Abfindungsrechner
Wie viel Steuern zahlen Sie auf Ihre Abfindung? Welcher Betrag bleibt von einer Abfindung tatsächlich übrig?
Ermitteln Sie mit unserem Abfindungsrechner ganz einfach Ihre Netto-Abfindung nach Abzug von Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer!
Dieser Abfindungsrechner ermittelt die Einkommensteuer auf die Abfindung nach der Fünftelregelung (§34 EStG).
Dabei wird die Steuer so berechnet, als wäre die Auszahlung der Abfindung auf 5 Jahre verteilt worden. Dies mindert den Progressionseffekt des Einkommensteuertarifs und führt je nach Konstellation zu einer etwas geringeren steuerlichen Belastung.
Weiter unten auf dieser Seite finden Sie zwei ausführliche Beispiele dazu, wie sich diese Regelung auf die zu zahlende Steuer für einen Single bzw. für ein Ehepaar auswirken kann.
In der Ausgabe des Abfindungsrechners sehen Sie auch die Rechenschritte zur Berechnung der Einkommensteuer auf die Abfindung.
Im ersten Schritt wird die Einkommensteuer auf das zu versteuernde Einkommen ohne Abfindung berechnet. Im zweiten Schritt wird dann die Einkommensteuer auf das zu versteuernde Einkommen zuzüglich einem Fünftel der Abfindung ermittelt.
Im dritten Schritt wird daraus die Einkommensteuer auf die Abfindung nach der Fünftelregelung berechnet. Die Einkommensteuer entspricht dem Fünffachen der Differenz aus den beiden in Schritt 1 und Schritt 2 ermittelten Werten. Diese Formel können Sie auch im §34 des Einkommensteuergesetzes nachlesen.
Zusätzlich ermittelt der Abfindungsrechner auch den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer auf die Abfindung. Daraus wird dann die Netto-Abfindung nach folgender Formel bestimmt:
Netto-Abfindung = Brutto-Abfindung − Einkommensteuer − Soli − Kirchensteuer
Bitte beachten Sie, dass die hier berechnete ermäßigte Besteuerung für Abfindungen nur dann gilt, wenn die erhaltene Abfindung die Voraussetzungen einer Entschädigung nach § 24 Abs. 1 EStG erfüllt. Denn nur wenn diese erfüllt sind, zählt die Abfindung zu den außerordentlichen Einkünften und kann entsprechend steuerlich behandelt werden.
Berechnung der Steuer auf die Abfindung
Zur Berechnung der Steuer auf die Abfindung nach der Fünftelregelung ist ein Einkommensteuerrechner sehr hilfreich. Denn damit lassen sich alle Werte bestimmen, die für die Steuerberechnung auf die Abfindung benötigt werden.
Mit Hilfe des Rechners wird zuerst die Einkommensteuer für das Einkommen inklusive einem Fünftel der Abfindung und die Einkommensteuer für das Einkommen ohne Abfindung ermittelt. Anschließend wird die Differenz dieser beiden Werte gebildet und mit fünf multipliziert. Das Ergebnis ist die Einkommensteuer auf die Abfindung.
Wir verdeutlichen diese Berechnung hier an zwei ausführlichen Beispielen. Beide Beispiele können Sie gerne in unseren Rechner eintragen und diese damit noch etwas besser nachvollziehen.
Abfindung Beispiel 1 - Steuern berechnen für einen Single
Ein Single hat im Jahr 2025* ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von 50.000 € und erhält nach langjähriger Betriebszugehörigkeit eine Abfindung von 70.000 €. Er ist kirchensteuerpflichtig mit 8 %. Wie viel bleibt netto von seiner Abfindung übrig?
zu versteuerndes Einkommen | Einkommensteuer |
---|
50.000 € | 10.697 € |
50.000 € + 1/5 × 70.000 € = 64.000 € | 16.011 € |
Einkommensteuer auf die Abfindung: (16.011 € − 10.697 €) × 5 = 26.570 €
Um die Netto-Abfindung zu bestimmen, müssen nun noch der Solidaritätszuschlag (5,5 %) und die Kirchensteuer (8 %) berechnet werden. Diese ermitteln wir zunächst jeweils auf die gesamte Einkommensteuer, um daraus den Teil zu bestimmen, der auf die Abfindung entfällt.
| Einkommensteuer | Soli | Kirchensteuer |
---|
zvE | 10.697 € | 0,00 € | 855,76 € |
zvE + Abfindung nach Fünftelregelung | 10.697 € + 26.570 € | 2.049,68 € | 2.981,36 € |
Soli auf die Abfindung: 2.049,68 € − 0,00 € = 2.049,68 €
Kirchensteuer auf die Abfindung: 2.981,36 € − 855,76 € = 2.125,60 €
Nun ist gesamte Steuer berechnet, die von der Abfindung des Arbeitgebers in Höhe von 70.000 € abgezogen werden muss. Damit kann bestimmt werden, was netto von der Abfindung übrig bleibt.
