Arbeitszeit-Rechner mit gesetzlicher Pausenregelung

Berechnen Sie hier Ihre tägliche Arbeits­zeit ganz exakt und berücksichtigen dabei die gesetzlichen Pausenzeiten.

Um welche Uhrzeit haben Sie Ihre Arbeit begonnen, von wann bis wann haben Sie Pausen gemacht und wann die Arbeitszeit wieder beendet?

zwei berechnungen vergleichen

Arbeitszeitrechner mit gesetzlicher Pausenregelung

Arbeitsbeginn:
:
Uhr
08 : 00 Uhr
1. Pause:
von
:
Uhr
12 : 00 Uhr
bis
:
Uhr
12 : 30 Uhr
12 : 00 Uhr bis 12 : 30 Uhr
2. Pause:
von
:
Uhr
16 : 00 Uhr
bis
:
Uhr
16 : 15 Uhr
keine
3. Pause:
von
:
Uhr
 :  Uhr
bis
:
Uhr
 :  Uhr
keine
Arbeitsende:
:
Uhr
16 : 28 Uhr
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Tragen Sie einfach alle Uhrzeiten in den Rechner ein und berechnen damit die Arbeits­zeit unter Beachtung der Pausen nach § 4 Arbeitszeitgesetz.

Sie können bis zu drei Pausen eingeben. Jede Arbeitspause muss hierbei mit der Uhrzeit des Pausen­beginns und des Pausen­endes eingetragen werden.

Unser Rechner benötigt an dieser Stelle so genaue Zeiten, um die gesetz­lichen Pausen­regelungen korrekt beachten zu können.

Nach dem Klick auf Berechnen ermittelt der Rechner Ihre Arbeits­zeit abzüg­lich aller Pausen. Wenn Sie weniger Pausen gemacht haben, als gesetzlich vorge­schrieben sind, dann werden zusätz­liche Arbeitspausen hinzugefügt.

Arbeiten Sie nachts? Kein Problem! Sie können unseren Arbeits­zeit­rechner trotz­dem verwenden. Der Rechner erkennt auto­matisch, dass bei einem Arbeits­beginn von 21 Uhr und einem Arbeits­ende von 5 Uhr offen­sicht­lich nachts gearbeitet wurde.

In der Ausgabe unter dem Rechner finden Sie als Ergebnis Ihre tat­säch­liche Arbeits­zeit (die Netto-Arbeits­zeit), Ihre Brutto-Arbeits­zeit sowie alle Pausen als Summe. Unter­teilt werden diese Arbeitspausen nur noch in "einge­gebene Pausen" und "zusätz­liche gesetzliche Pausen".

Darüber hinaus werden alle berech­neten Zeiten, d. h. Arbeits­zeiten und Pausen­zeiten, auch in Dezimal­schreib­weise angegeben. Das hilft beispiels­weise dabei, die Arbeits­zeiten mehrerer Tage zu addieren und so die Wochen­arbeitszeit zu ermitteln.

Gesetzliche Pausenzeiten

Dieser Rechner berück­sich­tigt auto­matisch die gesetz­lichen Pausen­zeiten. Was bedeutet das ganz konkret?

Laut § 4 Arbeitszeit­gesetz (ArbZG) gilt folgende Pausenregelung bei Berech­nung der täglichen Arbeitszeit:

 Die Arbeit ist durch im voraus fest­stehende Ruhe­pausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeits­zeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeits­zeit von mehr als neun Stunden insge­samt zu unterbrechen. 

Bei einer Arbeitszeit von 6 Stunden bis 9 Stunden muss also eine Arbeits­pause von mindestens 30 Minuten genommen werden. Wer mehr als 9 Stunden arbeitet, darf und muss laut Gesetz mindestens 45 Minuten Pause machen. In § 4 ArbZG findet man darüber hinaus folgenden Satz:

 Länger als sechs Stunden hinter­ein­ander dürfen Arbeit­nehmer nicht ohne Ruhe­pause beschäftigt werden. 

Wir interpretieren diese beiden Regeln in unserem Rechner so, dass nach spätestens 6 Stunden geleisteter Arbeit eine 30-minütige Pause zu beginnen hat. Wurde ein Teil dieser Pause, z. B. 20 Minuten, bereits vorher genommen, dann ist nach 6 Stunden nur noch Rest, also hier 10 Minuten, als gesetzliche Pausenzeit zu verbringen.

Für eine Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden erfolgt die Berech­nung analog zur 6-Stunden-Regel. Sobald 9 Stunden Arbeits­zeit erreicht sind, muss spätestens eine 15-minütige Pause beginnen. Wurde diese Pause vorher schon ganz oder teil­weise genommen, wird diese Zeit von den 15 Minuten abgezogen, so dass nur noch der Rest als Pause zu erfolgen hat.

