Negativzins-Rechner
Mit diesem Negativzins-Rechner können Sie die Höhe der Strafzinsen berechnen, die bei einigen Banken und Sparkassen erhoben werden.
Unser Rechner ermittelt, wie sich Ihr Kontostand entwickelt, wenn Sie für das Guthaben auf Ihrem Girokonto oder Sparkonto Zinsen an die Bank zahlen statt Zinsen zu bekommen.
Egal, ob die auf Guthaben zu zahlenden Zinsen als Verwahrentgelt, Strafzinsen oder Negativzinsen bezeichnet werden, ist es rechnerisch immer das Gleiche.
Wenn der von der Bank festgelegte Zinssatz negativ ist, sind auch die berechneten Zinsen negativ, wodurch das Guthaben von Jahr zu Jahr sinkt.
Abhängig vom jeweiligen Geldinstitut ist oft ein bestimmter Freibetrag, zum Beispiel 50.000 Euro, nicht vom Negativzins betroffen. Geben Sie diesen Freibetrag in unserem Negativzins-Rechner ein, werden nur für die darüber liegende Summe Strafzinsen berechnet.
Wenn Sie sehen möchten, wie sich der Negativzins auf das Sparen auswirkt, können Sie in unserem Rechner auch eine monatliche Einzahlung eintragen.
Diese Einzahlung könnte bei einem Tagesgeldkonto Ihrem monatlichen Sparbetrag entsprechen. Beim Girokonto wäre es vielleicht der Geldbetrag, der monatlich vom Gehalt übrig bleibt und damit das Guthaben auf dem Girokonto erhöht.
Im Ergebnis des Negativzins-Rechners sehen Sie dann wie sich Ihr ursprünglicher Kontostand zusammen mit den monatlichen Einzahlungen und abzüglich der jährlichen Strafzinsen entwickeln könnte.
Warum verlangen Banken Negativzinsen?
Während es in der Vergangenheit möglich war, seine Ersparnisse auf der Bank bequem durch Verzinsung zu vermehren, kommen momentan in steigendem Maße Negativzinsen auf die Kontoinhaber zu.
Das bedeutet im Klartext, dass vom angesparten Guthaben jährlich ein Zins an die Bank abgeführt werden muss. Auch Privatkunden sind in steigendem Maße von diesen Negativzinsen betroffen.
Immer mehr Sparkassen und Banken verlangen für Spareinlagen sogenannte Verwahrentgelte bzw. Negativzinsen - machen also das Sparen damit quasi gebührenpflichtig.
Diese von den Medien gerne auch als Strafzinsen bezeichneten Zinssätze bewegen sich zurzeit im Bereich von -0,5 % bis -1,0 % auf Guthaben oberhalb von Freigrenzen, die die Geldinstitute individuell festlegen.
Der Grund für diese Negativzinsen ist vor allem, dass auch die Geldinstitute selbst seit einigen Jahren für die Geldeinlagerung bei der Europäischen Zentralbank Zinsen zahlen müssen. Diese geben sie durch das Verwahrentgelt an den Sparer weiter.
Zudem ist es für Banken aktuell deutlich schwerer als in einer Hochzinsphase, mit dem Geld der Sparer selbst Gewinne zu erzielen. Denn diese müssen selbst alternative Anlagemöglichkeiten finden, um das Geld ihrer Kunden zu vermehren.
Die Folge ist, dass immer mehr Kunden, die für ihr Guthaben aktuell vielfach sogar noch (wenn auch nur geringe) Zinsen erhalten, in Zukunft den Banken Geld zahlen müssen.
Strafzinsen - welche Auswirkungen hat das auf mich als Sparer?
Die Zahlung von Verwahrentgelt kann grundsätzlich im Bereich der Privatkunden verschiedenste Kontenarten wie Sparkonten, Girokonten oder Tagesgeldkonten betreffen.
Die Regelungen treffen bei vielen Banken jedoch nur für Neukunden zu - also nur bei Eröffnung eines neuen Kontos. Einige Geldinstitute sind jedoch bestrebt durch nachträgliche Vereinbarungen zu erreichen, dass Konten mit Verwahrentgelten belastet werden dürfen. Damit könnten die Sparkassen oder Banken auch für schon länger bestehende Konten Strafzinsen berechnen.
Eine gute Nachricht gibt es immerhin für die Kunden noch: Ausgenommen von den Negativzinsen sind oft gewisse Freibeträge. Diese liegen bei den meisten Geldinstituten zwischen 25.000 und 100.000 Euro.
Liegt Ihr Guthaben auf dem Konto also unter dem Freibetrag der jeweiligen Bank, müssen Sie keine Negativzinsen zahlen. Natürlich steht es darüber hinaus jedem Sparer frei, sein Guthaben auf mehrere Banken zu verteilen.
Folgendes Beispiel verdeutlicht die Auswirkungen der Negativzinsen auf die Kontoentwicklung. Nehmen wir an, die Bank verlangt einen Negativzins von -1 %, der Freibetrag liegt bei 50.000 Euro und der Kontostand beträgt zu Beginn noch 80.000 Euro.
| Guthaben am Jahresanfang | Zinsen am Jahresende |
---|
1. Jahr | 80.000,00 € | -300,00 € |
2. Jahr | 79.700,00 € | -297,00 € |
3. Jahr | 79.403,00 € | -294,03 € |
4. Jahr | 79.108,97 € | -291,09 € |
5. Jahr | 78.817,88 € | -288,18 € |
6. Jahr | 78.529,70 € | |
Negativzinsen: Beispiel mit Zinssatz von -1 %
Negativzinsen werden nur auf den Betrag fällig, der die Freigrenze (in unserem Beispiel 50.000 Euro) übersteigt. Bei einem Guthaben von 80.000 Euro werden die Negativzinsen also lediglich auf die 30.000 Euro berechnet, da diese über dem Freibetrag liegen.
Im ersten Jahr zahlt der Kunde 1 % von 30.000 Euro an die Bank, d. h. er zahlt als Verwahrentgelt einen Betrag 300 Euro. Werden diese Zinsen jeweils am Jahresende vom Konto abgezogen, sinkt das Guthaben deutlich. Der Kunde hat am Jahresende weniger auf dem Konto als noch zu Beginn.
In der Tabelle sehen Sie genau in welcher Höhe bei diesem Beispiel die Negativzinsen den Kontostand von Jahr zu Jahr verringern. So sind nach Ablauf von 5 Jahren auf dem Konto von ursprünglich 80.000 Euro nur noch 78.529,70 Euro übrig. Die Summe der zu zahlenden Strafzinsen beträgt 1.470,30 Euro.