abfindung  =  Brutto-Abfindung − Einkommensteuer − Soli − Kirchensteuer

Bitte beachten Sie, dass die hier berechnete ermäßigte Besteuerung für Abfindungen nur dann gilt, wenn die erhal­tene Abfindung die Voraus­setzungen einer Entschä­digung nach § 24  Abs. 1 EStG erfüllt. Denn nur wenn diese erfüllt sind, zählt die Abfindung zu den außer­ordent­lichen Einkünften und kann entsprechend steuer­lich behandelt werden.

Berechnung der Steuer auf die Abfindung

Zur Berechnung der Steuer auf die Abfindung nach der Fünftel­regelung ist ein Einkommen­steuer­rechner sehr hilfreich. Denn damit lassen sich alle Werte bestimmen, die für die Steuer­berechnung auf die Abfindung benötigt werden.

Mit Hilfe des Rechners wird zuerst die Einkommen­steuer für das Einkommen inklu­sive einem Fünftel der Abfindung und die Einkommen­steuer für das Einkommen ohne Abfindung ermittelt. Anschließend wird die Differenz dieser beiden Werte gebildet und mit fünf multi­pliziert. Das Ergebnis ist die Einkommen­steuer auf die Abfindung.

Wir verdeutlichen diese Berechnung hier an zwei ausführ­lichen Beispielen. Beide Beispiele können Sie gerne in unseren Rechner eintragen und diese damit noch etwas besser nachvollziehen.

Abfindung Beispiel 1 - Steuern berechnen für einen Single

Ein Single hat im Jahr 2024 ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von 50.000 € und erhält nach lang­jähriger Betriebs­zuge­hörig­keit eine Abfindung von 70.000 €. Er ist kirchen­steuer­pflichtig mit 8 %. Wie viel bleibt netto von seiner Abfindung übrig?

zu versteuerndes EinkommenEinkommen­steuer
50.000 €10.906 €
50.000 € + 1/5 × 70.000 € = 64.000 €16.291 €

Einkommensteuer auf die Abfindung: (16.291 € − 10.906 €) × 5  = 26.925 €

Um die Netto-Abfindung zu bestimmen, müssen nun noch der Solidaritäts­zuschlag (5,5 %) und die Kirchen­steuer (8 %) berechnet werden. Diese ermitteln wir zunächst jeweils auf die gesamte Einkommen­steuer, um daraus den Teil zu bestimmen, der auf die Abfindung entfällt.

Ein­kommen­steuerSoliKirchen­steuer
zvE10.906 €0,00 €872,48 €
zvE + Abfindung nach Fünftel­regelung10.906 € + 26.925 €2.080,70 €3.026,48 €

Soli auf die Abfindung: 2.080,70 € − 0,00 € = 2.080,70 €

Kirchensteuer auf die Abfindung: 3.026,48 € − 872,48 € = 2.154,00 €

Nun ist gesamte Steuer berechnet, die von der Abfindung des Arbeit­gebers in Höhe von 70.000 € abge­zogen werden muss. Damit kann bestimmt werden, was netto von der Abfindung übrig bleibt.

Netto-Abfindung = 70.000 € − 26.925 € − 2.080,70 € − 2.154,00 € = 70.000 € − 31.159,70 € = 38.840,30 €

Wie man sieht, ist die Steuer auf die Abfindung mit 31.159,70 € schon relativ hoch und sollte auf keinen Fall vernach­lässigt werden. Ein zweites Beispiel zeigt wie hoch die Steuer bei Abfindung für ein verhei­ratetes Paar wäre.

Abfindung Beispiel 2 - Steuern berechnen für ein verheiratetes Paar

Ein verheiratetes Paar hat im Jahr 2024 ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von 80.000 €. Der Mann verliert zum Jahres­ende seinen Job und erhält eine Abfindung von 70.000 €. Beide sind kirchen­steuer­pflichtig mit 8 %. Wie viel bleibt netto von der Abfindung übrig?

zu versteuerndes EinkommenEinkommen­steuer
80.000 €14.990 €
80.000 € + 1/5 × 70.000 € = 94.000 €19.690 €

Einkommensteuer auf die Abfindung: (19.690 € − 14.990 €) × 5  = 23.500 €

Um die gesamte Besteuerung der Abfindung zu bestimmen, müssen nun noch der Soli­daritäts­zuschlag (5,5 %) und die Kirchen­steuer (8 %) berechnet werden. Diese ermitteln wir wie im Beispiel oben jeweils auf die gesamte Einkommen­steuer, um daraus den Teil zu bestimmen, der auf die Abfindung entfällt.

Ein­kommen­steuerSoliKirchen­steuer
zvE14.990 €0,00 €1.199,20 €
zvE + Abfindung nach Fünftel­regelung14.990 € + 23.500 €265,37 €3.079,20 €

Soli auf die Abfindung: 265,37 € − 0,00 € = 265,37 €

Kirchensteuer auf die Abfindung: 3.079,20 € − 1.199,20 € = 1.880,00 €

Damit haben wir die gesamte Steuer berechnet, die auf die Abfindung der Firma in Höhe von 70.000 € entfällt. Daraus lässt sich nun problem­los berechnen, was am Ende von der Abfindung als Netto-Betrag übrig bleibt.

Netto-Abfindung = 70.000 € − 23.500 € − 265,37 € − 1.880,00 € = 70.000 € − 25.645,37 € = 44.354,63 €

Die Steuer auf die Abfindung ist mit 25.645,37 € über 5.000 € niedriger als für den Single im ersten Beispiel obwohl in beiden Fällen eine Abfindung in Höhe von 70.000 € gezahlt wurde. Woher kommt diese unter­schied­lich hohe Besteuerung der Abfindung?

Der Unterschied ergibt sich daraus, dass der Single hier im Beispiel ein höheres Einkommen und eine höhere Abfindung hat als das Paar, wenn man es auf eine Person umrechnet. Dieses höhere Einkommen führt aufgrund der bekannten Progression des Einkommen­steuer­tarifs im End­effekt zu der höheren Steuer auf die Abfindung.

Mit unserem Abfindungsrechner können Sie diese Beispiele nach­rechnen und natür­lich auch ganz leicht Berech­nungen für Ihre indi­vi­duellen Werte durchführen.

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