Netto-Abfindung = 70.000 € − 26.570 € − 2.049,68 € − 2.125,60 € = 70.000 € − 30.745,28 € = 39.254,72 €
Wie man sieht, ist die Steuer auf die Abfindung mit 30.745,28 € schon relativ hoch und sollte auf keinen Fall vernachlässigt werden. Ein zweites Beispiel zeigt wie hoch die Steuer bei Abfindung für ein verheiratetes Paar wäre.
Abfindung Beispiel 2 - Steuern berechnen für ein verheiratetes Paar
Ein verheiratetes Paar hat im Jahr 2025* ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von 80.000 €. Der Mann verliert zum Jahresende seinen Job und erhält eine Abfindung von 70.000 €. Beide sind kirchensteuerpflichtig mit 8 %. Wie viel bleibt netto von der Abfindung übrig?
zu versteuerndes Einkommen | Einkommensteuer |
---|
80.000 € | 14.650 € |
80.000 € + 1/5 × 70.000 € = 94.000 € | 19.296 € |
Einkommensteuer auf die Abfindung: (19.296 € − 14.650 €) × 5 = 23.230 €
Um die gesamte Besteuerung der Abfindung zu bestimmen, müssen nun noch der Solidaritätszuschlag (5,5 %) und die Kirchensteuer (8 %) berechnet werden. Diese ermitteln wir wie im Beispiel oben jeweils auf die gesamte Einkommensteuer, um daraus den Teil zu bestimmen, der auf die Abfindung entfällt.
| Einkommensteuer | Soli | Kirchensteuer |
---|
zvE | 14.650 € | 0,00 € | 1.172,00 € |
zvE + Abfindung nach Fünftelregelung | 14.650 € + 23.230 € | 0,00 € | 3.030,40 € |
Soli auf die Abfindung: 0,00 € − 0,00 € = 0,00 €
Kirchensteuer auf die Abfindung: 3.030,40 € − 1.172,00 € = 1.858,40 €
Damit haben wir die gesamte Steuer berechnet, die auf die Abfindung der Firma in Höhe von 70.000 € entfällt. Daraus lässt sich nun problemlos berechnen, was am Ende von der Abfindung als Netto-Betrag übrig bleibt.
Netto-Abfindung = 70.000 € − 23.230 € − 0,00 € − 1.858,40 € = 70.000 € − 25.088,40 € = 44.911,60 €
Die Steuer auf die Abfindung ist mit 25.088,40 € über 5.000 € niedriger als für den Single im ersten Beispiel obwohl in beiden Fällen eine Abfindung in Höhe von 70.000 € gezahlt wurde. Woher kommt diese unterschiedlich hohe Besteuerung der Abfindung?
Der Unterschied ergibt sich daraus, dass der Single hier im Beispiel ein höheres Einkommen und eine höhere Abfindung hat als das Paar, wenn man es auf eine Person umrechnet. Dieses höhere Einkommen führt aufgrund der bekannten Progression des Einkommensteuertarifs im Endeffekt zu der höheren Steuer auf die Abfindung.
Mit unserem Abfindungsrechner können Sie diese Beispiele nachrechnen und natürlich auch ganz leicht Berechnungen für Ihre individuellen Werte durchführen.
*Das Gesetzgebungsverfahren zur Berechnung der Einkommensteuer für die Jahre 2024, 2025 und 2026 ist noch nicht abgeschlossen. Die Ergebnisse stehen daher unter dem Vorbehalt, dass die derzeit von der Bundesregierung im Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 und im Steuerfortentwicklungsgesetz vorgesehenen Berechnungsvorschriften für diese Jahre im Rahmen einer Änderung des Einkommensteuergesetzes gesetzlich in Kraft treten. (Stand: 22.11.2024)