Grunderwerbsteuer Bundesländer

Anzeige

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in den einzelnen Bundesländern in Deutschland?

Hier finden Sie eine Tabelle mit den aktuellen Steuer­sätzen, die je nach Bundes­land zwischen 3,5 % und 6,5 % liegen.

Bei der Berechnung der Grund­erwerb­steuer wird der jewei­lige Steuer­satz auf den gesamten Kauf­preis der Immobilie inkl. Grund­stück angewendet.

Bundes­landSteuer­satzgültig seitGrund­erwerb­steuer
(Kauf­preis 500.000 €)
Baden-Württem­berg5,0 %05.11.201125.000 €
Bayern3,5 %01.01.199717.500 €
Berlin6,0 %01.01.201430.000 €
Branden­burg6,5 %01.07.201532.500 €
Bremen5,0 %01.01.201425.000 €
Hamburg5,5 %01.01.202327.500 €
Hessen6,0 %01.08.201430.000 €
Mecklen­burg-Vorpommern6,0 %01.07.201930.000 €
Nieder­sachsen5,0 %01.01.201425.000 €
Nordrhein-Westfalen6,5 %01.01.201532.500 €
Rheinland-Pfalz5,0 %01.03.201225.000 €
Saarland6,5 %01.01.201532.500 €
Sachsen5,5 %01.01.202327.500 €
Sachsen-Anhalt5,0 %01.03.201225.000 €
Schleswig-Holstein6,5 %01.01.201432.500 €
Thüringen5,0 %01.01.202425.000 €
Steuersätze der Grunderwerbsteuer aller Bundesländer in Deutschland

Zur groben Orien­tierung haben wir in der Tabelle beispiel­haft die Höhe der Grunderwerb­steuer für eine Immobilie mit einem Kaufpreis von 500.000 € berechnet.

Wie man sieht, ist die Höhe der zu zahlenden Grund­erwerb­steuer nicht gerade gering und sollte beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung immer bedacht werden.

Anzeige

Wodurch unterscheidet sich die Grund­erwerb­steuer in den einzelnen Bundesländern?

Nehmen wir an, Sie kaufen (wie in der Tabelle oben beispiel­haft angenommen) ein Haus mit Grund­stück für ins­gesamt 500.000 €. Dann müssen Sie nach dem Grund­erwerb­steuer­gesetz (GrEStG) mindestens 3,5 % Steuern auf diesen Betrag an das Finanzamt zahlen. Dies sind immerhin 17.500 €.

Der Steuersatz von 3,5 % ist der aktuell niedrigste Steuer­satz im Vergleich der Bundes­länder und gilt nur noch in Bayern.

Die letzte Erhöhung der Grunderwerb­steuer von 2,0 % auf 3,5 % erfolgte hier zum 01.01.1997 mit Artikel 7 des Jahres­steuer­gesetzes 1997. Maßgeblich für die kräftige Erhöhung der Grund­erwerb­steuer um 75 % waren vor allem Haushaltsgründe.

Der neue Steuersatz in Höhe von 3,5 % galt von 1997 bis 2006 noch für alle Bundesländer.

Seit Inkrafttreten der Föderalis­mus­reform am 01.09.2006 haben die Bundes­länder die Mög­lich­keit den Steuer­satz für die Grund­erwerb­steuer selbst zu bestimmen. Bis auf Bayern haben alle Bundes­länder von diesem Recht Gebrauch gemacht. Das Ergebnis der (teil­weise mehr­fachen) Steuer­erhöhung der Bundes­länder sehen Sie in der oberen Tabelle.

Aktuell liegt der höchste zu zahlende Steuer­satz für die Grund­erwerb­steuer in Deutsch­land bei 6,5 %. Dieser Satz wird in Branden­burg, Nord­rhein-West­falen, Schleswig-Hol­stein und im Saarland fällig.

Für den vorhin beispiel­haft genannten Kauf einer Immo­bilie für 500.000 € bedeutet dies eine zusätz­lich zu zahlende Grund­erwerb­steuer von 32.500 €. Wie man sieht, entsteht hier eine Mehr­belastung für den Käufer, die nicht so gering ist, dass man sie vernach­lässigen könnte.

Für die Berechnung der Grunderwerb­steuer bei Ihren Grund­stücks­kauf, Wohnungs­kauf oder Haus­kauf mit Ihrem indivi­duellen Preis verwenden Sie gerne unseren Grunderwerb­steuer­rechner.

Anzeige
zurück nach oben
Bitte geben Sie uns ein kurzes Feedback & bewerten diese Seite!
Total nutzlos!Nicht besonders gut.Ist ganz okay ...Gute Seite!Super, sehr gute Seite!
Aktuelle Bewertung: 4,0 (2 Abstimmungsergebnisse)