In § 4 ArbZG ist zudem geregelt, dass eine Pause mindestens 15 Minuten dauern muss. In § 7 ArbZG sind hierzu aller­dings auch abwei­chende Rege­lungen genannt, so dass dieser Arbeits­zeit­rechner keine Mindest­länge für die Pausen vorsieht. Geben Sie daher in unserem Rechner nur Pausen an, die in Ihrem Betrieb bei Ihrer Tätig­keit auch als Pause gelten.

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Zahlenbeispiele zur gesetzlichen Pausenregelung

Hier ein paar Beispiele, wie sich die in diesem Rechner umge­setzten Pausen­regelungen auf die berech­neten Arbeits­zeiten und Pausen­zeiten auswirken:

  • Arbeitsbeginn: 8 Uhr, Arbeitsende: 13:30 Uhr
    Sie arbeiten in diesem Fall 5 Stunden und 30 Minuten und müssen gesetzlich keine Pause machen.
  • Arbeitsbeginn: 8 Uhr, Arbeitsende: 14:15 Uhr
    Hier arbeiten Sie 6 Stunden und 15 Minuten. Die Arbeits­zeit liegt über 6 Stunden. Die letzten 15 Minuten würden somit als Pause gelten. Ihre gesetz­liche Arbeits­zeit nach Abzug der Pause beträgt 6 Stunden.
  • Arbeitsbeginn: 8 Uhr, Arbeitsende: 15:30 Uhr, Pause von 12:15 Uhr bis 12:35 Uhr
    Die Arbeitszeit nach Abzug der Pause von 20 Minuten liegt bei 7 Stunden und 10 Minuten. Gesetzlich sind aber min­destens 30 Minuten als Ruhe­pause vorge­schrieben. Sie müssen, um das Gesetz zu erfüllen, noch ein weitere Pause von 10 Minuten machen. Ihre Arbeits­zeit nach Abzug der gesetz­lichen Pausen­zeiten beträgt exakt 7 Stunden.
  • Arbeitsbeginn: 8 Uhr, Arbeitsende: 17:30 Uhr, Mittagspause von 12:00 Uhr bis 12:30 Uhr
    Ihre Arbeitszeit nach Abzug der Mittags­pause von 30 Minuten liegt bei exakt 9 Stunden. Gesetz­lich ist in diesem Fall keine weitere Pause vorge­schrieben. Die Arbeits­zeit beträgt hier entsprechend 9 Stunden.
  • Arbeitsbeginn: 8 Uhr, Arbeitsende: 18:00 Uhr, Mittagspause von 12:00 Uhr bis 12:30 Uhr
    Ihre Arbeitszeit nach Abzug der Mittags­pause von 30 Minuten liegt bei 9 Stunden und 30 Minuten. Gesetz­lich sind für eine Arbeits­zeit von mehr als 9 Stunden jedoch mindestens 45 Minuten als Pause vorge­schrieben. Daher müssten Sie noch eine weitere Pause von 15 Minuten machen. Die Arbeits­zeit bei Ein­haltung der Pausen nach dem deutschen Arbeits­zeit­gesetz beträgt hier entspre­chend 9 Stunden und 15 Minuten.

Firmen, die ihren Arbeit­nehmern eine Arbeit mit Gleit­zeit ermög­lichen, erfassen die Arbeits­stunden und die Pausen in der Regel elektro­nisch. Falls hier die gesetz­lichen Pausen­zeiten in den Zeit­räumen von 6 bzw. 9 Stunden nicht einge­halten werden, sollten diese auto­matisch abge­zogen und entspre­chend nicht als Arbeits­zeit gewertet werden.

Dadurch stellen die Firmen sicher, dass sie sich an das Arbeits­zeit­gesetz und die gesetz­lichen Pausenzeiten halten.

Unser Rechner sowie die oben genannten Beispiele gehen davon aus, dass es in der Firma keine Sonder­regelungen bezüg­lich der Pausen gibt. Legt ein Betrieb zum Beispiel fest, dass spätestens nach 6 Stunden eine Pause von mindestens 45 Minuten zu erfolgen hat, dann spricht gesetz­lich erst­mal nichts gegen diese Sonderregelung.

Der Arbeitgeber kann im Rahmen seines Weisungs­rechts längere Pausen als die gesetz­lich vorge­schrie­benen Ruhe­pausen anordnen. Dieser Arbeits­zeit­rechner kann solche Sonder­regelungen aller­dings nicht auto­matisch berück­sichtigen.

Sofern in Ihrer Firma keine Sonder­rege­lungen zur Anwendung kommen, haben Sie mit unserem Rechner die Möglichkeit, die Berech­nung Ihrer Arbeits­zeit unter Einhaltung der gesetz­lichen Regelungen selbst durch­zu­führen. Ebenso können Sie die Berech­nung Ihres Arbeit­gebers prüfen und gege­be­nen­falls nachfragen.

Weitere Regelungen zur Arbeitszeit sowie zu Aus­nahmen von den oben genannten Regeln, können Sie bei Interesse mit allen Details im Arbeitszeitgesetz nachlesen.

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