Negativzins-Rechner

Mit diesem Negativzins-Rechner können Sie die Höhe der Straf­zinsen berechnen, die bei einigen Banken und Spar­kassen erhoben werden.

Unser Rechner ermittelt, wie sich Ihr Konto­stand entwickelt, wenn Sie für das Gut­haben auf Ihrem Giro­konto oder Spar­konto Zinsen an die Bank zahlen statt Zinsen zu bekommen.

zwei berechnungen vergleichen

Negativzins-Rechner

Kontostand:
Euro
80.000 Euro
monatliche Einzahlung:
Euro
Zinssatz:
% p.a.
-1 % p.a.
Freibetrag:
Euro
50.000 Euro
Hochrechnung für:
Jahre
10 Jahre
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Egal, ob die auf Guthaben zu zahlenden Zinsen als Verwahr­entgelt, Straf­zinsen oder Negativ­zinsen bezeichnet werden, ist es rechnerisch immer das Gleiche.

Wenn der von der Bank fest­gelegte Zins­satz negativ ist, sind auch die berech­neten Zinsen negativ, wodurch das Gut­haben von Jahr zu Jahr sinkt.

Abhängig vom jewei­ligen Geld­institut ist oft ein bestimmter Frei­betrag, zum Beispiel 50.000 Euro, nicht vom Negativ­zins betroffen. Geben Sie diesen Frei­betrag in unserem Negativ­zins-Rechner ein, werden nur für die darüber liegende Summe Strafzinsen berechnet.

Wenn Sie sehen möchten, wie sich der Negativ­zins auf das Sparen auswirkt, können Sie in unserem Rechner auch eine monat­liche Einzahlung eintragen.

Diese Einzahlung könnte bei einem Tages­geld­konto Ihrem monat­lichen Spar­betrag entsprechen. Beim Giro­konto wäre es vielleicht der Geld­betrag, der monat­lich vom Gehalt übrig bleibt und damit das Gut­haben auf dem Girokonto erhöht.

Im Ergebnis des Negativzins-Rechners sehen Sie dann wie sich Ihr ursprüng­licher Konto­stand zusammen mit den monat­lichen Ein­zahlungen und abzüglich der jähr­lichen Straf­zinsen entwickeln könnte.

Warum verlangen Banken Negativzinsen?

Während es in der Vergangen­heit mög­lich war, seine Erspar­nisse auf der Bank bequem durch Verzinsung zu vermehren, kommen momentan in steigendem Maße Negativ­zinsen auf die Kontoinhaber zu.

Das bedeutet im Klartext, dass vom ange­sparten Gut­haben jähr­lich ein Zins an die Bank abge­führt werden muss. Auch Privat­kunden sind in steigendem Maße von diesen Negativzinsen betroffen.

Immer mehr Sparkassen und Banken ver­lan­gen für Spar­einlagen soge­nannte Verwahrent­gelte bzw. Negativ­zinsen - machen also das Sparen damit quasi gebühren­pflichtig.

Diese von den Medien gerne auch als Strafzinsen bezeichneten Zins­sätze bewegen sich zur­zeit im Bereich von -0,5 % bis -1,0 % auf Guthaben ober­halb von Frei­grenzen, die die Geld­institute indivi­duell festlegen.

Der Grund für diese Negativzinsen ist vor allem, dass auch die Geld­institute selbst seit einigen Jahren für die Geld­ein­lagerung bei der Euro­päischen Zentral­bank Zinsen zahlen müssen. Diese geben sie durch das Verwahr­entgelt an den Sparer weiter.

Zudem ist es für Banken aktuell deut­lich schwerer als in einer Hoch­zins­phase, mit dem Geld der Sparer selbst Gewinne zu erzielen. Denn diese müssen selbst alter­native Anlage­möglich­keiten finden, um das Geld ihrer Kunden zu vermehren.

Die Folge ist, dass immer mehr Kunden, die für ihr Gut­haben aktuell viel­fach sogar noch (wenn auch nur geringe) Zinsen erhalten, in Zukunft den Banken Geld zahlen müssen.

Strafzinsen - welche Auswirkungen hat das auf mich als Sparer?

Die Zahlung von Verwahr­entgelt kann grund­sätz­lich im Bereich der Privat­kunden verschiedenste Konten­arten wie Sparkonten, Giro­konten oder Tagesgeldkonten betreffen.

Die Regelungen treffen bei vielen Banken jedoch nur für Neukunden zu - also nur bei Eröffnung eines neuen Kontos. Einige Geld­insti­tute sind jedoch bestrebt durch nach­trägliche Verein­barungen zu erreichen, dass Konten mit Verwahr­ent­gelten belastet werden dürfen. Damit könnten die Spar­kassen oder Banken auch für schon länger bestehende Konten Strafzinsen berechnen.

Eine gute Nachricht gibt es immer­hin für die Kunden noch: Aus­genommen von den Negativ­zinsen sind oft gewisse Frei­beträge. Diese liegen bei den meisten Geld­insti­tuten zwischen 25.000 und 100.000 Euro.

Liegt Ihr Guthaben auf dem Konto also unter dem Frei­betrag der jeweiligen Bank, müssen Sie keine Negativ­zinsen zahlen. Natürlich steht es darüber hinaus jedem Sparer frei, sein Gut­haben auf mehrere Banken zu verteilen.

Folgendes Beispiel verdeut­licht die Aus­wir­kungen der Negativ­zinsen auf die Konto­ent­wicklung. Nehmen wir an, die Bank verlangt einen Negativ­zins von -1 %, der Frei­betrag liegt bei 50.000 Euro und der Konto­stand beträgt zu Beginn noch 80.000 Euro.

Guthaben am JahresanfangZinsen am Jahresende
1. Jahr80.000,00 €-300,00 €
2. Jahr79.700,00 €-297,00 €
3. Jahr79.403,00 €-294,03 €
4. Jahr79.108,97 €-291,09 €
5. Jahr78.817,88 €-288,18 €
6. Jahr78.529,70 €
Negativzinsen: Beispiel mit Zinssatz von -1 %

Negativzinsen werden nur auf den Betrag fällig, der die Frei­grenze (in unserem Beispiel 50.000 Euro) übersteigt. Bei einem Guthaben von 80.000 Euro werden die Negativ­zinsen also ledig­lich auf die 30.000 Euro berechnet, da diese über dem Frei­betrag liegen.

Im ersten Jahr zahlt der Kunde 1 % von 30.000 Euro an die Bank, d. h. er zahlt als Verwahr­entgelt einen Betrag 300 Euro. Werden diese Zinsen jeweils am Jahres­ende vom Konto abge­zogen, sinkt das Gut­haben deut­lich. Der Kunde hat am Jahres­ende weniger auf dem Konto als noch zu Beginn.

In der Tabelle sehen Sie genau in welcher Höhe bei diesem Beispiel die Negativ­zinsen den Konto­stand von Jahr zu Jahr verringern. So sind nach Ablauf von 5 Jahren auf dem Konto von ursprüng­lich 80.000 Euro nur noch 78.529,70 Euro übrig. Die Summe der zu zahlenden Strafzinsen beträgt 1.470,30 Euro.

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